Musterbrief-Aktion gegen den Qualitätsverlust von Maßnahmen der beruflichen Bildung

Musterbrief-Aktion gegen den Qualitätsverlust von Maßnahmen der beruflichen Bildung Als eine konzertierte Aktion aller Träger von Berufsbildungsmaßnahmen für junge Menschen läuft derzeit eine Musterbriefaktion. Am 19.01.06 wurde der von Dr. Kerig, dem 1.Vorsitzenden der BAG Jugendsozialarbeit, unterzeichnete Musterbrief an Politiker der Bundesebene, gesellschaftspolitisch Verantwortliche auf Bundesebene, die Bundesagentur für Arbeit, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie an Gewerkschaften verschickt. Die Briefaktion resultiert aus vorangegangener Kritik der BAG Jugendsozialarbeit zur derzeitigen Vergabepraxis von Maßnahmen der beruflichen Bildung. Die Kritik ist weiter unten aufgeführt. Der Musterbrief der BAG Jugendsozialarbeit im Wortlaut: “ Einkaufspolitik der Bundesagentur für Arbeit und ihre Rückwirkungen auf die Jugendberufshilfe Sehr geehrte Damen und Herren, erwerbslose Jugendliche sollen im Rahmen der Jugendberufshilfe qualifiziert und damit ihre langfristige berufliche und soziale Integration abgesichert werden. Wie Ihnen aus Stellungnahmen und Eingaben der letzten Monate bereits bekannt ist (s. z.B. die Stellungnahme der BAG Jugendsozialarbeit vom 01.08.2005), verschlechtern sich die Rahmenbedingungen der Jugendberufshilfe seit zwei Jahren dramatisch. Die Einkaufspolitik der Bundesagentur für Arbeit hat massive Rückwirkungen auf die regional gewachsenen Strukturen. Durch die Einkaufspolitik der Bundesagentur für Arbeit werden gewachsene Träger- und Kooperationsstrukturen zerstört wird die Kontinuität der pädagogischen Arbeit gefährdet kommt es zu einer Verschwendung gesellschaftlicher Ressourcen ist die Beschäftigung von qualifiziertem Personal in der Jugendsozialarbeit gefährdet wird die Bürokratisierung der Arbeitsverwaltung vorangetrieben. Das von der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales angestrebte und von den Trägern der Jugendsozialarbeit unterstützte Ziel, eine qualitativ hochwertige Förderung erwerbsloser Jugendlicher zu gewährleisten, wird durch diese Einkaufspolitik konterkariert. Die Verbände und Träger der Jugendsozialarbeit haben bereits mehrfach konkrete Optimierungsvorschläge vorgelegt. Dass dem Vergabeverfahren der Bundesagentur für Arbeit die VOL/A zugrunde gelegt wird, ist aus Trägersicht weiterhin problematisch, da es sich um Bildungsmaßnahmen handelt. Es wurden aber auch unterhalb der gesetzlichen Änderung der VOL/A bereits konstruktive Vorschläge für Verbesserungen gemacht, die die oben beschriebenen Probleme zumindest einschränken würden. Bei der Vergabe von Maßnahmen muss gelten, dass die regionale Verankerung von Trägern stärker gewichtet wird, Referenzen von Kooperationspartnern vorliegen müssen, die formalen Voraussetzungen (z.B. Ausbildungsberechtigung des Trägers) bei Antragsabgabe zumindest beantragt sind, die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Anbieter realitäts- und zeitnah überprüft werden, die fachlichen Einschätzungen der Arbeitsagenturen vor Ort ausreichend berücksichtigt werden, die Losgrößen auf die regionalen Bedarfe zugeschnitten sind, die ausgeschriebenen Berufsfelder eine realistische Zusammensetzung haben, unterwertiger und untertariflicher Beschäftigung entgegengewirkt wird (s.a. SGB III §1) und dreijährige Verträge mit Option abgeschlossen werden. Auch die Anpassung der VOL/A an die Vorgaben der europäischen Union wird auf absehbare Zeit vermutlich keine Erleichterungen für die Jugendberufshilfe beinhalten, da die Bedarfe und Vorschläge von Trägerseite in der politischen Diskussion zur Zeit noch keine Berücksichtigung finden. Deshalb ist es dringend notwendig, dass alle gesellschaftlichen Kräfte, die die berufliche und soziale Integration von Jugendlichen sichern wollen, darauf hinwirken, dass die Vorschläge zur Verbesserung der derzeitigen Situation aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen “   Qualität in der beruflichen Bildung erhalten “ Die BAG Jugendsozialarbeit kritisiert, dass die Gespräche zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA), den Gewerkschaften ver.di und GEW sowie dem Bundesverband der Träger beruflicher Bildung e.V. (BBB) über die Vergabepraxis der BA vorläufig gescheitert sind. Ziel dieser Gespräche war es, einen einvernehmlichen Kompromiss darüber zu finden, wie die Bundesagentur für Arbeit künftig Maßnahmen der beruflichen Bildung an Bildungsträger vergibt. Seit nunmehr zwei Jahren wendet die Bundesagentur für Arbeit in diesem Bereich wettbewerbliche Vergaberegeln an. Das hat dazu geführt, dass sich die Rahmenbedingungen vor allem auch für die beruflichen Bildungsmaßnahmen für junge Menschen dramatisch verschlechtert haben. Die Konsequenzen für die betroffenen Jugendlichen, die große Schwierigkeiten bei der Integration in Ausbildung und Beruf haben, sind verheerend. Dadurch, dass die Maßnahmen in jedem Ausbildungsjahr neu ausgeschrieben und neu vergeben werden, gibt es vor Ort keine kontinuierlichen Ansprechpartner mehr. Junge Menschen, die sich noch während der Schulzeit für einen Bildungsträger und eine bestimmte Maßnahme entschieden haben, können sich nicht darauf verlassen, dass sie nach Beendigung der Schule auch tatsächlich die gewählte Einrichtung besuchen können. Oftmals existiert noch nicht einmal mehr der Träger. In anderen Fällen können berufliche Bildungsmaßnahmen nicht starten, weil der Träger, der die Ausschreibung gewonnen hat, zu diesem Zeitpunkt noch über keinerlei Infrastruktur für sein Angebot verfügt. Regional gewachsene Träger- und Kooperationsstrukturen werden zerschlagen, die Kontinuität der pädagogischen Arbeit gefährdet. Weil Bildungsträger durch die Vergabepraxis der BA gezwungen sind, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untertariflich zu bezahlen und zudem noch in vielen Fällen ausschließlich befristete Arbeitsverträge vergeben, wenden sich immer mehr Sozialpädagoginnen und – pädagogen anderen Berufsfeldern zu. Das führt zu Einbußen in der pädagogischen Qualität der beruflichen Bildungsmaßnahmen. Betriebe und Handwerkskammern vor Ort beklagen zudem, dass längerfristige Kooperationen nicht mehr möglich sind, weil sie in jedem Ausbildungsjahr mit einem neuen Bildungsträger zusammenarbeiten müssen. Die BAG Jugendsozialarbeit will diese Missstände in der beruflichen Bildung nicht länger hinnehmen. Sie plant deshalb eine konzertierte Aktion aller Träger von Berufsbildungsmaßnahmen für junge Menschen. In einem gleich lautenden Schreiben sollen sich die Träger mit ihrem Protest, aber auch mit Verbesserungsvorschlägen unter anderem an die Verantwortlichen in der Bundesagentur für Arbeit und im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie an Bundestagsabgeordnete wenden.“

Quelle: BAG Jugendsozialarbeit http://www.dbsh.de/html/eingangsseite.html

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