Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage zur nötigen Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung gestellt. Mit dem Beschluss für einen gesetzlichen Mindestlohn hat die Bundesregierung festgestellt: „Mit dem Mindestlohn soll ein angemessener Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt werden.“ Nach diesem Verständnis der Bundesregierung, sollte der Mindestlohn, so die Annahme der Fragesteller, zumindest das anerkannte durchschnittliche Existenzminimum nach dem SGB II decken. Hierzu gehören auch die durchschnittlichen Wohnkosten, die im SGB II als Kosten der Unterkunft (KdU) einen elementaren Bestandteil des Existenzminimums abbilden. Die Fragesteller wollen sich mit der Anfrage ein Bild darüber machen, ob die gegenwärtige Höhe des Mindestlohns der gesetzlichen Zielstellung einen „angemessenen Mindestschutz“ zu erreichen, entspricht. Das setzt nach Ansicht der Fragesteller voraus, dass er bei Vollzeitarbeit für Single-Haushalte mit und ohne Kindern ausreicht, um einen ergänzenden Hartz IV-Bezug zu vermeiden.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages