Förderung innovativer Projekte durch die Stiftung Jugendmarke

FÖRDERUNG INNOVATIVER PROJEKTE DURCH DIE STIFTUNG JUGENDMARKE Von der Jugendhilfe und besonders der Jugendarbeit wird ein verantwortungsvoller Umgang mit gesellschaftlichen Herausforderungen erwartet. Dabei sollen die TrägerInnen der Jugendhilfe und Jugendarbeit auf diese Herausforderungen flexibel, innovativ und möglichst unbürokratisch reagieren. Damit das gelingt, sind sie auf Partner angewiesen. Wichtiger Partner für die Jugendarbeit ist dabei die Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V. Sie fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die zukunftsorientiert und beispielgebend für die weitere Entwicklung der Jugendhilfe sind. Der 1965 gegründete Verein Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V. hat satzungsgemäß die Aufgabe, mit den aus dem Verkauf der Sonderpostwertzeichen ‚Für die Jugend‘ erzielten Zuschlagerlösen bundeszentrale/überregionale bzw. innovative/modellhafte Maßnahmen und Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu fördern. Die Mitgliederversammlung der Stiftung entschiedet über Förderanträge. Diese können von anerkannten TrägerInnen der Kinder- und Jugendhilfe gestellt werden. Für das Jahr 2006 sind noch folgende Mitgliederversammlungen vorgesehen. Das Datum des Antragsschlusses steht jeweils in Klammern: * Mitgliederversammlung 23. August 2006 (12. Juli 2006) * Mitgleiderversammlung 05. Dezember 2006 (24. Oktober 2006) Kontakt: Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V. Maximilianstraße 28 d 53111 Bonn Fon: 0228.959 580 Fax: 0228.959 582 0 www.jugendmarke.de

http://www.jugendmarke.de

Quelle: Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V.

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