Eckpunktepapier zur qualitativen Verbesserung der Integrationskurse

ECKPUNKTEPAPIER ZUR QUALITATIVEN VERBESSERUNG DER INTEGRATIONSKURSE Beauftragte legt Eckpunkte zu Integrationskursen vor Zur qualitativen Verbesserung der Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Prof. Dr. Maria Böhmer: „Mit den Integrationskursen nach dem Zuwanderungsgesetz wurde im vergangenen Jahr erstmals ein quantitativ umfassendes Sprachförderangebot für Ausländer und Spätaussiedler geschaffen, dass auf eine große Nachfrage gerade auch von bereits in Deutschland lebenden Ausländern stößt. Die bisherigen Erfahrungen mit der Durchführung der Kurse und die Stellungnahmen der Verbände und Integrationsbeauftragten der Länder aber zeigen, dass dieses Angebot qualitativ verbessert und bedarfsgerechter ausgerichtet werden muss. Mit den … vorgelegten Eckpunkten soll sichergestellt werden, dass möglichst vielen Kursteilnehmern der erfolgreiche Kursabschluss ermöglicht wird. … Entscheidend für eine qualitative Verbesserung der Integrationskurse ist eine ausreichende Finanzausstattung. Um zudem sicherzustellen, dass die freiwillige Kursnachfrage von bereits länger in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern gedeckt werden kann, ist daher mindestens der Mittelansatz des letzten Jahres (208 Mio €) im Bundeshaushalt vorzusehen.“… Auszüge aus dem Eckpunktepapier: “ Eckpunkte zur qualitativen Verbesserung der Integrationskurse … Auch wenn die Evaluation des Kursangebots erst 2007 abgeschlossen sein wird, zeigen die Erfahrungen des ersten Jahres, dass bereits jetzt Handlungsbedarf hinsichtlich eines qualitativ besseren und bedarfsgerechteren Angebots besteht. Dies belegen nicht zuletzt die Zahlen zu den erfolgreichen Kursabschlüssen: Nur rund 40% der Kursabsolventen haben 2005 die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden und damit das Sprachniveau erreicht, das die Kurse gewährleisten sollen (B 1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens). Entscheidend wird es sein, dass Angebot so auszugestalten, dass Neuzuwandernde möglichst schnell einen Kurs besuchen können und möglichst vielen Kursteilnehmern der erfolgreiche Kursabschluss ermöglicht wird. Zudem müssen auch weiterhin ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um die freiwillige Nachfrage von bereits länger in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern befriedigen zu können. Deshalb regt die Beauftragte an: I. Bedarfsgerechte Differenzierung des Kursangebotes In der Anlaufphase der Integrationskurse hat sich gezeigt, dass das Angebot vielerorts nicht ausreichend differenziert ist. … Analphabeten oder auch Menschen, die in einer anderen Schriftsprache alphabetisiert wurden, brauchen besondere Vorschaltangebote, um sie überhaupt zum Deutschspracherwerb zu befähigen. Aber auch „Schnelllerner“ und erfolgreiche Kursabsolventen sollten gezielter gefördert und insbesondere auf den Eintritt in den Arbeitsmarkt vorbereitet werden. 1. Kursangebot nach Leistungsfähigkeit der Teilnehmer differenzieren Eine homogenere Zusammensetzung der Teilnehmer in den allgemeinen Kursen ließe sich durch ein Angebot von Kursen auf unterschiedlichen Leistungsniveaus bzw. für unterschiedliche Lerntempi erreichen. … 2. Angebotsabstimmung der Träger verbessern Durch die Einführung einer Kooperationsverpflichtung für die Träger als Kriterium für die Trägerzulassung könnte sichergestellt werden, dass die Kursträger vor Ort ihre jeweiligen Angebote abstimmen und Kursinteressierte gezielt untereinander verteilen, um so leistungsdifferenzierte Kurse und Zielgruppenangebote zeitnah zu ermöglichen. … 3. Erreichte Leistungen verbindlich zertifizieren Jeder Integrationskurs sollte mit einer verbindlichen Prüfung abgeschlossen werden, mit der den Teilnehmern das jeweils erreichte Leistungsniveau auch zertifiziert wird. … Zur Zeit wird die Entwicklung eines skalierten Sprachtests vorbereitet, der Lernerfolge differenziert erfassen soll die Testentwicklung wird jedoch voraussichtlich 2-3 Jahre in Anspruch nehmen. Bis dahin sollten übergangsweise auf bereits vorhandene Sprachfeststellungen bzw. niveaubezogene Testverfahren / … zurückgegriffen werden. 4. Integrationskursangebot und berufsbezogene Sprachförderung verzahnen Nicht nur Kursteilnehmer mit ernschwierigkeiten, auch Schnelllerner brauchen gezielte Förderung. So sollten besonders erfolgreiche Kursabsolventen durch berufsbezogene Aufbauförderungen gezielt für den Eintritt in den Arbeitsmarkt qualifiziert werden. Anknüpfungspunkt für eine Angebotsverzahnung könnte die berufsbezogene Sprachförderung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds-Bundesagentur für Arbeit-Programms (ESF-BA) sein, das voraussichtlich ab 2007 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernommen wird. Bereits geplant ist die stärkere Verzahnung von Integrationskursen und Sprachfördermaßnahmen nach SGB II / SGB III. Zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit bereitet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Zeit eine entsprechende Handlungsempfehlung zunächst für den Bereich der jugendspezifischen Angebote vor … . Vorgesehen werden sollten auch Berufspraktika. 5. Integrierte Jugendangebote ausbauen Gerade bei Integrationsangeboten für Jugendliche ist es unerlässlich, die unterschiedlichen Förderkomponenten (Sprachangebote, sozialpädagogische Begleitung, Berufsvorbereitung, Nachqualifizierung) in hohem Maße aufeinander abzustimmen und zu vernetzen. Insbesondere die differenzierte sozialpädagogische Begleitung sollte bei Jugendlichen integraler Kursbestandteil sein. Hier haben die Jugendmigrationsdienste, die für diese Angebote verantwortlich sind, eine besondere Kooperationsverpflichtung mit den lokalen Kursanbietern. 6. In den Jugendkursen gezielter auf Ausbildung und Beruf vorbereiten Gerade Migrantenjugendliche haben besondere Probleme im Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Nach Integrationskursverordnung sollen die Jugendintegrationskurse auf den Besuch einer weiterführenden Schule oder Hochschule oder eine andere Ausbildung vorbereiten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müssen in das noch zu entwickelnde Rahmenkonzept für diese Zielgruppenkurse in hohem Maße berufs- und ausbildungsvorbereitende Elemente, z.B. Berufspraktika als regelmäßiger Kursbestandteil, aufgenommen werden. … 8. Angebote zur Alphabetisierung und Umalphabetisierung vorschalten Wer bisher nicht oder in einer anderen Schriftsprache alphabetisiert wurde, hat … wenig Aussicht, in den allgemeinen Sprachkursen zu reüssieren. Deshalb sollte für diese Zielgruppe ein zusätzliches Angebot vorgeschaltet werden, an das sich dann der allgemeine Sprachkurs oder ein Zielgruppenkurs anschließen kann. 9. Lokale Integrationsnetzwerke ausbauen Integrationsförderung vor Ort kann nur gelingen, wenn alle beteiligten Akteuren – Sprachkursträger, und Ausländerbehörden, Jobcenter, Migrationserstberatungsstellen und Jugendmigrationsdienste und die Regionalkoordinatoren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – in hohem Maße zusammenarbeiten. Vorgeschlagen wird deshalb die Einrichtung von Runden Tischen oder anderen Netzwerkstrukturen, die lokale Bedarfsprofile erarbeiten und die Angebote entsprechend ausrichten. … II. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Kursqualität Eine Differenzierung des Kursangebots wird nur zu realisieren sein, wenn die Rahmenbedingungen für die Träger entsprechend verbessert werden. Die Qualität der Kurse hängt in hohem Maße von ihrer finanziellen Ausstattung ab. 1. Nachholende Integration ermöglichen Insgesamt sollte sichergestellt sein, dass im Bundeshaushalt auch künftig ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um die freiwillige Kursnachfrage von bereits länger in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern decken zu können. … 2. Finanzausstattung der Kurse verbessern Der den Sprachkursträgern bisher gewährte Stundensatz (2,05 €) ist angesichts der hohen bürokratischen Anforderungen an die Träger und der aus diesem Satz zu deckenden Personal- und Sachkosten zu knapp bemessen. Auch die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits eingeführte einmalige Verwaltungspauschale (7 € je Teilnehmer) kann dies nicht kompensieren. Um den Trägern ein kostendeckendes Arbeiten zu ermöglichen, sollte der Stundensatz pro Teilnehmer auf mindestens 3 € angehoben werden. Für die Alphabetisierungsangebote ist darüber hinaus eine erhöhte Finanzausstattung vorzusehen. … 4. Lernzeiten, insbesondere bei zielgruppenspezifischen Kursen, verlängern Insbesondere bei den Zielgruppenangeboten für Jugendliche, Frauen/Eltern und Analphabeten reichen 600 Stunden Deutschunterricht i.d.R. nicht aus, um ausreichende Deutschkenntnisse zu vermitteln. Deshalb ist für diese Angebote eine Aufstockung des Stundenkontingents auf mindestens 900 Stunden unerlässlich. 