Der Deutsche Caritasverband hat am 8.3.2005 einen Argumentationsleitfaden für die Beteiligung der Caritas an der Bildungsdebatte veröffentlicht: “ 0. Einleitung Der Grad an Bildung und Qualifikation formeller wie informeller Art entscheidet über berufli-che und soziale Integration und somit über gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen. Auf der Grundlage eines umfassenden Bildungsbegriffs ist die Jugendsozialarbeit ein wichti-ger Akteur nichtformeller, aber auch informeller und formeller Bildung und trägt zur Förde-rung der individuellen und sozialen Identitätsförderung junger Menschen bei. Neben instituti-oneller und informeller Bildung schafft Jugendsozialarbeit Gelegenheitsstrukturen für Bil-dungsprozesse und bietet darüber hinaus eigene Bildungsangebote an. In Kenntnis dessen, welche zusätzlichen Benachteiligungen sich für Menschen ergeben (können), die nicht an Bildung sowie schulischen Erfolgen partizipieren (können), ist es not-wendig, dass Verantwortliche der Jugendsozialarbeit der Caritas die aktuelle Bildungsdebat-te mitgestalten. 1. Umfassendes Bildungsverständnis und wichtige Bildungsziele Ein umfassendes Verständnis von Bildung geht über kognitive Wissensvermittlung hinaus und beinhaltet gleichermaßen die Befähigung zu eigenbestimmter Lebensführung und zur Aneignung von Selbstbildungsmöglichkeiten. Bildung muss Persönlichkeitsentfaltung ermög-lichen und die Ausbildung eigener Potentiale, Identität und Individualität zulassen und för-dern. Nicht nur Wissen, sondern vielmehr Bildung sichert die Zukunft unserer Gesellschaft sowie gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung. Bildung muss Wertevermittlung beinhalten: ein respektvoller Umgang mit sich selber und anderen, verantwortungsbewusstes Handeln mit Ressourcen sind wichtige Grundlagen für ein sinnerfülltes Leben in der Gesell-schaft. Das Miteinander von formellen, nichtformellen und informellen Bildungsprozessen muss da-her Grundlage und Ziel der aktuellen Bildungsreform sein.1 Aus diesem Verständnis heraus muss sich eine umfassende Bildung neben der Wissens-vermittlung im Sinne von kognitiver Bildung auf folgende Bildungsziele ausrichten: Persönlichkeitsentwicklung Die Entwicklung einer eigenen Identität und Individualität ist ein wichtiges Bildungsziel. Sie befähigt zu Eigenverantwortung und zu einer selbstbestimmten Lebensführung. In diesem Sinne ermöglicht Jugendsozialarbeit jungen Menschen eine Mitgestaltung von Bildungspro-zessen. Sie stellt die Potentiale und die individuellen Möglichkeiten von Schülerinnen und Schülern in den Vordergrund. Die Entwicklung einer eigenen Persönlichkeit – besonders auch der Geschlechtsidentität – ist eine der größten Herausforderungen für junge Menschen. Dazu brauchen sie Orte, an denen sie sich selbst erleben und ausprobieren können. Sie brauchen Möglichkeiten der Reflexion und Begleitung. Soziale Kompetenzen Unter sozialen Kompetenzen sind vor allem das Agieren und Reagieren des/der Einzelnen in der Gruppe oder Gemeinschaft zu fassen: Beziehungen zu anderen Menschen aufzubauen, das eigene Handeln zu reflektieren, eigene Interessen zu artikulieren, durchsetzen aber auch zurückstellen zu können, sich in einer Gruppe einzufügen oder auch sich gegen Gruppen-zwang aufzulehnen, Rücksichtnahme gegenüber anderen zu nehmen, solidarisch zu sein, Konflikte auszuhalten und austragen zu können, sind Fähigkeiten, die in einer handlungsori-entierten Interaktion erlebt und ausgebildet werden müssen. Orientierung an Werten Gerade in einem sich rasch vollziehenden gesellschaftlichen Wandel ist die Vermittlung von Werten als Orientierungsraster und zur Gewissensausbildung sehr wichtig. Zur Herausbil-dung einer eigenen Werthaltung müssen in der Gesellschaft wirkende Werte erkannt und reflektiert werden. Die christlichen Prinzipien Personalität, Solidarität und Subsidiarität kön-nen dabei als Orientierung dienen. So verstandene Bildung ist ein Beitrag zur Herausbildung eines persönlichen Gewissens, das für die Ausrichtung des eigenen Lebens und für die Ori-entierung im „Wertedschungel“ einer komplexen und pluralen Gesellschaft unverzichtbar ist. Interkulturelle Kompetenz Interkulturelle, kulturübergreifende Kompetenzen sind durch Kennenlernen der eigenen Kul-tur, im Umgang mit anderen Kulturen und durch gemeinsames Lernen und Leben erfahrbar. Interkulturelles Lernen muss daher an den Lebenslagen junger Menschen ansetzen und of-fen gestaltete Erfahrungs- und Konfrontationsräume bieten, die dazu beitragen, Berührungs-ängste mit unbekannten Kulturen und auch mit Menschen anderer sozialer Herkunft, abzu-bauen. Interkulturelles Lernen soll gegenseitige Neugier wecken und die Akzeptanz anderer Werte und Lebenslagen fördern. Kommunikative Kompetenzen, Konfliktlösungsstrategien und Frustrationstoleranz werden entwickelt und eingeübt und sind ein Beitrag, um interkultu-relle Konflikte zu verhindern. Lernen lernen für eine komplexe Welt Der Erwerb von Bildung ist für die heute nachwachsende Generation sehr komplex. Rasante gesellschaftliche Entwicklungen führen dazu, dass heute Erlerntes schon morgen überholt sein kann. Technische und kulturtechnische Veränderungen vollziehen sich immer schneller und umfassender. Um so bedeutsamer ist es, zu einem lebenslangen Lernen zu befähigen. Junge Menschen müssen befähigt werden, sich Wissen auszuwählen, anzueignen, anzu-wenden, Bewertungen vorzunehmen, nachhaltige Entscheidungen zu treffen und immer wie-der neue Lernprozesse zu bewältigen. Dies ist die Grundlage für eine Orientierung in der Wissens- und Informationsflut, um Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden und bereits Erlerntes entsprechend einzusetzen oder modifizieren zu können. Dabei darf nicht ein funktionales Interesse im Sinne von wirtschaftlicher Verwertbarkeit im Vordergrund ste-hen. Auch „lebenslangem Lernen“ muss ein umfassendes Bildungsverständnis zugrunde liegen. 2. Chancengleichheit und soziale Integration Lebenschancen werden entscheidend durch den Grad der Bildung und Qualifizierung be-stimmt. In dem Maße wie lebenslanges, kontinuierliches Lernen zukunftsentscheidend ist, führt eine Nichtteilhabe an Bildungsprozessen zu sozialer Ausgrenzung. Von einer chancen-gleichen Teilhabe an Bildungsprozessen und -erfolgen kann auch heute trotz intensiver Be-mühungen durch Bildungsreformen der 60er und 70er Jahre nicht ausgegangen werden. Trotz eines hohen Grades der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit institutionellen Erziehungs- und Bildungsangeboten bedingt die soziale und kulturelle Herkunft auch heute noch unterschiedliche Zugänge zu Bildung und zu Lebenschancen. Die Weiterentwicklung des Bildungssystems muss sich daran messen lassen, inwiefern Chancengleichheit auch tatsächlich umgesetzt werden kann und soziale Integration erreicht wird. Bildungschancen und -teilhabe für benachteiligte junge Menschen Alarmierend stellt sich die Situation für die jungen Menschen dar, die auch in der PISA-Studie als Risikogruppe identifiziert werden: 8-10 % aller deutschen Jugendlichen haben keinen Schulabschluss. Nahezu 15 % der in Deutschland lebenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 20 bis 29 Jahren besitzen keinen anerkannten Berufsabschluss. Dies betrifft 10,5 % der deutschen Jugendlichen und fast 40 % der jungen Ausländerinnen und Ausländer.2 