Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ soll verhindert werden, dass die Corona-Krise zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen wird. Mit der neuen Richtlinie werden – nach der Ersten Förderrichtlinie vom 29. Juli 2020 – weitere Maßnahmen konkretisiert.
Ziel dieser Zweiten Förderrichtlinie ist die stärkere Nutzung von Verbund- oder Auftragsausbildung im Ausbildungsjahr 2020/21 zugunsten Auszubildender kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die ihre Ausbildung temporär nicht im eigenen Betrieb beginnen oder weiterführen können. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Ausbildungsdienstleister, die Auszubildende zeitweise übernehmen, erhalten eine Prämie von 4.000 Euro.
Bei einer Auftragsausbildung werden einzelne Teile einer Ausbildung außerhalb des eigentlichen Ausbildungsbetriebes durchgeführt. In einer Verbundausbildung bilden Betriebe gemeinsam mit anderen Unternehmen oder Bildungsträgern Auszubildende aus. Ab jetzt kann die Förderung von Auftrags- und Verbundausbildungen bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) beantragt werden. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), überbetriebliche Berufsausbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister, die Auszubildende temporär übernehmen.
Quelle: BMBF