BA-Chef Weise und Landkreistag sind sich einig: Arbeitsgemeinschaften sind ein ‚Konstruktionsfehler‘

BA-CHEF WEISE UND LANDKREISTAG SIND SICH EINIG: Arbeitsgemeinschaften sind ein ‚Konstruktionsfehler‘ Der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, hat die Arbeitsgemeinschaften in den Kommunen als ‚Konstruktionsfehler‘ bezeichnet. Das sagte Weise im Interview mit der Wirtschaftszeitung Business News. ‚Würden Sie heute zehn Profis in einen Raum sperren und sagen, ihr kommt erst wieder raus, wenn ihr das ideale Modell gefunden habt – es wäre sicher nicht die Arbeitsgemeinschaft in der heutigen Organisationsform auf dem Zettel‘. Im Zuge der Arbeitsmarktreformen hatte die rot-grüne Bundesregierung die Arbeitsämter mit den kommunalen Sozialämtern in Arbeitsgemeinschaften (Argen) zusammengefasst. Seither gibt es Kritik, weil die Kompetenzen nicht klar zuzuordnen sind. BA-Chef Weise glaubt dennoch an die Zusammenarbeit: ‚Die BA kann etwas beitragen, was die Kommunen nicht leisten können: Transparenz etwa, oder Controlling‘. Einzelne Argen könnten sich so an jeweils besser arbeitenden orientieren. ‚Das ist eine lernende Organisation, und das gibt es im kommunalen Bereich nicht‘, sagte Weise. Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat im Sommer 2005 beim Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften in Berlin (ISE) ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Effektivität und Effizienz der Aufgabenwahrnehmung im Zuge von Hartz IV (SGB II) durch eine vergleichende Analyse von Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen untersuchen zu lassen. „Diese erste flächendeckende Ergebung zur Umsetzung von Hartz IV ermöglicht Einblicke in die Motivation der Kommunen für die Entscheidung, in eine Arbeitsgemeinschaft mit der Arbeitsagentur einzutreten oder in Eigenverantwortung als sog. Optionskommune Langzeitarbeitslose in Eigenregie zu betreuen und zu vermitteln“ … Auch wenn sich Landkreistag und BA-Chef in einer Sache einig sind, so seiden sich an der Vorstellung der weiteren Umsetzung von Hartz IV die Geister. „Von den befragten Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen plädieren 91 % für die Öffnung der Option. Dies ist ein klares Signal an den Gesetzgeber, der es über die 69 Optionskommunen hinaus jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt ermöglichen sollte, Hartz IV in Eigenregie umzusetzen“, so der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz), … in Berlin anlässlich der Vorstellung der ersten flächendeckenden Erhebung zur Umsetzung der Arbeitsmarktreform in den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen. „Der Bund muss erkennen, dass die Perspektive für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit vor Ort liegt. Zentrale Vorgaben aus Nürnberg sind kontraproduktiv und erschweren nur das Geschäft.“ Ein Großteil der aus Kommune und örtlicher Arbeitsagentur bestehenden hat Arbeitsgemeinschaften noch immer erhebliche Defizite. Dies führt nicht zuletzt zu Ernüchterung und zu Motivationsverlust bei den Mitarbeitern von Kommunen und BA“ … . Eines der zentralen Vollzugsprobleme sei nach wie vor die BA-Software A2LL. … Allein durch zeitaufwändige Umgehungslösungen werden die Mitarbeiter von ihrer eigentlichen Arbeit abgehalten. … Die Arbeitsgemeinschaften sollten daher unbedingt für dezentrale Softwarelösungen geöffnet werden. … Diese Probleme hätten die Optionskommunen nicht, die auf funktionierende und aus der kommunalen Sozialhilfe bekannte und bewährte Computerprogramme zurückgreifen könnten. „Zudem verfügen die Arbeitsgemeinschaften über deutlich geringere Gestaltungsspielräume als die Optionskommunen, weil alle wesentlichen Fragen der Arbeitsagentur in Nürnberg entschieden werden. Nur 56 % der befragten Landkreise in einer Arbeitsgemeinschaft würden sich noch einmal für diese Organisationsform entscheiden. … Die Ergebnisse der Studie und das Thesenpapier „Sanierungsfall Hartz IV“ stehen im Anhang als Download zur Verfügung.

http://presseportal.de/story.htx?firmaid=8076
http://www.kreise.de
http://www.internationales-institut.de

Quelle: Business News Landkreistag

Dokumente: evaluation_der_aufgabentraegerschaft_nach_dem_sgb_ii.pdf

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