Damit Geflüchtete und Zugewanderte mit besonderem Förder- und Sprachunterstützungsbedarf gut auf eine Berufsausbildung vorbereitet werden, können sie am Programm Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF) teilnehmen. Dazu zählt auch die vertiefte Berufsorientierung und -vorbereitung. Das Bundesbildungsministerium hat im Bundesanzeiger eine entsprechende aktuelle Förderrichtlinie veröffentlicht: Berufsorientierung für Flüchtlinge – BOF. BOF ist Teil der Initiative „Abschluss und Anschluss − Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts, die geeignet sind, die Ziele dieses Programms umzusetzen und die Träger von ÜBS oder vergleichbaren Berufsbildungsstätten sind. Vergleichbare Berufsbildungsstätten, die über eine entsprechende Erfahrung im fachpraktischen Teil der beruflichen Erstausbildung verfügen, kommen als Träger oder als Kooperationspartner eines BOF-Kurses ebenfalls in Frage. Hierzu zählen auch die Berufsbildungswerke, die für Jugendliche mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen außerbetriebliche Erstausbildung in integrativer Form bieten. Für die Durchführung der BOF-Kurse in Vollzeit wird ein Festbetrag in Höhe von 350 Euro je Teilnehmer und Woche als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Das Antragsverfahren ist einstufig. Für die Antragstellung ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen. Hier ist die Fördermaßnahme „Berufsorientierungsprogramm für Flüchtlinge“ des BMBF auszuwählen. Diese Förderrichtlinie gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023.
Quelle: BMBF