FÖRDERMÖGLICHKEITEN IM RAHMEN DES PROGRAMMS ‚JOBSTARTER – FÜR DIE ZUKUNFT AUSBILDEN‘ Antwort des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion. Die Antwort von Andreas Storm, Parlamentarischer Staatssekretär, in Auszügen: “ … * Frage 1 c) Welche Mittel aus dem Haushalt des BMBF stehen für das neue Programm „Jobstarter“ für den Förderzeitraum von 2005 bis 2010 zur Verfügung?… d) Wie hoch ist der Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds für das Programm im Förderzeitraum von 2006 bis 2010?… * Antwort zu Frage 1c und Frage 1d: Für das Programm Jobstarter sind – neben der zum Teil erfolgenden Weiterförderung von Einzelprogrammen – folgende nationale Mittel – in Klammern ESF-Mittel – verausgabt/geplant: In 2005 wurden 0,2 Mio. € verausgabt. Eingeplant sind für 2006: 5,6 Mio. € (5,6 Mio. €), 2007: 11,4 Mio. € (9,2 Mio. €), 2008: 15,1 Mio. € (10 Mio. €), 2009: 17 Mio. € (7 Mio. €) und 2010: 17 Mio. €. Der Zuschuss aus dem ESF endet zum 31.12.2007. Eine weitere Kofinanzierung des Programms durch das ESF-Programm ist beabsichtigt und bereits zur Berücksichtigung eingebracht. Die betreffenden neuen Strukturfondsmittel sind in der o.a. Kalkulation noch nicht berücksichtigt. In obiger Weise dargestellte in Klammern ausgewiesene Mittel sind Rückflüsse des ESF, die national vom BMBF vorfinanziert wurden. * Frage 2 Handelt es sich bei den genannten Fördersummen des Programms „Jobstarter“ sowohl bei den Mitteln des BMBF als auch aus dem Europäischen Sozialfonds ausschließlich um Mittel, die zusätzlich zu den Fördersummen der bisherigen Ausbildungsstrukturprojekte zur Verfügung gestellt werden, oder fließen … diese Mittel in das Jobstarter-Programm ein? … * Antwort zu Frage 2: Das Programm STARegio wird … weitergeführt bis Ende 2007. Die Förderung von Ausbildungsplatzentwickler APE-West und –Ost wird … bis Ende 2006 fortgeführt. Die in diesen Programmen veranschlagten Mittel fließen nicht in das Finanzvolumen von Jobstarter ein. Die Programme RegioKom, KAUSA und Patenschaftsprogramm sind Ende 2005 beendet worden. Die … Instrumente … dieser Programme werden in … Jobstarter fortgeführt. * Frage 3 a) In wie weit werden Ausbildungsplätze, die in neuen oder für den jeweiligen Betrieb zusätzlichen Ausbildungsberufen angeboten werden, bei der Auswahl der Projekte und der Vergabe der Mittel als zusätzliches Ausbildungsplatzangebot gewertet? b) Erfüllen diese somit das Förderkriterium der „Zusätzlichkeit“ auch wenn damit bisherige Ausbildungsplätze des jeweiligen Betriebs in anderen Ausbildungsberufen wegfallen? * Antwort zu Frage 3a und Frage 3b: … Zusätzliche Ausbildungsplätze liegen vor, wenn: – der Ausbildungsbetrieb bisher nicht ausgebildet hat oder – der Ausbildungsbetrieb in einem neuen oder für ihn zusätzlichen Ausbildungsberuf ausbildet oder – bei ausbildenden Betrieben durch den neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag im Jahr des Ausbildungsbeginns mehr Auszubildende beschäftigt werden, als im Durchschnitt der letzten drei Jahre jeweils zum Stand 31. Dezember. Der Durchschnittswert ist bis 0,49 ab- und ab 0,5 aufzurunden. Maßgeblich für die Bewertung der Zusätzlichkeit ist grundsätzlich eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle nach Berufsbildungsgesetzt (BBiG). … * Frage 5: b) Ist der Bundesregierung bekannt und wenn ja wie bewertet sie dieses, dass durch die neue Einkaufs- und Geschäftspolitik der Bundesagentur