Die aktuelle Situation auf dem Ausbildungs- und Beschäftigungsmarkt verschärft die Situati-on dieser jungen Menschen: Konnten sie noch vor einigen Jahren auf dem Lehrstellenmarkt in Handwerk, Handel und Industrie Fuß fassen, so bedroht ein drastischer Rückgang der Beschäftigungsmöglichkeiten für Personen mit geringen Qualifikationen deren berufliche Teilhabe. Demgegenüber zeichnet sich eine tendenziell steigende Nachfrage nach mittleren und höheren Qualifikationen ab. Betroffen sind hiervon vor allem sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen. Diese werden oftmals von der Schule nicht mehr erreicht. „Chronische“ Schul-verweigerung ist ein Indiz hierfür. Aktuelle Schätzungen des Deutschen Vereins für öffentli-che und private Fürsorge beziffern den Anteil schulverweigernder Schüler/-innen in Deutsch-land auf 300.000 bis 500.000, denen letztlich soziale Ausgrenzung droht. Gleiche Teilhabe von Mädchen/Frauen und Jungen/Männern Trotz eines Anstiegs der Bildungsbeteiligung von Mädchen kann deren strukturelle Benach-teiligung insofern nicht als überwunden gelten, als dass deren erbrachte Bildungsabschlüsse nicht zu gleichberechtigten Berufschancen führen. Ganz im Gegenteil: Die Schulabschlüsse der Mädchen sind deutlich besser als die der Jungen. In der Berufsausbildung und in Beru-fen, die einen beruflichen Aufstieg ermöglichen, sind sie jedoch unterrepräsentiert. Auch Jungen und junge Männer orientieren sich nach wie vor einseitig, nämlich schwerpunktmäßig an gewerblich-technischen Berufen im Metall-, Elektro- und Bausektor.3 Alle Angebote und Maßnahmen im gesamten Bildungssystem sind im Sinne von Gender Mainstreaming hinsichtlich ihrer Wirkung auf beide Geschlechter zu überprüfen. Die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern an Bildungsprozessen muss durchgängiges Leitprinzip des Bildungswesens sein. Traditionelle Rollenbilder dürfen nicht durch Bildung reproduziert werden, vielmehr gilt es, Mädchen/ Frauen wie Jungen/Männern Erfahrungen und persönli-che Weiterentwicklung jenseits fixierter Rollenbilder zu ermöglichen. Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund Die Zahl der an formellen Bildungsabschlüssen partizipierenden Migrantinnen und Migranten ist nicht erst seit heute stagnierend. Als Indikatoren für die Schlechterstellung ausländischer Kinder wird eine geringere Versorgung im vorschulischen Bereich sowie eine unzureichende Kenntnis der gesprochenen und geschriebenen deutschen Sprache diagnostiziert. Bei Ju-gendlichen aus Migrationsfamilien hat die PISA-Studie eine Bildungsbeteilung vorgefunden, die mit der in den 70er Jahren in Deutschland vergleichbar ist: Etwa 50 % besuchen eine Hauptschule, 10 % ein Gymnasium und unter 5 % eine integrierte Gesamtschule.4 Intensive Integrationsbemühungen für Migrantinnen und Migranten müssen zu einer zentra-len Herausforderung in der Weiterentwicklung des Bildungswesens werden. Dies darf sich jedoch nicht allein auf den Erwerb der gesprochenen und geschriebenen deutschen Sprache beziehen, auch wenn dies ein grundlegendes Bemühen sein muss. Zwei- und Mehrsprachig-keit sind insgesamt als Chance interkultureller Kompetenzausbildung für alle Kinder und Ju-gendliche aufzugreifen. Darüber hinaus gilt es, junge Menschen mit Migrationshintergrund hinsichtlich der beruflichen Integration in Formen von Berufsorientierung und -vorbereitung intensiv zu fördern. Welche Bedeutung Bildung für Chancengleichheit und soziale Integration hat, stellen die deutschen Bischöfe in ihrer Schrift „Das Soziale neu denken“ heraus. Sie mahnen an, dass dem / der Einzelnen die wichtigsten Zugänge zur gesellschaftlichen Beteiligung durch Erzie-hung und Bildung eröffnet werden. Beteiligungsgerechtigkeit jedoch sehen sie als eines der Hauptprobleme unserer Gesellschaft. Sie fordern dazu auf, „Beteiligungsgerechtigkeit zu schaffen, um Ausgrenzungen zu überwinden und alle am gesellschaftlichen Leben zu betei-ligen.