Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften sollen ab dem kommenden Jahr weniger Bargeld erhalten. So sieht es ein Beschluss des Bundesrates vor, den das Gremium in seiner letzten Sitzung im Jahr 2023 fasste. Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften mit Vollverpflegung sollen künftig kein Bargeld mehr für Lebensmittel erhalten. Mit der Änderung im Bürgergeld-Gesetz und bei der Sozialhilfe werden ihnen künftig 186 Euro für Lebensmittel und Haushaltsenergie abgezogen. Die Beträge beziehen sich auf alleinstehende Erwachsene, für Ehepaare und Kinder variieren sie. Diese Neuregelungen waren bereits vom Bundestag Anfang November beschlossen worden. Nach der Zustimmung der Länderkammer soll die Änderung im Januar 2024 in Kraft treten. Zu den Bürgergeld beziehenden Geflüchteten zählen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die in Gemeinschaftsunterkünften bleiben müssen, weil die Kommunen keine Wohnungen für sie haben. Eine weitere Gruppe sind Asylbewerber, die länger in Deutschland sind.
Ein Gesetzentwurf, den Bayern eingebracht hatte, plädiert ebenfalls für Sozialleistungen für Geflüchtete: als Sachleistung oder in Form von Bezahlkarten. Die Bedarfe von AsylbLG-Leistungsberechtigten, die nicht mehr in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen, würden aktuell überwiegend durch (Bar-)Geldauszahlungen gedeckt. Aus Sicht Bayerns soll das künftig unterbunden werden. Im Gesetzentwurf wird als Begründung behauptet: Hohe Summen würden durch die Leistungsberechtigten in ihre Heimatländer rücküberwiesen und auch Schlepper damit bezahlt. Konkrete Zahlen werden nicht als Beleg angeführt. Der bayerische Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse des Bundesrats überwiesen.
Beide Gesetzesänderungen zielen darauf ab, sogenannte Pull-Faktoren zu minimieren. Es wird angenommen, dass Geflüchtete sich von den „hohen Sozialleistungen und der Höhe der verfügbaren Bargeldbeträge“, wie es der bayerische Gesetzentwurf formuliert, angezogen fühlen.
Quelle: Bundesrat; epd; dpa