Ombudsrat – Grundsicherung für Arbeitssuchende Abschlussbericht Juni 2006

Ombudsrat – Grundsicherung für Arbeitssuchende ABSCHLUSSBERICHT JUNI 2006 Auszüge aus dem abschließenden Bericht des Ombudsrates: “ Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurden zum 1. Januar 2005 die Hilfesysteme von Arbeitslosen und Sozialhilfe zusammengelegt. Kern des SGB II ist das zentrale Versprechen, jeder und jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen „moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ anzubieten. Es sollte ein integriertes System von Beratung, Betreuung und materieller Absicherung geschaffen werden, durch das jede einzelne bedürftige Person individuelle und passgenaue Hilfen erhält, die es ihr ermöglichen, seine Hilfebedürftigkeit zu überwinden und ein von staatlichen Transferleistungen unabhängiges Leben zu führen. Der Schlussbericht gibt die Erfahrungen wieder, die die Mitglieder des Ombudsrates – Grundsicherung für Arbeitsuchende – durch ihre Gespräche mit Betroffenen auf den unterschiedlichsten Ebenen der Anwendung des SGB II gewonnen haben. Gleichzeitig beschreibt er die aktuelle Situation eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes und gibt eine Einschätzung über die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Lage mit und durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende. … II. Erfahrungen mit der Umsetzung des Gesetzes … Bei den Gesprächen mit der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Diakonischen Werk der EKD und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband standen Themen, wie die Organisation von Fördermaßnahmen, die Ausweitung der Arbeitsgelegenheiten und Mängel im Verwaltungsablauf, wie zum Beispiel zu lange Bearbeitungszeiten, im Vordergrund. Beklagt wurde ein zu geringer Ermessensspielraum vor Ort, um insbesondere bei Härtefällen schnell und unkonventionell Hilfe leisten zu können. Auch die Frage der Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose wurde durch diese Verbände thematisiert. … Empfehlung des Ombudsrates zum Personal Der Ombudsrat empfiehlt die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass zu der derzeitigen ungeklärten Beschäftigungssituation des befristet eingesetzten Personals schnellstmöglich eindeutige Entscheidungen getroffen werden können. Inwieweit eine Ausweitung der Planstellen für die Arbeitsgemeinschaften nach der Einführungsphase notwendig ist, muss geprüft werden. … Empfehlung des Ombudsrates zur Organisation Ob die im SGB II-Fortentwicklungsgesetz beschriebenen Klarstellungen hinsichtlich der Aufsicht des Bundes über die Bundesagentur für Arbeit und die der Länder über die Arbeitsgemeinschaften zur Verbesserung der Verwaltungspraxis führen, hält der Ombudsrat für wenig wahrscheinlich. Er sieht darin lediglich eine Reparaturlösung. Die in der Praxis auftretenden Probleme, … konnten mit der Rahmenvereinbarung vom 1. August 2005 nicht abgestellt werden. Das gravierende Problem der an sich richtigen Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe liegt in der verfehlten Organisationsentscheidung. Die vom Vermittlungsausschuss gefundene Lösung erweist sich als nicht praktikabel und der Größe der Aufgabe angemessen. Aus Sicht des Ombudsrates sind klare Strukturen nur durch eine Neuorganisation, mit eindeutiger Zuordnung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu schaffen. … III. Arbeitsvermittlung von SGB II-Leistungsempfängern Ziel der Reform der Arbeitsmarktpolitik durch die Verbindung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einer Grundsicherung für Arbeitssuchende ist es, nicht nur den Beziehern der bisherigen Arbeitslosenhilfe, sondern auch den erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern wirksamer als bisher Zugang zu einem Arbeitsplatz zu verschaffen. Zugleich sollen beide Bereiche, in denen die Betroffenen nach bisher unterschiedlichen Kriterien im Falle der Bedürftigkeit eine staatliche, steuerfinanzierte Grundsicherung erhielten, zu einem Grundsicherungssystem zusammengefasst werden. Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurde die verdeckte Arbeitslosigkeit weitgehend sichtbar. Mit der Durchführung der Reform ist erneut deutlich geworden, dass wir es in Wirklichkeit nicht mit einem einheitlichen, sondern der Struktur nach mit zwei unterschiedlichen Arbeitsmärkten zu tun haben. Sie sind ebenso verschieden wie die in ihnen auftretende Arbeitslosigkeit. Zum einen der klassische erste Arbeitsmarkt. In ihm arbeiten rund 38 Millionen Menschen, davon etwa 26 Mio. in sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten. Wer in ihm arbeitslos wird, bezieht ein Arbeitslosengeld aus der im SGB III geregelten Arbeitslosenversicherung. In Zahlen handelt es sich um die knappe Hälfte aller als arbeitslos registrierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mehr als die Hälfte der Arbeitslosen fällt in den Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende, die im SGB II geregelt ist. Bei ihnen handelt es sich ausnahmslos um Langzeitarbeitslose. Rund die Hälfte sind mehr als ein Jahr arbeitslos. Ein ebenso großer Anteil hat keine berufliche Ausbildung. Die Verschiedenheit der beiden Arbeitsmarktbereiche kommt vor allem in den unterschiedlichen Chancen der Arbeitslosen zum Ausdruck, wieder Arbeit zu finden. … So wurden im Jahre 2004 von durchschnittlich 3,1 Mio. Arbeitslosen, die aus der Arbeitslosigkeit in Erwerbsarbeit zurückkehrten, nur knapp 500.000 durch die Bundesagentur vermittelt. Rund 1,6 Mio. fanden selbst einen Arbeitsplatz, rund 550.000 kehrten zum bisherigen Arbeitgeber zurück und rund 350.000 wurden selbständig. Die staatliche Vermittlung hat damit lediglich eine subsidiäre Funktion. … Die Arbeitsvermittlung im stärker sozialpolitisch bestimmten Bereich des SGB II gestaltet sich wesentlich schwieriger. Für einen großen Teil der Langzeitarbeitslosen ist auch bei Besserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt eine Rückkehr in den 1. Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht realistisch. Insbesondere ist die Prognose für Ältere … Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen schwierig. … Soweit es um die Vermittlung Jugendlicher und Arbeitsloser unter 25 Jahren geht, waren die Vermittlungsbemühungen nicht ohne Erfolg. Generell stoßen sie jedoch auf erhebliche Grenzen. Andererseits bleiben viele Aufgaben insbesondere im sozialen und ökologischen Bereich unerledigt, weil die notwendige Finanzierung fehlt. Die Frage, wie wir die Beschäftigung langzeitarbeitsloser Menschen und die Umsetzung gesellschaftlicher Aufgaben zusammenbringen, muss uns alle also weiter bewegen. Einige Vorstellungen hierzu liegen von unterschiedlicher Seite auf dem Tisch. … Grundsätzlich bedarf es eines weit komplexeren Systems von Maßnahmen der staatlichen und kommunalen Unterstützung der Arbeitssuchenden und besonderer Formen der Motivation, um die Folgen einer häufig jahrelangen Arbeitslosigkeit zu überwinden. Denn es gibt in Deutschland keinen funktionsfähigen Arbeitsmarkt für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und einfache Tätigkeiten. Dieser Arbeitsmarkt wurde in den vergangenen 30 Jahren praktisch beseitigt. … Ohne den Abbau dieser Vorbehalte und ohne die politische und gesellschaftliche Bereitschaft, der „einfachen Arbeit“ die gleiche Würde zuzuerkennen wie der anspruchsvollen, bleiben auch die sonstigen Maßnahmen weitgehend wirkungslos, die derzeit erwogen werden. Zu ihnen gehören die Nachfrage nach einfachen Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt zu verbessern, die Organisation entsprechender Arbeitsplätze und Tätigkeiten durch Arbeitgeber zur ermutigen und die Neigung der Langzeitarbeitslosen zu verstärken, in den Arbeitsmarkt zurück zu kehren. Nur dann jedoch kann es gelingen, die diskriminierende Bewertung des so genannten „Niedriglohnsektors“ zu überwinden und auch den gering qualifizierten Bürgerinnen und Bürgern einen wirksamen Zugang zum Arbeitsmarkt zu erschließen. Ein solcher Sektor erfordert politische Gestaltung unter Einbeziehung der Fragen zu Mindest- und Kombilöhnen. Mit der Einführung der Grundsicherung und der Möglichkeit der ergänzenden Sozialleistungen bei Geringverdienern ist praktisch ein Kombilohn entstanden, allerdings zufällig, ohne politische Steuerung. Einen solchen Zustand hält der Ombudsrat für unbefriedigend. Er hält Regelungen für einen differenzierten Mindestlohn, der die nicht tarifgebundenen Bereiche mit berücksichtigt, für notwendig. … Die Aufgaben im SGB II Bereich, vor allem Betreuung und Vermittlung, überfordern dagegen jede zentral angelegte Problemlösung und Organisationsform. Dieser Bereich ist der alten Sozialhilfe verwandter als der Vermittlung im ersten Arbeitsmarkt. Seine Organisationsstrukturen müssen sachverhaltsnah gestaltet werden. Sie erfordern klare Entscheidungskompetenzen vor Ort, eine enge Verbindung zwischen den Bemühungen um Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und den kommunalen Verantwortungsbereichen, die Zusammenarbeit mit anderen sozialpolitischen Betreuungsaufgaben auf kommunaler und regionaler Ebene und die Gewährung eines erheblichen lokalen und regionalen Ermessens. Arbeitsvermittlung ist in diesem Bereich vor allem eine auf den individuellen Fall bezogene und entsprechend organisierte Aufgabe… Für die notwendige arbeitsmarktpolitische Diskussion bedeutet dies, dass sie nur dann zu vernünftigen Ergebnissen führen wird, wenn sie darauf verzichtet, die beiden unterschiedlichen Formen von Arbeitslosigkeit um der politischen Wirksamkeit der großen Zahl wegen als ein einheitliches Problem zu behandeln … Einzelne Zielgruppen des Arbeitsmarktes Die Besuche bei den Trägern der Grundsicherung haben gezeigt, dass diese der Vermittlung der unter 25-Jährigen (U25) eine hohe Priorität beimessen. Die Betreuungsquote 1:75 ist in der Regel erreicht. Diese Gruppe der Langzeitarbeitslosen blieb in der Vergangenheit weitgehend unbeachtet. Jetzt muss für jeden einzelnen Jugendlichen eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden, die berücksichtigt, welche Schritte zur Integration zu gehen sind, das kann mit dem Nachholen des Schulabschlusses beginnen. Eine enge Zusammenarbeit mit den Trägern vor Ort, mit Jugendhilfeausschüssen, das Abhalten von Jugendkonferenzen ist für die Motivation der Jugendlichen und den Erfolg der Maßnahmen ebenso wichtig, wie konsequente Sanktionen bei Verweigerung der Jugendlichen. Das Konzept, diesem Personenkreis bei der Integration in den Arbeitsmarkt ein besonders günstiges Verhältnis je Vermittler zuzuordnen, zeigt messbare Erfolge, und ist somit weiterzuführen. Diese Vermittlungserfolge sind umso ermutigender, da die Vermittlungsquote der Personen unter 25 Jahren über ihrem verhältnismäßigen Anteil in Bezug auf alle Erwerbsfähigen liegt und diesem Personenkreis auch Schüler zuzuordnen sind, die definitionsgemäß zwar erwerbsfähig, jedoch aufgrund des Schulbesuchs nicht vermittelbar sind. Der Förderpreis „Jugend in Arbeit“, der am 2. Mai 2006 in Berlin an verschiedene Projekte vergeben wurde, beweist zudem, dass die Jugendlichen den Weg in die Arbeit suchen und es zahlreiche innovative Projekte und engagierte Akteure auf allen gesellschaftlichen Ebenen gibt, die das Problem der Jugendarbeitslosigkeit als gesamtgesellschaftliches Thema begreifen und ihren Einsatz nicht als Akt der Barmherzigkeit sehen. … Nach der Einführung des SGB II ist die Zahl der registrierten Arbeitslosen erheblich gestiegen, auch die Zahl der arbeitslosen Frauen. Der Zuwachs ist vor allem in den alten Bundesländern zu sehen, weniger in Ostdeutschland. Hauptgrund hierfür ist, dass es wesentlich mehr Sozialhilfeempfängerinnen in den alten Bundesländern gab, die nicht arbeitslos gemeldet waren und keinen Anspruch auf Lohnersatzleistung nach dem SGB III hatten. Eine weitere Erklärung für den Anstieg beruht auf der Tatsache, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende von Hilfebedürftigen mit niedrigem Einkommen stärker in Anspruch genommen wird als die alte Sozialhilfe. Frauen sind häufiger im Niedriglohnbereich vertreten unter den ausschließlich im Minijob Beschäftigten beträgt der Frauenanteil deutlich über 50 %. Überdurchschnittlich hoch ist der Anteil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei Alleinerziehenden, mehrheitlich Frauen. Diese sind insbesondere auf wohnortnahe Betreuungsmöglichkeiten mit flexiblen Öffnungszeiten angewiesen, an denen es vor allem in den alten Bundesländern und für Kinder unter drei Jahren häufig mangelt. Durch das Arbeitslosengeld II verbessert sich die soziale Lage der Frauen, die vorher Sozialhilfe bezogen haben. Sie haben einen Anspruch auf Vermittlung und sind auf Mindestbasis rentenversichert. Berufsrückkehrerinnen, vor allem Frauen, die nach einer Familienphase wieder auf den Arbeitsmarkt streben, benötigen besondere Unterstützung. Das betrifft sowohl Integrationsmaßnahmen nach dem SGB II als auch nach dem SGB III. In der Praxis ist diese Unterstützung häufig nicht vorhanden. Bei den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung beträgt der Anteil der Frauen nur etwa 40%. Auch wenn davon ausgegangen werden kann, dass auf Grund von Familienarbeit Frauen aus der Zumutbarkeitsregelung herausfallen, ist die Situation unbefriedigend. Den Ombudsrat haben viele Zuschriften erreicht, in denen arbeitslose Frauen den Wunsch nach einer solchen Tätigkeit zum Ausdruck gebracht haben. … Entwicklung arbeitsmarktpolitischer Instrumente … Im Rahmen der Betreuung der Arbeitslosen nach dem SGB II stehen „Fallmanagern“ oder „Persönlichen Ansprechpartnern“ sowohl neu für das SGB II geschaffene als auch vorhandene Arbeitsmarktinstrumente und -programme aus dem SGB III zur Verfügung. Den SGB II-Empfängern stehen mit wenigen Ausnahmen die Eingliederungsleistungen nach dem SGB III zur Verfügung. Dies sind u.a. Mobilitätshilfen, Trainingsmaßnahmen, Vermittlungsgutscheine (§ 421g SGB III), Förderung der beruflichen Weiterbildung (FBW), Förderungen der Existenzgründung (Ich-AG, Überbrückungsgeld), Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen an Arbeitgeber (Lohnkostenzuschüsse LKZ, Einstellungshilfen). Die Leistungen nach dem § 16 Abs. 2 SGB II, wie z.B. die psychosoziale Betreuung, die Schuldner- und Suchtberatung, dienen zunächst dazu, die Voraussetzungen für eine Eingliederung in das Erwerbsleben zu schaffen. Darüber hinaus ist für Personen, die sich erfolglos um Arbeit bemüht haben, das Instrument der Arbeitsgelegenheit vorgesehen. … Empfehlung des Ombudsrates zur Entwicklung arbeitsmarktpolitischer Instrumente … Die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung steht trotz der vorgegebenen Kriterien „im öffentlichen Interesse“, „Zusätzlichkeit“, „Wettbewerbsneutralität“ und „arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit“ immer wieder in der Kritik. Hier hat es sich als vorteilhaft erwiesen, dass bei der Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten eine frühe Einbindung von örtlichen Vertretern des Handwerks, der Industrie, der Arbeitnehmervertretungen und der sozial-karitativen Einrichtungen erfolgt, um einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu erzielen. Diesen Ansatz bei der Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung fortzuführen oder ggf. zu initialisieren, unterstützt der Ombudsrat ausdrücklich. Nach Auffassung des Ombudsrates können diese Gremien zugleich Brückenbauer zwischen 1. und 2. Arbeitsmarkt sein. Der Ombudsrat ist der Auffassung, dass die einzelnen arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Rahmen eines Ziel-Wirkungs-Controllings untersucht und beobachtet werden müssen… Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente sollen hinsichtlich ihrer Übersichtlichkeit und Praktikabilität geprüft und gegebenenfalls diesbezüglich ergänzt werden. … IV. Schlussbetrachtung Die Bundesregierung hat mit dem Koalitionsvertrag das arbeitsmarkt- und sozialpolitische Ziel gesetzt: „ein Bewusstsein in der Bevölkerung zu verankern, das auf Eigenverantwortung, Teilhabe an der Erwerbsarbeit und solidarische Unterstützung der Hilfsbedürftigen setzt“. Von diesem Ziel sind wir, wenn wir das gesamte Spektrum der Informationen und Bewertungen über das SGB II betrachten, noch sehr weit entfernt. Die Interessenlage von Betroffenen Gruppen – Parteien, Institutionen, Verbänden, Behörden – bestimmt leider zu oft den Grundtenor der Forderung oder Kommentierung. … Die Schlussfolgerung des Bundesrechnungshofes, eine massive Kürzung des Leistungsniveaus sei erforderlich, wird so pauschal nicht geteilt. Die Mängel im System müssen beseitigt werden und die Zusammenarbeit aller Partner am Arbeitsmarkt muss deutlich verbessert werden. Die Partner, die für die Ausübung der staatlichen Gewalt im Bereich der Sozialpolitik zuständig sind, müssen verlässlich und nach einheitlichen Maßstäben agieren und sich nicht über kommunales oder bundeseinheitliches Kompetenzgerangel definieren. … Die Politik kann und muss die Rahmenbedingungen setzen und für ein reibungsloses Funktionieren sorgen. Jeder in unserer Gesellschaft ist gefordert mitzuwirken und das Seine dazu beizutragen. “

http://www.ombudsrat.de/

Quelle: http://www.ombudsrat.de/Ombudsrat/Redaktion/Medien/Anlagen/abschlussbericht,property=pdf,bereich=ombudsrat,sprache=de,rwb=true.pdf

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