5. Hohe Qualität der Lehrkräfte sicherstellen … sollte ein angemessenes Mindesthonorar für die Lehrkräfte der Integrationskurse … eingeführt werden, da derzeit aufgrund der niedrigen Kostensätze ein dramatisches Absinken der Honorare zu beobachten ist. … III. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Teilnahme … 1. Möglichst zügige Kursteilnahme sicherstellen … Während zur Teilnahme verpflichtete Neuzuwanderer und „Bestandsausländer“ auch jetzt schon gehalten sind, sich unverzüglich zu einem Integrationskurs anzumelden, gilt der Anspruch auf Kursbesuch bei den nicht verpflichteten Neuzuwandernden 2 Jahre (Ausländer) bzw. unbefristet (Spätaussiedler). Vorgeschlagen wird eine Angleichung der Anspruchsfristen an die Zulassungsfrist der „Bestandsausländer“, die freiwillig am Kurs teilnehmen (1 Jahr). Zur Umsetzung dieses Vorschlags sind Änderungen des Aufenthalts- und des Bundesvertriebenengesetzes erforderlich. … 3. Auch Geringverdienern Kursteilnahme ermöglichen Der von allen Nicht-Sozialleistungsbeziehern zu erbringende Eigenbeitrag von 1 € pro Kursstunde (630 € pro Kurs) ist für Geringverdiener oft Grund, die Kurse nicht zu besuchen. Dies gilt insbesondere, wenn mehrere Familienmitglieder an einem Integrationskurs teilnehmen wollen oder müssen. Entsprechend der Vorgabe des Aufenthaltsgesetzes, wonach für die Teilnahme Kosten „in angemessenem Umfang unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit erhoben werden“ sollen, sollten Geringverdiener daher grundsätzlich von der Zahlung des Eigenbeitrags befreit werden. 4. Erreichbarkeit der Kurse sicherstellen Auch die von Teilnehmern aufzuwendenden Fahrtkosten können zum Teilnahmehindernis werden. … Für Spätaussiedler und ihre Kernfamilie ist eine entsprechende Regelung geplant. Für sonstige Teilnehmergruppen – d.h. neuzugewanderte Ausländer und nicht verpflichtete „Bestandsausländer“ in den allgemeinen Sprachkursen – ist dies bisher nicht vorgesehen. Um Geringverdienern in diesen Teilnehmergruppen die Kursteilnahme zu ermöglichen, sollte auch ihnen die Fahrtkostenzuschussgewährung eingeräumt werden. Hinsichtlich der Zuschussgewährung für Leistungsbezieher nach dem SGB II bedarf es zudem einer bundesweiten Zuständigkeitsregelung, da die Zuständigkeit zwischen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Arbeitsverwaltung bisher unzureichend geklärt ist. 5. Erfolgreiche Kursteilnahme honorieren, Teilnahmeverweigerung sanktionieren … So sollten bei erfolgreicher Kursteilnahme zusätzliche Vergünstigungen bei der Erteilung der Niederlassungserlaubnis … sowie bei den Einbürgerungsvoraussetzungen eingeräumt werden. Im Gegenzug wäre bei Verletzung der Teilnahmepflicht die konsequentere Anwendung der bestehenden sozialrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten erforderlich. IV. Orientierungskurse 1. Grundrechte vermitteln, Frauenrechte stärken … 2. Orientierungskurs als ersten Schritt zur Einbürgerung anlegen Zur Zeit wird die Einführung von Einbürgerungskursen zur Vorbereitung auf Einbürgerungstests diskutiert. Bei entsprechender Ausgestaltung des Orientierungskurscurriculums könnte die erfolgreiche Teilnahme am Orientierungskurs auf den Einbürgerungskurs angerechnet werden. “ Das Dokument in seiner Gesamtlänge steht im Anhang als Donwload zur Verfügung.

http://www.integrationsbeauftragte.de/gra/aktuelles/aktuelles.php

Quelle: Pressemitteilung der Integrationsbeauftragten http://www.integrationsbeauftragte.de

Dokumente: Eckpunkte_Integrationskurse.pdf

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