DAS PROGRAMM JOBSTARTER GEHT IN DIE 2. FÖRDERRUNDE Abgabefrist: 7. September 2006 “ Ende des vergangenen Jahres sind die Förderrichtlinien zur Durchführung des Programms ‚Jobstarter – für die Zukunft ausbilden‘ in Kraft getreten. Die Richtlinien können im Internet unter angegebenem Link abgerufen werden. Nachdem die 1. Förderrunde bereits gelaufen ist, soll die 2. Förderrunde nach gegenwärtiger Planung im Sommer dieses Jahres ausgeschrieben werden. Die Abgabefrist für die Projektanträge wird voraussichtlich am 7. September ablaufen. In diesem Rahmen können wieder Projektanträge im Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) eingereicht werden. Antragsberechtigt sind – juristische Personen – juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind. “
http://bibb.de/dokumente/pdf/a11_jobstarter_antragsunterlagen_foerderrichtlinien.pdf
Quelle: http://www.bibb.de/de/24298.htm.