FÖRDERUNG JUNGER MENSCHEN NACH WIE VOR NICHT AUSREICHEND Auszüge aus der Stellungnahme der BAG Jugendsozialarbeit: “ Das SGB II-Fortentwicklungsgesetz enthält aus Sicht der BAG Jugendsozialarbeit einige positive Änderungen, aber auch Regelungen, die in die falsche Richtung gehen. Dies betrifft vor allem die Regelungen für junge Menschen unter 25 Jahren. Zwar wird mit dem Fortentwicklungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, Sanktionsmaßnahmen künftig auch für eine Dauer von sechs Wochen und nicht mehr ausschließlich für drei Monate auszusprechen. Die Leistungen für die jungen Menschen werden im Falle einer Sanktion vollständig gestrichen. Dies ist eine nicht hinnehmbare Regelung, zumal sie bei den unter 25jährigen deutlich drastischer ausfällt als bei den Erwachsenen. Positiv ist dagegen, dass die Aktivierungshilfen für erwerbsfähige, hilfebedürftige Jugendliche voll finanziert werden sollen. Damit können demnächst alle jungen Menschen dieses Angebot in Anspruch nehmen. Die BAG Jugendsozialarbeit begrüßt die Neuregelung der Ausbildungsstellen- und Arbeitsvermittlung, da dadurch Rechtssicherheit für die Jugendlichen hergestellt und ein uneingeschränkter Zugang zur Ausbildungsvermittlung ermöglicht wird. Die BAG Jugendsozialarbeit fordert in diesem Zusammenhang, dass der Vorrang von Ausbildung vor Arbeit und Arbeitsgelegenheiten für junge Menschen unter 25 Jahren im Gesetzestext deutlicher formuliert wird. Die Probleme junger Menschen, die keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz haben, werden durch das SGB II-Fortentwicklungsgesetz nicht gelöst. … “ Die vollständige Stellungnahme der BAG Jugendsozialarbeit zum SGB II-Fortentwicklungsgesetz steht unter angegebenem Link zur Verfügung.
http://www.bag-jugendsozialarbeit.de
Quelle: Presseinformation der BAG JSA vom 31.05.2006