“ “Die Zukunftsfähigkeit einer Gesellschaft und die Beteiligungschancen jedes Einzel-nen hängen zu einem großen Teil davon ab, wie gut es ihr gelingt, Bildung, und zwar das ganze Leben begleitend, zu ermöglichen.“ 3. Eigener Bildungsauftrag der Jugendsozialarbeit In dem beschriebenen umfassenden Verständnis von Bildung sind Träger der Jugendsozial-arbeit als wesentliche Akteure in der „Bildungslandschaft“ zu sehen. Jugendsozialarbeit hat einen eigenen Bildungsauftrag und ist ein fester Bestandteil im Bildungssystem. Denn ihre Kompetenz und Erfahrung gerade in der Unterstützung benachteiligter junger Menschen sind unverzichtbar. Jugendsozialarbeit ermöglicht Kindern und Jugendlichen, die aus sozialen oder individuellen Gründen in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt bzw. von einer solchen Einschränkung bedroht sind, durch verschiedene Angebote einen Anschluss an Bil-dung und darüber die Teilhabe an der Gesellschaft. Jugendsozialarbeit ist Bildungsinstanz Jugendsozialarbeit verfügt mit ihren Angeboten in der Jugendberufshilfe, den Jugendmigrati-onsdiensten, in der Arbeit mit schulmüden Jugendlichen, in den Projekten der aufsuchenden Arbeit, in der Stadtteilarbeit oder des Jugendwohnens über eine eigene Bildungstradition, in der Bildung als umfassender Prozess begriffen wird. Sie leistet akute und präventive Hilfen in sozialpädagogischen Angeboten zur Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung, zur sozialen Integration sowie zur Eingliederung in die Arbeitswelt. Angebote formeller Bil-dung werden z.B. erbracht durch Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für junge Menschen in der Jugendberufshilfe und sozialpädagogische Projekte zur Hinführung von Schulmüden zu einem Schulabschluss. Die Jugendsozialarbeit ist unverzichtbare Partnerin im Bildungssystem Die gegenwärtige Debatte in der Bildungspolitik muss als Chance genutzt werden, Bildungs-potenziale aller an Bildung beteiligter Institutionen in den Blick zu nehmen und ihre jeweiligen Kompetenzen aufzugreifen. Demzufolge greift eine Bildungspolitik zu kurz, die nur in formelle Bildung investiert. Vielmehr muss es gelingen, alle Bildungsakteure, u. a. Schule, Eltern so-wie Kinder- und Jugendhilfe, an einem gemeinsamen Diskurs zu beteiligen. Eine echte Wertschätzung und gleichberechtigte Achtung formeller, informeller und nichtformeller Bil-dung kann nur in einem durch Kooperation geprägten Bildungssystem Ausdruck finden. Neben der Sicherung eigenständiger (Bildungs-) Angebote der Jugendsozialarbeit ist des-halb auch die Kooperation von Jugendsozialarbeit und Schule zu stärken. Jugendsozialarbeit in Kooperation mit Schule Für die Entwicklung eines zukunftsfähigen Bildungswesen ist eine verstärkte und kontinuier-liche Zusammenarbeit zwischen Jugendsozialarbeit und Schule als gleichberechtigte Partner unabdingbar. Bei einer echten Kooperation darf Jugendsozialarbeit nicht im Windschatten von Schule agieren und als Ergänzung oder Gehilfin der „eigentlichen“ Bildungsinstanz Schule missver-standen werden . Jugendsozialarbeit ist eigenständige und gleichwertige Bildungsinstanz mit eigenen Methoden und Kompetenzen. Beide Akteure sind aufgefordert, die Kooperationen so zu gestalten, dass echte win/win-Situationen entstehen. Die unterschiedlichen Aufgaben-stellungen, Arbeitsweisen, Rollen und Professionen sollten in gegenseitigem Respekt und Akzeptanz