Im Regierungsprogramm der SPD steht, dass gemeinsam mit den Ländern die Schulsozialarbeit ausgebaut werden soll (vgl. Seite 13). Konkrete Pläne dazu sind bisher nicht bekannt. Die Linke wollte nun von der Bundesregierung wissen, wie die Schulsozialarbeit sichergestellt werden soll. Ab 2020 laufen die ESF-Mittel aus. Die Bundesregierung antwortet eher ausweichend.
Schulsozialarbeit als Regelleistung?
Die Fraktion DIE LINKE fordert, Schulsozialarbeit als Regelleistung im SGB VIII zu verankern, um sie langfristig, nachhaltig und flächendeckend zu sichern. Die Bundesregierung unterscheidet zwischen „Schulsozialarbeit“ und „schulbezogener Jugendsozialarbeit“. Schulsozialarbeit richte sich an alle Schülerinnen und Schüler im Schulalltag. Regelungen dazu fänden sich teilweise in den Schulgesetzen der Länder. Schulbezogene Jugendsozialarbeit hingegen sei ein Angebot der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe (Jugendsozialarbeit gemäß §13 Abs. 1 SGB VIII) und richte sich an sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler mit umfassenden Problemen bei der Integration in den Schulalltag (Schulabsentismus).
Somit ist die schulbezogene Jugendsozialarbeit bereits gesetzlich abgesichert und bedarf keiner weiteren gesetzlichen Verantwortung, könnte man meinen. Doch trifft diese formale Unterscheidung die Realität? Werden die Zielgruppen so trennscharf von den Angeboten bedient?
Belastbare Daten sind Mangelware
Belastbare Daten zur Zahl der deutschlandweit beschäftigten Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter liegen nicht vor. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort auf die Anfrage:
In den Ländern und Kommunen ist die Ausgestaltung und Finanzierung der Schulsozialarbeit so unterschiedlich, dass ein Vergleich nicht möglich ist. So ist zum Beispiel die Schulsozialarbeit in einigen Ländern bzw. Kommunen dem Jugendamt zugeordnet, in anderen Ländern direkt der Schule bzw. dem Schulträger. Der Bundesregierung liegen auch keine Kenntnisse darüber vor, an wie vielen Schulen in Deutschland Schulsozialarbeit seit 2008 etabliert wurde. Die Bundesregierung fördert auch keine Maßnahmen der Schulsozialarbeit in den Ländern und Kommunen. Es sind auch keine Maßnahmen geplant.
Wie sich das konkret mit dem SPD-Regierungsprogramm verträgt, demnach gemeinsam mit den Ländern die Schulsozialarbeit ausgebaut werden soll, lässt das SPD geführte Ministerium offen.
Zu der Frage der gesetzlichen Verankerung verweist die Regierung auf den Beteiligungsprozess zur Modernisierung der Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Arbeitsgruppe „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten“ wird auch das Themenfeld „Prävention im Sozialraum“ ergebnisoffen diskutieren, so das Antwortschreiben der Regierung.
Kompensation fehlender ESF-Mittel
Ob die Bundesregierung eine Ersatzfinanzierung für die wegfallenden ESF-Mittel ab 2020 oder andere Förderprogramme, mit denen Schulsozialarbeit weiterfinanziert werden kann, plant, lässt sie offen. Die Verhandlungen zum finanziellen und rechtlichen Rahmen der Förderperiode 2021 – 2027 liefen derzeit noch auf EU-Ebene. Entscheidungen über Inhalte und Schwerpunkte zukünftiger Förderprogramme wurden noch nicht getroffen.
Quelle: Die LINKE: Birke Bull-Bischoff – MdB