Ein Kommentar von Dr. Heinz Müglich, Bildungsberater der GF-H Beratungsstelle Frankfurt am Main und Dr. Michael Herkendell, Leiter der GF-H Koordinierungsstelle.
Informiert man sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) über die Studienstarthilfe, dann heißt es dort: „Die Studienstarthilfe ist ein eigenes Förderungsinstrument innerhalb des BAföG und richtet sich an Studienanfängerinnen und Studienanfänger mit Sozialleistungsbezug, die bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz immatrikuliert haben.“
Doch gerade das Adverb „erstmalig“ ist für unsere Ratsuchenden im Garantiefonds Hochschule aktuell ein Problem . Der Grund ist, dass die aktuelle Regelung ausländische Studierende von dieser essenziellen Unterstützung der Studienstarthilfe ausschließt, sofern sie bereits an einer Hochschule eingeschrieben waren – unabhängig davon, ob dies in Deutschland, der EU oder einem Drittstaat geschah. Diese Einschränkung ist aber für geflüchtete Studierende und Studierende aus Drittstaaten eine erhebliche Benachteiligung, wie mehrfach von den Beratungsstellen des Garantiefonds Hochschule (GF-H) gemeldet wurde.
Konkrete Benachteiligungen im Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Internationale Studierende aus Drittstaaten müssen oft ein zusätzliches Studienjahr in Deutschland absolvieren, da ihre Abiturzeugnisse nicht als gleichwertig anerkannt werden. Die beiden dafür erforderlichen Semester, die lediglich der Erlangung der HZB dienen, werden jedoch häufig als reguläre Studienzeit gewertet und führen zum Ausschluss aus der Studienstarthilfe. Diese Regelung verkennt die tatsächliche Funktion der zusätzlichen Studienzeit und führt zu einer ungerechtfertigten Ablehnung der Förderung.
Fehlinterpretation der Immatrikulation im Studienkolleg
Ein weiteres Problem betrifft die Immatrikulation im Studienkolleg, das internationale Studierende auf ihr Fachstudium vorbereitet. Dieses wird von den zuständigen Stellen fälschlicherweise häufig als Teil eines Fachstudiums betrachtet, was zur Ablehnung der Studienstarthilfe führt. Das Studienkolleg stellt jedoch eine vorbereitende Maßnahme dar und ist keinesfalls als Fachstudium zu bewerten. Eine Klarstellung in den Richtlinien ist aus unserer Sicht daher dringend erforderlich, um diese Diskrepanz zu beheben.
Finanzielle Engpässe geflüchteter Studierender
Studierende mit Fluchthintergrund stehen zu Beginn ihres Studiums vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Da der Wechsel vom Bürgergeld (SGB II) zu BAföG-Leistungen oft mit Verzögerungen verbunden ist, entstehen für viele Geflüchtete, die ihre Studienkosten nicht anders decken können, erhebliche finanzielle Engpässe, die in einigen Fällen zum Studienabbruch führen.
Forderung nach einer Anpassung der Studienstarthilfe
Vor diesem Hintergrund erachten wir eine Anpassung der Studienstarthilfe als dringend notwendig. Die Förderung sollte unabhängig von den bisherigen Ausschlusskriterien gewährt werden. Mit einer solchen Anpassung könnte die Studienabbruchquote internationaler Studierender gesenkt und ihre Chancengleichheit im Bildungssystem gestärkt werden.