gewinnbringend für ein zukunftsfähiges Bildungswesen wahrgenommen werden. Wenn Schule sich für eine solche Kooperation mit Trägern der Jugendsozialarbeit öffnet, erweitert sie ihre Möglichkeiten und stärkt die Integrationsfunktion. Dies zeigen die langjähri-gen Erfahrungen der Schulsozialarbeit und anderer schulbezogener Hilfen, in denen die Ca-ritas mit zahlreichen Projekten tätig ist. Sie bietet soziale Arbeit an Schulen, fördert den Ü-bergang von der Schule in Ausbildung und Beschäftigung, organisiert in enger Kooperation mit Schulen Projekte, in denen sogenannte Schulverweigerer zu einem Hauptschulabschluss geführt werden, führt an Schulen soziale Trainings durch und organisiert Praktika in sozialen Feldern, vermittelt ehrenamtliche Alltagsbegleiter/-innen für Schülerinnen und Schüler, die einer besonderen Unterstützung bedürfen, und vieles mehr. Gute, bewährte Kooperationsbeispiele in der Praxis müssen aufgegriffen werden, um dar-über nachzudenken, wie die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendsozialarbeit strukturell verankert werden kann. Der Deutsche Caritasverband hält es für erforderlich, dass es auf allen Ebenen zu einer systematischen und verlässlichen Kooperation zwischen den Verantwortlichen innerhalb des Bildungswesens und der Freien Wohlfahrtpflege kommt. Auf örtlicher Ebene geht es um die Kooperation zwischen Schulen und Trägern der Jugendhilfe zur Etablierung sozialer Arbeit an Schulen und zur Verzahnung von Schulentwicklungspla-nung und Jugendhilfeplanung. Auf Länderebene geht es um die gemeinsame Entwicklung von Programmen und Impulsen für die Schulentwicklung, die die Bildungschancen sozial benachteiligter junger Menschen deutlich erhöhen. Auf Bundesebene geht es u.a. um die Erweiterung der nationalen Bildungsstandards, die soziale Kompetenzen, solidarische Ver-antwortung und die Bildungsbeteiligung sozial Benachteiligter berücksichtigen müssen. Die Forderung nach Kooperation muss auf Schul- und auf Jugendhilfeseite gleichermaßen eine gesetzliche Verankerung erfahren. Kooperationen mit Blick auf Ganztagsschule Insbesondere die geforderte flächendeckende Einführung von Ganztagsschule kann nicht ohne ein strukturelles Zusammenwirken von Jugendsozialarbeit und Schule gehen. Ziel muss die Förderung von Chancengerechtigkeit und sozialer Integration sein. Eine Partizipa-tion an Bildung sowie schulische Erfolge unabhängig von sozialer Herkunft muss gewährleis-tet werden. Die derzeitigen Ganztagsschulangebote scheinen sich jedoch noch zu wenig an junge Menschen zu richten, die einen erhöhten Förderbedarf haben. Nur etwa 10% der Hauptschüler/- innen können derzeit eine Ganztagsschule besuchen. Ganztagsschulen wür-den aber vor allem für sozial benachteiligte junge Menschen benötigt. Ganztagsschule allein kann jedoch nicht die Antwort auf die Bildungsmisere sein, wie sie von den einschlägigen Studien, allen voran von PISA, beschrieben wurde. Weitere Ansätze wie z.B. die Entwicklung nationaler Bildungsstandards müssen verfolgt und mit Blick auf die Ziel-setzung systematisch reflektiert werden. Momentan drohen die nationalen Bildungsstandards einem vorwiegend kognitiven Bildungsbegriff zu folgen. Standards für die Vermittlung sozia-ler Kompetenzen und sozialer Verantwortung fehlen noch. Für die Arbeit der Jugendsozialarbeit ist zu fordern, dass institutionell abgesicherte Regel-programme zur Förderung von schulbezogener Jugendsozialarbeit nicht zu Gunsten des Ausbaus von Ganztagsschulen fallen gelassen werden. Die Sicherung eigenständiger (Bil-dung-)Angebote der Jugendsozialarbeit müssen darüber hinaus gewährleistet sein.“
Quelle: Caritas
Dokumente: JSA_Bildung_Papier.doc