Die Bundesregierung hat eine Mindestvergütung für Auszubildende auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU). Lehrlinge sollen von 2020 an im ersten Ausbildungsjahr mindestens 515 Euro pro Monat erhalten. In den Folgejahren soll sich die Ausbildungsvergütung erhöhen – im Jahr 2021 auf 550 Euro, ein Jahr später auf 585 Euro und ab 2023 auf 620 Euro. Zudem sind Aufschläge für Azubis im zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr geplant. Mit der Reform wird erstmals eine gesetzliche Untergrenze für die Vergütung von Auszubildenden festgeschrieben – wie beim gesetzlichen Mindestlohn. Tarifverträge haben aber weiterhin Vorrang vor der Mindestausbildungsvergütung. Jedoch soll diese Mindestausbildungsvergütung nur für duale Ausbildungen gelten. Vollzeitschulische und weitere Ausbildungsgänge, die auch zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, bleiben laut Gesetzentwurf außen vor. Neben der Vergütung sieht der Gesetzentwurf weitere Neuerungen vor.
Teilzeitberufsausbildung neu regeln
Die Bundesregierung will mit diesem Gesetzentwurf die Teilzeitausbildung flexibilisieren und für bisher ausgeschlossene Zielgruppen öffnen.
Fortbildungsniveaus international vergleichbar machen
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die rechtliche Verankerung von drei Fortbildungsstufen und die Einführung von einheitlichen Bezeichnungen nach einer erfolgreichen Weiterbildung. Neben den traditionellen Titeln wie „Meister“ soll es dann zum Beispiel auch einen „Bachelor Professional“ oder einen „Master Professional“ geben. Damit sollen diese Qualifikationen auf dem internationalen Arbeitsmarkt vergleichbarer werden.
Quelle: BMBF; epd; DGB; tagesschau.de