Die Bundesregierung hat ihren umstrittenen Vorschlag für eine Grundgesetzänderung zu Kinderrechten auf den Weg gebracht. Jedoch verfügt die Koalition aus Union und SPD nicht über die für die Änderung nötige Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Die Grünen, denen der Vorschlag nicht weit genug geht, hatten bereits ihre Bereitschaft zu Verhandlungen signalisiert. Kritiker – wie Jugendverbände und Kinderrechtsorganisationen – fordern eine deutlichere Regelung. Die Koalition will die Kinderrechte unter anderem mit folgender Formulierung in Artikel 6 des Grundgesetztes verankern: „Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“ Union und SPD hatten sich nach langem Ringen auf diesen Kompromiss verständigt. Befürworter einer ausdrücklichen Aufnahme der Rechte von Kindern im Grundgesetz stören sich beim Koalitionskompromiss insbesondere an dem Wort „angemessen“. Sie fordern mit Verweis auf die UN-Kinderrechtskonvention eine „vorrangige“ Berücksichtigung. Auch verlangen sie mehr Beteiligungsrechte. Der Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, Norbert Müller, mahnt an, der Vorschlag bringe keinerlei Verbesserung für Kinder und falle hinter bestehende internationale, europäische und selbst deutsche Standards zurück. Gegner der Grundgesetzänderung führen die Sorge an, dass es zu Eingriffen des Staates in die familiäre Selbstbestimmung kommen könnte oder das Elternrecht geschwächt werde.
Quelle: BMFSFJ; KNA; Norbert Müller MdB (Die Linke)