AKTION MENSCH – NEUE VERGABERICHTLINIEN UND NEUES FÖRDERPROGRAMM “ Zu Beginn des Mais sind bei der ‚Aktion Mensch‘ Neuerungen in Kraft getreten. Passend zum Gesellschafterprojekt wurde die neue Förderaktion gestartet. Desweiteren wurden Veränderungen bei den Vergaberichtlinien vorgenommen. Die Veränderungen bei den Vergaberichtlinien beinhalten sowohl redaktionelle wie auch materielle Auswirkungen. Bei der Projektförderung ändert sich Folgendes: · Anerkennung ehrenamtlicher Leistungen von bis zu 10 % der förderfähigen Gesamtkosten · Vereinheitlichung der Zuschusshöhe (70 %) und der Verwaltungskostenpauschale (20 %) sowie der Laufzeit auf maximal 3 Jahre · Berücksichtigung von Personalkosten von bereits angestelltem Personal · Reduzierung des Höchstzuschusses bei Projekten auf 250.000 €uro Die Starthilfeförderung bleibt von diesen Neuerungen unbenommen. Bei der Investitionsförderung werden lediglich die Fördersätze für behinderungsbedingte Mehrkosten auf 80 % erhöht und für Spiel- und Fördermaterialien auf 40% reduziert. Die neuen Vergaberichtlinien sind seit Mai auf der Homepage der Aktion Mensch www.aktion-mensch.de zu finden. Die neuen Merkblätter zu den einzelnen Förderbereichen werden im Laufe der nächsten Wochen eingestellt. Seit Anfang Mai steht das neue Förderprogramm „Projekte für eine gerechte Welt“ bereit. Es handelt sich um einen Bestandteil der bereits im März gestarteten Aufklärungskampagne der Aktion Mensch: www.dieGesellschafter.de . In Analogie zum erfolgreich abgeschlossenen Förderprogramm „5000xZukunft“ wird es darum gehen, gerade kleine Projekte mit Initiativcharakter zu fördern. Inhaltliche Ziele des Gesellschafterprojektes sollen in vielfältigen innovativen Aktionen aufgegriffen werden und in Veranstaltungen und Projekten zum Tragen kommen. Das neue Förderprogramm unterstützt Initiativen und Gruppen Ehrenamtlicher bei der Durchführung ihrer Projekte und Veranstaltungen mit einem Höchstbetrag von 4.000,– Euro. Förderbedingung ist der Beitrag für mehr Gerechtigkeit in der Gesellschaft, vor allem für benachteiligte Personengruppen, wie Menschen in schwierigen sozialen Situationen oder Menschen mit Beeinträchtigungen. “ Online-Formulare zwecks Antragstellung sowie Detailinformationen sind unter angegebenem Link erhältlich.
http://www.dieGesellschafter.de
Quelle: Deutsche Behindertenhilfe – Aktion Mensch