Arbeitsgelegenheiten nach SGB II – Ein Erfahrungsbericht

Arbeitsgelegenheiten nach SGB II – Ein Erfahrungsbericht Christoph Irzik hat einen Erfahrungsbericht zu Arbeitsgelegenheiten nach SGBII aus dem Kreis Warendorf verfasst. Der Bericht befasst sich mit dem Gesetzlichen Rahmen, geht auf die Veränderungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige ein und hält erste Ergebnisse fest. Der Beitrag wurde in Jugendsozialarbeit aktuell Nr. 62 / Januar 2006 veröffentlicht und ist unter beigefügtem Link in voller Gänze erhältlich. Arbeitsgelegenheiten nach SGB II – Erfahrungsbericht aus dem Kreis Warendorf Auszüge aus dem Bericht von Christoph Irzik   “ Das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen“ – kurz: „Hartz IV“ – sieht in § 16 Abs. 3 Satz 2 für Arbeitslosengeld-II-Beziehende die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten, umgangssprachlich „Ein-Euro-Jobs“, vor. Anforderungen an diese Tätigkeiten sind, dass sie gemeinnützig, zusätzlich, wettbewerbsneutral und arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein müssen. … Die – nach der neuen Diktion der Arbeitsverwaltung – „erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“ (eHb) werden in diesem Rahmen mit einer pauschalierten Erstattung in Form einer Mehraufwandsentschädigung entgolten. … Qualifizierungsanteile sind nur noch für die jüngeren Teilnehmenden zwingend vorgeschrieben. Für diesen Personenkreis, der nach bisherigen Erfahrungen oftmals ohne Schulabschluss und/oder Berufsabschluss ist, ergibt sich so die Möglichkeit, schulisches Wissen in der Arbeit in Kleingruppen aufzuholen, um so eventuell einen Schulabschluss nachzuholen. Die parallele Tätigkeit in einer Arbeitsgelegenheit und damit der Wechsel von theoretischem Lernen und praktischer Arbeit wird ihrem Lernverhalten und -vermögen dabei gerechter und motiviert zusätzlich. … Eine Problemlage, … ist der Umgang mit Teilnehmenden, die „die Herstellung eines Arbeitsbündnisses“ verweigern, d.h. eine von den persönlichen Ansprechpartnern angestrebte Eingliederungsvereinbarung nicht gegenzeichnen. An dieser Stelle werden Arbeitsgelegenheiten zu Instrumenten, um Druck auf den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ausüben zu können. Für die Gruppe der unter 25-Jährigen ist dies seitens der ARGE ein Hebel, um Sanktionen auszusprechen, das sind i.d.R. die im Gesetz vorgesehen Kürzungen der Grundsicherung. … Alles in allem ist nach einem Jahr Arbeitsgelegenheiten ein positives Fazit zu ziehen. Die beobachteten Verbesserungen deuten darauf hin, dass Brückenjobs Menschen in ihrer schwierigen Ausgangslage fördern können. “

Quelle: http://www.jugendsozialarbeit.info/jsa/lagkjsnrw/lagweb.nsf/23885d952510f10ec1256f280055d449/611cb69aead0fe79c12571010055ccfb/$FILE/jsa%20aktuell%20nr.%2062-06a.pdf

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