Ursachen der Zunahme der Anzahl an Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion

URSACHEN DER ZUNAHME DER ANZAHL DER BEDARFSGEMEINSCHAFTEN NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH Auszüge aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 16/1264: “ Vorbemerkung der Fragesteller Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist in den letzten Monaten ständig angestiegen. Es werden unterschiedliche Ursachen und Vermutungen für diesen Anstieg in der Öffentlichkeit diskutiert, so z. B. niedrige Erwerbseinkommen, niedrige Arbeitslosengeldbezüge nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), Übergange von Erwerbslosen oder Menschen mit geringem Einkommen vom SGB III in den Leistungsbezug nach SGB II, das Verschieben von nicht Erwerbsfähigen aus dem Bereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) in den Bereich des SGB II seitens der Kommunen, eine bestimmte Anzahl von eheähnlichen Partnerschaften, die aber gesonderte Bedarfsgemeinschaften bilden, eine bestimmte Anzahl von Menschen, die wegen fehlender Arbeitsbereitschaft oder wegen ausreichender Einkommen nicht leistungsberechtigt sind und dennoch Leistungen beziehen. Bereits mit dem Änderungsgesetz zum SGB II sollen Einsparungen durch die Unterbindung der Bildung eigener Bedarfsgemeinschaften junger Menschen zwischen 18 und 25 Jahren erfolgen. Das von der Bundesregierung angekündigte Optimierungsgesetz des SGB II zielt darauf ab, weitere Einsparungen im Bereich des SGB II zu erreichen. Dies soll auch durch die Minimierung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften infolge einer erneuten Neufassung bzw. einer verschärften Überprüfung der Anspruchsberechtigung nach dem SGB II erfolgen. In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD wurden bereits solche Veränderungen benannt, z. B. die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit durch die Krankenkassen, die Überprüfung der Definition und die Umkehrung der Beweislast bei eheähnlichen Partnerschaften, die verschärfte Überprüfung der Arbeitswilligkeit vom Beginn der Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II an, die gesetzliche Verpflichtung der Beziehenden von Leistungen nach dem SGB II zur Teilnahme an Telefonabfragen über die aktuelle Lebenssituation. Vorbemerkung der Bundesregierung Die Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Bedarfsgemeinschaften ist seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Januar 2005 deutlicher angestiegen als dies vorhersehbar war. Mögliche Gründe hierfür werden im nachfolgenden – insbesondere in der Antwort zu Frage 2 angesprochen. Für die Beantwortung der Fragen wurden Sonderauswertungen der Bundesagentur für Arbeit in erheblichem Umfang ausgeführt. Trotzdem kann die Statistik nicht Antworten auf alle Fragen bieten. Teilweise werden Daten (bspw. zu Sanktionen) aktuell noch nicht erfasst, andere Daten (bspw. zu Ansprüchen, die zwar möglicherweise vorhanden sind aber nicht realisiert werden) werden durch die Statistik nie belegt werden können. 1. Wie entwickelte sich die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern seit dem 1. Januar 2005 bis zum 30. April 2006 …? Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) von 3 328 688 im Januar 2005 auf 3 917 501 im April 2006 angestiegen. Die detaillierten Zahlen zur Entwicklung sind in einer Tabelle zusammengefasst. Die Daten beruhen auf Auswertungen aus dem IT-Fachverfahren der BA, aus Datenlieferungen von Kommunen über ein standardisiertes Verfahren und auf Schätzungen für Kreise, die dieses Verfahren nicht oder nicht vollständig nutzen. Die Werte für Januar 2006 bis April 2006 sind vorläufig. Nach einem Zeitraum von drei Monaten werden die Daten erneut aufbereitet, insbesondere um nachträgliche Bewilligungen bzw. auch nachträgliche Aufhebungen – vor allem wegen zeitintensiver Klärung grundlegender Sachverhalte oder verspätet eingereichter Antragsunterlagen – noch berücksichtigen zu können. Der endgültige Wert liegt daher regelmäßig über dem vorläufigen Wert. … 2. a) Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Ursachen des Ansteigens der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in diesem Zeitraum? Das Ansteigen der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hat nach Auffassung der Bundesregierung im Wesentlichen folgende Ursachen: 1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften ist seit Einführung der Grundsicherung – trotz verbesserter Konjunktur – noch nicht ausreichend, um auch dem SGB-II-Personenkreis eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Anzeichen für eine Verbesserung zeigen sich erst seit diesem Jahr, allerdings erweisen sich dabei die Impulse als noch zu schwach, damit auch der Personenkreis des SGB II davon profitieren kann. Während die Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III (einschließlich der Empfänger von Arbeitslosengeld nach dem SGB III) gegenüber dem Vorjahr zurzeit erheblich abnimmt, ist im Rechtskreis SGB II weiterhin ein Zuwachs zu verzeichnen. Das sich abzeichnende Ende des Beschäftigungsabbaus vermindert also zunächst nur den Zustrom in Arbeitslosigkeit. Erst wenn Beschäftigung gesamtwirtschaftlich noch stärker wächst, steigen auch die Chancen der Gruppen, die schon länger arbeitslos sind oder noch gar keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben und überwiegend im Rechtskreis SGB II betreut werden. 2. Eine nicht unerhebliche Zahl von Personen hat vor dem Inkrafttreten der Grundsicherung für Arbeitsuchende weder Sozialhilfe noch Arbeitslosenhilfe bezogen. Dies kann teilweise auf die großzügigeren Regelungen insbesondere bezüglich der Vermögensfreibeträge sowie der Pauschalierung von bislang nur als Beihilfen gewährten Leistungen zurückgeführt werden. Es kann aber auch davon ausgegangen werden, dass nach Inkrafttreten der Grundsicherung für Arbeitsuchende Leistungsansprüche konsequenter geltend gemacht werden. Es gibt offensichtlich eine Verhaltensänderung bei der Inanspruchnahme der Leistungen. Diese These legt eine empirische Studie aus dem Jahr 2003 nahe, nach der rund 43 Prozent der bedürftigen Haushalte die Sozialhilfe nicht beantragt hätten, vor allem weil die Ansprüche nur gering gewesen seien, die Sozialhilfe stigmatisierend wirkte und der finanzielle Engpass eher kurzfristig gewesen sei (vgl. J. Wilde, A. Kubis, Nichtinanspruchnahme von Sozialhilfe, in: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, 2005, Bd. 224/3). 3. Eine erhebliche Zahl von Personen bezieht die Grundsicherung für Arbeitsuchende als aufstockende Leistung. Nach einer Untersuchung der Bundesagentur für Arbeit mit Daten aus dem Monat September 2005 wurden bei etwa 900 000 Personen Leistungen der Grundsicherung aufstockend zum Erwerbseinkommen gezahlt. Aufgrund der zum 1. Oktober 2005 verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten dürfte diese Zahl seit dieser Zeit noch gestiegen sein. 4. Zudem muss aufgrund der Einführung des neuen Systems und der teilweise vorhandenen Einführungsprobleme berücksichtigt werden, dass die Vermittlungs- und Betreuungsstrukturen erst zum Ende 2005 vollständig aufgebaut und auch jetzt diese Dienstleistungen für die Eingliederung noch nicht in der angestrebten Dimension umgesetzt werden. Den laufenden Zugängen standen daher lange Zeit keine entsprechenden Abgänge gegenüber. 3. Wie viele Bedarfsgemeinschaften sind monatlich seit Februar 2005 (bis zum April 2006) durch den Übergang von Erwerbslosen aus dem Bezug von Arbeitslosengeld nach dem SGB III zum Bezug der Grundsicherung nach dem SGB II zu der bestehenden Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hinzugekommen …? 4. Wie viele Bedarfsgemeinschaften sind monatlich seit Februar 2005 (bis zum April 2006) durch Erwerbslosigkeit ohne vorherigen Bezug von Arbeitslosengeld nach dem SGB III zu der bestehenden Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hinzukommen … ? 5. Wie viele Bedarfsgemeinschaften sind monatlich seit Februar 2005 (bis zum April 2006) durch den ergänzenden Anspruch von Erwerbslosen bzw. von Menschen mit geringem Einkommen auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, die aber gleichzeitig Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III haben, zu der bestehenden Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hinzugekommen …? Eine Antwort auf die Fragen 3 bis 5 kann aktuell nur auf Basis der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gegeben werden. Zur Beantwortung der Fragen hat die Bundesagentur für Arbeit eine Sonderauswertung durchgeführt, die den Zeitraum Januar bis Dezember 2005 umfasst …. Auswertungen für Januar bis April 2006 sind wegen der Vorläufigkeit der Daten nicht sinnvoll … Für die differenzierte Zeitreihenbetrachtung müssen sich die Auswertungen zudem auf 255 Kreise beschränken, deren Daten vollständig und durchgehend seit Januar 2005 im IT-Fachverfahren A2LL enthalten sind. In diesen Kreisen lebten im Dezember 64 Prozent der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, so dass die Ergebnisse weitgehend repräsentativ für Deutschland sein dürften. Analysen auf Länderebene konnten allerdings auf dieser Basis noch nicht durchgeführt werden. Die Tabellen weisen Bestandszahlen und ihre Veränderung im Jahresverlauf aus. Veränderungen des Bestandes ergeben sich aus dem Saldo von Zu- und Abgängen. Weitergehende Analysen von Zu- und Abgängen sind zurzeit noch nicht möglich. Es wurde monatlich für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach dem SGB II ausgewertet, ob vorher oder parallel zu Leistungen aus der Grundsicherung Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen wurde bzw. wird. Die Abfrage prüft den Arbeitslosengeldbezug nach dem SGB III bis 2000 zurück (für diesen Zeitraum liegen Daten vor). Bei der Interpretation der Daten ist insbesondere Folgendes zu beachten: Bei dieser Abfrage wurde ausschließlich nach dem Arbeitslosengeld-Vorbezug gefragt. Deshalb sind in der Spalte der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ohne Vorbezug von Arbeitslosengeld auch Personen enthalten, deren Arbeitslosengeldbezug vor 2000 liegt und die bis Ende 2004 Arbeitslosenhilfe bezogen haben. Die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen hat von Januar auf Dezember 2005 um 722 000 zugenommen. 381 000 oder 53 Prozent dieses Anstiegs beruht auf Personen, die vor ihrer Hilfebedürftigkeit kein Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen haben. 341 000 oder 47 Prozent des Zuwachses entfällt auf Personen, die zuvor oder weiterhin Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen haben bzw. beziehen. Darunter sind auch die so genannten Aufstocker, d. h. Personen die Leistungen der Grundsicherung zusätzlich zum Bezug von Arbeitslosengeld erhalten. Deren Anteil ist aber sehr gering. So haben beispielsweise im Dezember 2005 hochgerechnet 151 000 oder 2,9 Prozent der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ergänzend zum Arbeitslosengeld Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Im Januar 2005 betrug der Anteil 2,7 Prozent. Relativ zum Gesamtanstieg war der Zuwachs bei den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die zuvor oder zeitgleich Arbeitslosengeld bezogen haben oder beziehen, stärker als bei den Personen ohne vorherigen Arbeitslosengeldbezug. Entsprechend hat sich ihr Anteil an allen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Jahresverlauf von 23 Prozent auf 27 Prozent erhöht und der Anteil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ohne vorherigen Arbeitslosengeldbezug von 77 Prozent auf 73 Prozent verringert. 6. Wie viele Bedarfsgemeinschaften sind monatlich seit Februar 2005 (bis zum April 2006) durch den ergänzenden Anspruch von Haushalten mit geringem Erwerbseinkommen auf die Grundsicherung nach dem SGB II zu der bestehenden Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hinzugekommen (Bund und einzelne Länder getrennt aufführen)? Mit der bereits unter 2a genannten Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit zu Alg-II-Beziehern, die erwerbstätig waren, wurden erstmalig belastbare statistische Informationen zu diesem Personenkreis veröffentlicht. Aktuellere gesicherte Daten liegen aufgrund der notwendigen Wartezeit zur Validierung der Daten der Beschäftigungsstatistik nicht vor. Durch eine integrierte Auswertung von Beschäftigten- und Grundsicherungsstatistik versucht die Bundesagentur für Arbeit zu ermitteln, wie viele Leistungsempfänger aus der Grundsicherung sozialversicherungspflichtig oder geringfügig entlohnt beschäftigt sind. Für die Leistungsempfänger nach dem SGB II können dabei nur Daten aus dem Verfahren A2LL herangezogen werden. Diese werden für das gesamte Bundesgebiet hochgerechnet. Nach diesem Bericht belief sich die Zahl der erwerbstätigen Personen in Bedarfsgemeinschaften auf insgesamt 906 000 (ca. 22 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften). Die Bundesagentur für Arbeit wird im Laufe des Jahres 2006 weitere Untersuchungen zu diesem Thema vorlegen. 7. In wie vielen Fällen gibt es Überschneidungen der bisher genannten Ursachen für den Anstieg der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften? Es ist grundsätzlich nicht zu unterstellen, dass rein monokausale Zusammenhänge zwischen dem Anstieg der Zahl der Bedarfsgemeinschaften und einem der genannten Gründe bestehen. Auf der Grundlage von statistischen Auswertungen lassen sich mehrdimensionale Wirkungszusammenhänge in diesem Bereich aber gegenwärtig nicht darstellen. Der Bundesregierung liegen deshalb an dieser Stelle keine Erkenntnisse vor. … 9. Welche Ursachen hat nach Auffassung der Bundesregierung die Nichtinanspruchnahme der o. g. finanziellen Leistungen nach dem SGB II? Konkrete Ursachen für eine etwaige Nichtinanspruchnahme von Leistungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Grundsätzlich ist allerdings aufgrund der Fallzahlentwicklung davon auszugehen, dass die Nichtinanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II deutlich geringer ist, als dies beim Bundessozialhilfegesetz der Fall war. … 14. a) Wie viele Bedarfsgemeinschaften sind nach Vermutung der Bundesregierung im derzeitigen Bestand der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II, die aufgrund der angenommenen Nichterwerbsfähigkeit des Antragstellers auf die Sozialleistungen in den Bereich des SGB XII gehören? b) Kann die Vermutung durch die Bundesregierung durch konkrete Fakten untermauert werden, und wenn ja, durch welche? Daten aus dem Verwaltungsvollzug über die Gesamtzahl der Personen, die wegen nicht gegebener Erwerbsfähigkeit keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, liegen nicht vor. Aus Analysen verschiedener Krankenkassen, die in den letzten Monaten veröffentlicht wurden, lässt sich jedoch schließen, dass solche Fälle durchaus existieren, eine belastbare Hochrechnung ist jedoch daraus nicht möglich. … 16. a) Wie viele Bedarfsgemeinschaften sind nach Vermutung der Bundesregierung im derzeitigen Bestand der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II, die aufgrund der angenommenen nicht vorhandenen Arbeitswilligkeit der erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hätten (Angaben bezogen auf einen Monat)? b) Kann die Vermutung durch die Bundesregierung durch konkrete Fakten untermauert werden, und wenn ja, durch welche? Es liegen aktuell noch keine Daten aus dem Verwaltungsvollzug über Sanktionen gegenüber SGB-II-Leistungsbeziehern vor, die Rückschlüsse über den Gesamtumfang ungerechtfertigter Leistungen zuließen. In diesem Zusammenhang muss zudem angemerkt werden, dass die Verhängung einer Sanktion regelmäßig nicht die vollständige Einstellung der Leistungszahlung, sondern lediglich ihre Kürzung bedeutet. Auf Basis von Berichten aus der Praxis sowohl der Sozialhilfeträger als auch der ARGEn kann erwartet werden, dass die Unterbreitung von Sofortangeboten für einen gesetzlich bestimmten Personenkreis geeignet ist, die Arbeitsbereitschaft besser als in der Vergangenheit bereits beim Beantragen der Leistung zu überprüfen. “ Die Antwort der Bundesregierung im Gesamten sowie die entsprechenden Tabellen erhalten Sie über die Quellenangabe bzw. den Anhang.

Quelle: http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm

Dokumente: Kl_Anfrage_zunahme_Bedarfsg_.pdf

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