Azubi- und Jugendwohnen stärken: Anpassungen am Sonderprogramm „Junges Wohnen“ notwendig

Das Sonderprogramm „Junges Wohnen“ ist 2024 in die zweite Förderrunde gestartet – und soll auch 2025 fortgeführt werden. Der Verband der Kolpinghäuser (VKH) sowie die rund 90 beteiligten Einrichtungen und Organisationen der verbandsübergreifenden Initiative AUSWÄRTS ZUHAUSE begrüßen den gegenwärtigen Ansatz zur Förderung von Wohnraum für junge Menschen. Doch leider schaffen die Bedingungen erhebliche Probleme für die Einrichtungen des sozialpädagogisch begleiteten Azubi- und Jugendwohnens. Trotz des hohen Bedarfs konnte bisher keine dieser Einrichtung einen erfolgreichen Förderantrag stellen.

Das Programm „Junges Wohnen“ fördert Wohnraum für Auszubildende und Studierende, wobei der Bund jährlich 500 Mio. Euro bereitstellt – ergänzt um Fördermittel der Bundesländer. Im vergangenen Jahr flossen die Mittel laut Regierungsangaben jedoch fast ausschließlich in studentisches Wohnen: 2023 wurden von 4.176 neu geschaffenen Wohnheimplätzen lediglich 52 für Auszubildende gefördert. Besonders Einrichtungen des sozialpädagogisch begleiteten Azubi- und Jugendwohnens stehen vor zwei erheblichen Hürden bei der Antragstellung.

Die Förderung von Wohnheimplätzen im Blockschulbereich – dem sogenannten „Kurzzeitwohnen für Azubis“ – ist bislang in der Praxis ausgeschlossen, obwohl das Bundesbauministerium die Förderung grundsätzlich erlaubt. Zudem ist die Zuordnung vieler Einrichtungen des sozialpädagogisch begleiteten Azubi- und Jugendwohnens zum Rechtskreis der Kinder- und Jugendhilfe (§ 13.3 SGB VIII) ein erhebliches Förderhindernis. Bayern bildet hier eine Ausnahme, weil die Förderrichtlinien des Landes diesen Bezug ausdrücklich zulassen.

Insgesamt ist der Investitionsbedarf für Sanierungen und Neubauten im Azubi- und Jugendwohnen hoch: Laut Bundesagentur für Arbeit beläuft dieser sich auf über 830 Mio. Euro. Gemeinnützige Träger können diese Summe nicht aus eigenen Mitteln aufbringen und sind dringend auf eine öffentliche Förderung angewiesen.

VKH-Geschäftsführerin Christina Borchert erklärt: „Um die bestehende Infrastruktur des Azubi- und Jugendwohnens zu erhalten und weiter auszubauen, fordern wir den uneingeschränkten Zugang zum Sonderprogramm „Junges Wohnen“ auch für die Einrichtungen des sozialpädagogisch begleiteten Azubi- und Jugendwohnens.“ Zudem schlagen VKH und AUSWÄRTS ZUHAUSE vor eine Bundeskompetenzstelle „Junges Wohnen“ einzurichten, um Investoren, Kommunen und Träger bei der Entwicklung neuer Projekte zu unterstützen. Der privilegierte Zugang zu Grundstücken – beispielsweise durch vergünstigte Vergabe oder Erbbaurechte – könnte den Neubau dringend benötigter Wohneinrichtungen zusätzlich fördern. Auch die Einführung einer „Gemeinschaftsaufgabe Sozialer Wohnungsbau“ zwischen Bund und Ländern könnte dabei helfen, passende Rahmenbedingungen u.a. für den Ausbau des Wohnangebots für Auszubildende zu schaffen.

Die Absicherung der bestehenden Infrastruktur ist entscheidend, um jungen Menschen bezahlbaren Wohnraum zu bieten und ihre Ausbildungswege zu stabilisieren. Aus langjähriger Erfahrung wissen die Einrichtungsleitungen jedoch: Neben der baulichen Substanz ist vor allem die Qualität des sozialpädagogischen Angebots in den Einrichtungen für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss von zentraler Bedeutung.

Autorin: Alissa Schreiber, Referentin Jugendwohnen beim Verband der Kolpinghäuser e. V.

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