Wenn es nach dem Willen der Regierungsparteien geht, können künftig deutlich mehr Student*innen und Schüler*innen BAföG erhalten, wenn der studentische bzw. ausbildungsbegleitende Arbeitsmarkt einbricht. Der Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die 28. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beschlossen. Die Zustimmung des Bundestags steht noch aus, gilt aber bei Regierungsmehrheit nur noch als Formsache. Mit der Novelle soll eine Art Notfallmechanismus für Krisenzeiten in Kraft treten, die denen der Kreis der BAföG-Empfänger*innen bei Bedarf erweitert werden kann. Sowohl Studierende als auch Schülerinnen und Schüler sollen künftig eine Art „Notfall-BAföG“ erhalten, wenn sie aufgrund einer bundesweiten Krise ihren Nebenjob verlieren.
BAföG-Schutzschirm in Krisenzeiten weiter spannen
Studierende sowie Schüler*innen, die bislang kein BAföG beziehen, sollen nach Gesetzesbeschluss eine Förderung erhalten können – auch dann, wenn sie die Altersgrenze oder Förderhöchstdauer überschritten haben. Bedingung ist, dass sie grundsätzlich anspruchsberechtigt wären und nachweisen können, dass sie ihren Nebenjob durch die Krise verloren haben. Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, aber trotzdem in Not ist, soll Anspruch auf ein zinsloses Volldarlehen haben.
So sollen diejenigen profitieren, die sich ihre Ausbildung über Nebenjobs finanzieren und regulär nicht unter den Schutzschirm des BAföG fallen. Sie seien besonders betroffen, wenn der ausbildungsbegleitende Arbeitsmarkt zusammenbricht und würden künftig besser unterstützt werden können.
Die Notlage werde vom Bundestag beschlossen und müsse alle drei Monate verlängert werden. Bestehe eine Notlage länger als sechs Monate, könne entschieden werden, ob die BAföG-Förderung durch ein Volldarlehen ersetzt werde.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages; SPD-Bundestagsfraktion