Nach § 1 des achten Sozialgesetzbuchs hat jeder junge Mensch das Recht auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Ein Recht auf Bildung, Teilhabe und Partizipation sind dort ebenfalls festgeschrieben. Aus Sicht der Jugendsozialarbeit bedingen diese Rechte das Erleben von Demokratie. Jugendsozialarbeit will dazu ihren Beitrag leisten und versteht ihre Angebote daher auch immer als Demokratiebildung. Daher begrüßt der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit die Entscheidung des Bundes, ein Demokratiefördergesetz auf den Weg zu bringen und damit eine gesetzliche Grundlage für Demokratiefördermaßnahmen zu schaffen. Die Bundesministerien Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Inneres und Heimat hatten ein Diskussionspapier für ein Demokratiefördergesetz vorgelegt, zu dem der Kooperationsverbund Stellung genommen hat. Aus Sicht des Verbundes müssen Politische Bildung und Demokratieförderung entlang der gesamten Bildungskette gestärkt und ausgebaut werden, wie es auch im Koalitionsvertrag benannt wird. Politische Bildung muss für alle jungen Menschen zugänglich sein.
Quelle: BMFSFJ; Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit