Die geplante Reform der Kinder- und Jungendhilfe ist ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Der Bundesrat befasste sich daher am 12. Februar ausführlich damit. Auf über 70 Seiten zeigt der Bundesrat detailliert Verbesserungsbedarf auf. Die Weiterentwicklung einer inklusiven Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe begrüßen die Länder ausdrücklich. Sie weisen allerdings darauf hin, dass die finanzielle Beteiligung des Bundes an den erweiterten Rechtsverpflichtungen zur inklusiven Bildung und Betreuung im SGB VIII unzureichend sei. Der Bund müsse die Kosten an den zunehmenden Betriebskosten in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vollständig kompensieren. Insgesamt mahnt die Länderkammer an, dass die geplante Zuweisung neuer Aufgaben beziehungsweise die Erweiterung bereits übertragener Aufgaben erhebliche Mehrkosten für die Länder und Kommunen bedeute. Diese sollten mittels einer dauerhaften Erhöhung der Umsatzsteueranteile kompensiert werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. hatte eine reale Verbesserung der Teilhabe aller jungen Menschen angemahnt. Ein klarer Rechtsanspruch auf Ausbildung, Förderung und sozialpädagogisches begleitetes Jugendwohnen für junge Volljährige bis 27 Jahre fehlt nach wie vor. Daher hatte die BAG KJS ihrer Forderung auch an die Bundesratsmitglieder erneut Ausdruck verliehen. Die umfangreiche Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend werden beide Dokumente dem Bundestag vorgelegt. Der Bundestag hatte Ende Januar mit seiner ersten Beratung begonnen. Am 22. Februar findet die Anhörung im Familienausschuss des Bundestages statt.
Quelle: Bundesrat; KNA