Seit 2017 fördert AusbildungWeltweit Auslandsaufenthalte für Auszubildende und Bildungspersonal rund um den Globus. In 2020 treten Neuerungen in Kraft, durch die das Förderprogramm mehr Menschen erreichen will. Künftig können auch Berufsschulen Förderanträge stellen und Auszubildende in vollzeitschulischen Berufsausbildungen werden förderfähig. Die Mindestdauer eines geförderten Auslandsaufenthalts beträgt drei Wochen. Die maximale Dauer eines geförderten Auslandsaufenthalts beträgt drei Monate. Die berufliche Bildung leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, künftige Fachkräfte auf die Globalisierung vorzubereiten. Die Vermittlung einer internationalen Berufskompetenz wird dabei immer wichtiger. Fremdsprachenkenntnisse, interkulturelle Kompetenz, Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit und Selbstständigkeit haben für die berufliche Entwicklung eine wachsende Bedeutung. Internationale Mobilität zu Lernzwecken fördert diese Kompetenzen. Nun können auch Azubis schulischer Berufsausbildungen von dem Förderprogramm profitieren. Berufliche Schulen (auch als nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts) sind von nun an zugelassene Zuwendungsempfänger. Die Antragsfristen werden durch die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) auf der Internetseite www.ausbildung-weltweit.de bekannt gegeben. Die Projekte enden spätestens mit Ablauf des 30. April 2024.
Quelle: BMBF