Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit hält eine klare gesetzliche Verankerung im Kinder- und Jugendhilfegesetz für überfällig!
Am 16.12.2019 führt der Jugend- und Familienausschuss im Bundestag eine öffentliche Anhörung zur Schulsozialarbeit durch. Grundlage und Gegenstand der Anhörung ist ein Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Verankerung von Schulsozialarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Die BAG KJS ist zu der Anhörung eingeladen und nimmt dort zum notwendigen Ausbau und der nachhaltigen Absicherung von Schulsozialarbeit Stellung.
Ausschlaggebend für Teilhabe an Bildungsangeboten, Bildungserfolge und den gelingenden Übergang ins Berufsleben sind die Chancen, die Kinder und Jugendliche in der Schule bekommen. Wachsende soziale Ungleichheiten und Armut bei Kindern und Jugendlichen bergen die Gefahr, dass junge Menschen als „Bildungsverlierer*innen“ gesellschaftlich abgehängt werden. Jugendsozialarbeit ergreift Partei für junge Menschen und wirkt anwaltschaftlich sozialen, materiellen und kulturellen Rahmenbedingungen, die ihre Teilhabe einschränken, entgegen.
Insbesondere das Handlungsfeld „Schulsozialarbeit“ hat sich als eine besonders intensive und wirksame Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule in der Praxis bewährt: An der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule agierend hat die Schulsozialarbeit das gesamte System der Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten im Blick. Gleichzeitig stehen die sozialpädagogischen Fachkräfte in fachlichem Austausch und kooperieren mit Schulleitungen, Lehrkräften und weiteren Professionen in der Schule sowie mit Eltern und anderen Personensorgeberechtigten. Kindern und Jugendlichen bietet Schulsozialarbeit sozialpädagogische Unterstützung und Begleitung, aber auch Freiräume und Befähigung. Ausgehend von den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen legt die BAG KJS in ihrer Stellungnahme dar: Schulsozialarbeit ist ein professionelles sozialpädagogisches Angebot, das systematisch und dauerhaft in jeder Schule bundesweit zu etablieren ist. Hierfür sollte eine eigenständige Regelung im SGB VIII etabliert und nachhaltige finanzielle Lösungen realisiert werden.
Quelle: BAG KJS