für Arbeit und das damit verbundene, von vielen ausbildungsfähigen Einrichtungen beklagte Tarifdumping reihenweise Kooperationsprozesse und –netzwerke zerstört worden sind bzw. weiter zerstört werden? c) Welche Auswirkungen wird das aus Sicht der Bundesregierung auf die Effektivität des neuen Jobstarter-Programms haben? * Antwort zu Frage 5b und Frage 5c: Die Arbeit im Rahmen der Ausbildungsstrukturprogramme des BMBF bleibt von der Einkaufs- und Geschäftspolitik der Bundesagentur für Arbeit unberührt. Die BMBF-Förderung zielt auf die Verbesserung regionaler Ausbildungsstrukturen und nicht auf Pro-Kopf-Maßnahmen ab. Gleiches gilt auch für das Jobstarter-Programm. * Frage 6: a) In wie weit ist die in den „Job-Starter“-Förderrichtlinien angesprochene Ausbildung benachteiligter Jugendlicher und Jugendlicher mit Migrationshintergrund in den zur Verfügung stehenden neun Förderbausteinen aus Sicht der Bundesregierung ausreichend berücksichtigt? b) Wie wird sichergestellt, dass dieses Ziel bei der Auswahl der Projekte und der Vergabe der Projektmittel ausreichend Berücksichtigung findet? * Antwort zu Frage 6a und Frage 6b: Das Programm Jobstarter zielt auf eine bessere regionale Versorgung Jugendlicher mit betrieblichen Ausbildungsplätzen sowie auf die Optimierung der Ausbildungsstrukturen in den Regionen. … Ein besonderer Themenschwerpunkt von Jobstarter ist die verstärkte Gewinnung von Unternehmen mit Inhabern ausländischer Herkunft. Durch Bereitstellung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen entlasten sie den Ausbildungsmarkt und leisten einen wichtigen Integrationsbeitrag auch für ausländische Jugendliche. … Von entsprechenden Maßnahmen im Rahmen dieser Förderbausteine profitieren im besonderen Maße benachteiligte Jugendliche und Jugendliche mit Migrationhintergrund. … * Frage 8b): Wie wird sichergestellt, dass bei der Vergabe der Mittel insbesondere strukturschwache Regionen … ausreichend berücksichtigt werden? * Antwort zu Frage 8 b: Mit dem Jobstarter-Programm ist die bislang einseitige bzw. unterschiedliche Ausrichtung der Ausbildungsstrukturförderung … aufgehoben. Für die meisten in Jobstarter zur Auswahl stehenden Themenstellungen ist ein unausgewogenes Verhältnis von angebotenen und nachgefragten Ausbildungsplätzen in der Projektregion Voraussetzung für die Bewilligung. … * Frage 9 Welche Instrumente stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um sicherzustellen, dass bei der Anerkennung vollzeitschulischer Ausbildungsgänge, die durch das Jobstarter-Programm weiter vorangetrieben werden soll, die fachpraktische Ausbildung ausreichend berücksichtigt wird? * Antwort zu Frage 9: Im Rahmen der Umsetzung der Reform des BBiG fördert Jobstarter die Entwicklung von Pilotprojekten, die eine Zulassung zur Abschlussprüfung in einem nach BBiG/HWO anerkannten Ausbildungsberuf für Absolventen eines entsprechenden vollzeitschulischen Ausbildungsganges ermöglichen. Für die Entwicklung und Erprobung solcher Projekte steht im Programm der Förderbaustein „Kooperation schulischer Berufsbildungsgänge mit Betrieben“ zur Verfügung. Voraussetzung für die Förderung ist insbesondere, dass die schulische Ausbildung nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist und durch Lernortkooperation ein angemessener Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet wird. …“
Quelle: http://www.linksfraktion.de/politik/aktuell/index.htm