Der Rat der Europäischen Union am 14. Juni 2021 die Empfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder angenommen. Mittels der EU-Kindergarantie soll die soziale Ausgrenzung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen verhindert und ihr Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen gewährleistet werden. Die Umsetzung der EU-Kindergarantie in den Mitgliedsstaaten erfolgt mittels Nationaler Aktionspläne. Federführend in Deutschland ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das derzeit am Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ arbeitet. Der Deutsche Caritasverband (DCV) formuliert in einem Positionspapier Empfehlungen für ebendiesen Nationalen Aktionsplan. Diese reichen vom Ausbau der Frühen Hilfen und Lotsensysteme über die überfällige Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums bis hin zu einer besseren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Der DCV stellt unmissverständlich heraus, dass die EU-Kindergarantie nicht mit Einschränkungen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des ausländerrechtlichen Status vereinbar sei. Bei der Ausarbeitung des Nationalen Aktionsplans und seiner Umsetzung seien nicht nur alle relevanten Akteure und Verbände zu beteiligen, sondern auch armutsbetroffene Kinder und Jugendliche, so die DCV Forderung.
Quelle: DCV