Die Europäische Union unterstützt und fördert ein Schulprogramm zur Versorgung mit Obst, wie Bananen, Gemüse und Milch. Aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland obliegt dem Bund lediglich eine Koordinierungsfunktion. Dennoch ist eine Änderung des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetzes erforderlich. Die Bundesregierung legte dazu einen Gesetzentwurf vor. In dem Gesetzentwurf ist auch eine Informationspflicht der Bundesländer gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgesehen, wie es sich mit der regionalen Umsetzung des Programms verhält.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages