ERFAHRUNGEN MIT DER OFFENEN GANZTAGSSCHULE Die aktuelle Debatte um die Bildungsreform dreht sich auch immer wieder um ganztägige Schulangebote. Bund und Länder investieren in Reformprogramme. Immer mehr Schulen werden zu Ganztagsschulen. Schüler und Schülerinnen, Lehrer und Lehrerinnen, machen sich gemeinsam mit Eltern auf einen neuen Weg zu beschreiten. Viele außerschulische Kooperationspartner und Behörden tragen zum Gelingen der Vorhaben bei. Das Deutsche Jugendinstitut hat das Themenfeld ‚Ganztagsschule‘ zum Thema des Monats gemacht. Auszüge aus einem Erfahrungsbericht geben einen Einblick in das Arbeitsfeld. Auszüge aus Lippstädter Erfahrungen mit der offenen Ganztagsschule: “ Mit Beschluss vom 26. März 2003 hat der Rat der Stadt Lippstadt die rechtliche Grundlage zur Errichtung von Projekten der offenen Ganztagsschule in der Stadt geschaffen. Zunächst sollte an zwei Standorten mit insgesamt drei Gruppen die Arbeit im offenen Ganztagsbereich beginnen. Bei dem hier vorliegenden Bericht kann es sich zunächst nur um grundlegende Bewertungen handeln, da die Entwicklung weiterer inhaltlicher Arbeit konkret in der Arbeit mit Schule und Jugendhilfe umgesetzt wird. Mit der Errichtung von Maßnahmen zur Offenen Ganztagsschule wird eine langjährige Forderung umgesetzt, wonach Schule und Jugendhilfe gemeinsam Projekte zum Wohl der Kinder organisieren sollen. Inzwischen sind an sieben Schulen im Stadtgebiet Projekte im offenen Ganztag entstanden. Fünf dieser Schulen werden durch die PariSozial gGmbH (gemeinnützige GmbH) betrieben. … Kooperation Ein wesentlicher Bestandteil der Projekte im offenen Ganztagsbetreuungsbereich ist die grundlegende Kooperation der beteiligten Partner. … Grundlage dafür ist die Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Jugendhilfeträger, die Vorlage für den Ratsbeschluss war. … In der Kooperationsvereinbarung wird das wesentliche Zusammenspiel zwischen Jugendhilfe und Schule geregelt. Auch die Verpflichtungen der kommunalen Seite, vertreten durch das Jugend- und Schulamt, sind hier aufgeführt. … Die Ausgestaltung der einzelnen Kooperationsmöglichkeiten sind vor Ort und im Einzelfall zu besprechen und zu regeln. … In der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe mit außen stehenden Einrichtungen und sozialen Diensten besteht ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit. … Pädagogische Anforderungen Die pädagogischen Anforderungen an die Projekte der offenen Ganztagsschule sind aufgrund des Landeserlasses als sehr hoch anzusiedeln. … mit dem vorhandenen Personaleinsatz die gesamten Anforderungen an die verschiedenen Maßnahmen sehr schwer umzusetzen sind. … In den Anfangssituationen gab es allerdings einige Irritationen, weil die Bedürfnisse und Anfragen seitens der Eltern mit den tatsächlichen, realistischen Umsetzungsmöglichkeiten zusammengebracht werden mussten. Natürlich ist es möglich, mit dem vorhandenen Personal mehr als nur ein Betreuungsangebot zu organisieren. Aber zusätzliche Förderungen in der musisch-kreativen Erziehung, der Hausaufgabenbetreuung, der Begabten- oder Benachteiligtenförderung müssen im Einzelfall abgestimmt werden auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten, die … zu gewährleisten sind. … Zusätzlich sollten die pädagogischen Schwerpunkte der Betreuung und Begleitung im Nachmittagsbereich sehr eng mit den pädagogischen Grundsätzen der Schulen insgesamt abgestimmt werden. … Die pädagogische Arbeit sollte so ausgerichtet sein, dass sie den Bedürfnissen der Kinder entgegen kommt. Das beinhaltet eine … Möglichkeit … sich ihrem Entwicklungsstand entsprechend zu entfalten. Das bedeutet, dass für die Projekte der offenen Ganztagsschule auch ein ganzheitlicher Ansatz der pädagogischen Arbeit notwendig ist. … Verschiedenes Die finanziellen Grundlagen, die durch die Landesgesetzgebung vorgegeben sind, ermöglichen keine ausreichende Förderung der Projekte an den Schulen. Ein pädagogisch sinnvolles Vorgehen setzt die Beschäftigung von qualifiziertem Personal und einer möglichen Doppelbesetzung voraus. Alle anderen Modelle sind aus unserer Sicht indiskutabel. Wir erhalten für unsere Arbeit eine Pauschale von 40.000 pro Gruppe. Zusätzlich sind wie im Vorfeld beschrieben auch Lehrkräfte auf freiwilliger Basis im Einsatz. Die jetzt geplante Verdoppelung der Lehrerstellenanteile auf 0,2/Gruppe ist zunächst der richtige Weg. Dass diese Anteile nicht mehr kapitalisiert werden können, hat für unsere Projekte zwei gravierende Nachteile. Die freiwillige Mitwirkung der Lehrkräfte in unseren Projekten wird nicht mehr als notwendig angesehen. Gleichzeitig fehlen uns aber zukünftig ca. 2.000 bis 3.000 pro Gruppe. Die Einführung der Lehreranteile geht somit zu Lasten der Jugendhilfeträger. “ Thomas Assmann (Diplom-Sozialpädagoge) Geschäftsführer beim Paritätischen Wohlfahrtsverband/NRW für die Region Kreis Soest/Hochsauerlandkreis und Geschäftsführer der PariSozial gGmbH Den Beitrag in voller Länge erhalten Sie unter der Quellenangabe.
http://www.dji.de
Quelle: http://www.dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=614&&Jump1=LINKS&Jump2=31