SGB III-Eingliederungsmittel 2007: Mittelkürzungen für ‚aktive Arbeitsagenturen‘?

SGB III-EINGLIEDERUNGSMITTEL 2007 “ * Erster BA-Haushalt mit Ausgabemitteln aus Eingliederungsrücklage * Gibt es mögliche (negative) Auswirkungen auf die regionale Verteilung der Eingliederungsmittel? * Werden aktive Arbeitsagenturen mit Mittelkürzungen ‚bestraft‘ und Geiz-ist-geil-Agenturen ‚belohnt‘? Entgegen öffentlicher Verlautbarungen sind im Eingliederungstitel des BA-Haushaltes 2007 nicht 3,3 Milliarden Euro, wie im laufenden Haushaltsjahr 2006, sondern lediglich 2,63 Milliarden Euro (79,7%) veranschlagt. 0,67 Milliarden Euro sind in einem gesonderten Titel veranschlagt, der sich aus Eingliederungsmitteln speist, die von den Arbeitsagenturen in diesem Jahr nicht ausgegeben werden. Diese Mittel aus der erstmals zu bildenden „Eingliederungsrücklage“ müssen den Agenturen, die ihre Mittel in diesem Jahr nicht ausgeschöpft haben, „zwingend zugute“ kommen. Arbeitsagenturen, die in diesem Jahr ihre Eingliederungsmittel für den vorgesehenen Zweck ausschöpfen, werden keine Mittel aus der Eingliederungsrücklage erhalten. Sofern diesen Arbeitsagenturen kein größerer Anteil an den verbliebenen 2,63 Milliarden Euro im Eingliederungstitel zugewiesen wird, werden diese „aktiven Arbeitsagenturen“ im kommenden Haushaltsjahr (2007) mehr oder weniger deutliche Mittelkürzungen hinnehmen müssen. Mit mehr Mitteln könnten die Arbeitsagenturen rechnen, deren Geschäftsführungen offensichtlich nicht in der Lage oder gewillt waren, zumindest etwa 80 Prozent der ihnen für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung zugewiesenen Mittel für die Förderung von Arbeitslosen und Arbeitsuchenden einzusetzen – eine Belohnung der Geiz-ist-geil-Arbeitsförderung? Im November 2006 teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit: Von den insgesamt 13 Milliarden Euro, die der vom Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit aufgestellte Haushaltsplan 2007 für “arbeitsmarktpolitische Maßnahmen“ vorsieht, „… entfallen 3,3 Milliarden Euro auf den Eingliederungstitel, in dem nahezu alle Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung zusammengefasst sind. Dies entspricht trotz niedrigerer Arbeitslosenzahlen dem Volumen des Jahres 2006.“ In der „Unterrichtung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales“ über den „Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2007“ vom 23. November 2006 wird den Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales mitgeteilt: „Der Ansatz für die im Eingliederungstitel (Egt) zusammengefassten Eingliederungsleistungen der aktiven Arbeitsmarktförderung entspricht mit 3,3 Mrd. € dem Soll-Ansatz 2006.“ Diese Informationen zum Eingliederungstitel sind nur oberflächlich betrachtet richtig. Richtig ist: In Kapitel 2 des BA-Haushaltes 2007 sind für „Arbeitsmarktpolitische Ermessensleistungen nach § 71b SGB IV“ insgesamt 3,3 Milliarden Euro veranschlagt. Von diesen 3,3 Milliarden Euro entfallen jedoch nur 2,63 Milliarden auf den Eingliederungstitel. (Titel 02/971 01) Die restlichen 670 Millionen Euro sind in Titel 02/971 02 mit der Zweckbestimmung „Zusätzliche Ausgabemittel aus der Eingliederungsrücklage“ veranschlagt. Die Eingliederungsrücklage speist sich gemäß § 71c SGB IV aus Eingliederungsmitteln des Haushaltsjahres 2006, die im Verlauf dieses Haushaltsjahres nicht ausgegeben wurden. Sie kann erstmals seit Inkrafttreten des SGB III (Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförderung) am 1. Januar 1998 gebildet werden, da die zentrale Voraussetzung für die Bildung der Eingliederungsrücklage – ein Jahresabschluss ohne Bundeszuschuss gemäß § 365 SGB III – im laufenden Haushaltsjahr (2006) erstmals (wieder) erfüllt wird. Die Bundesagentur für Arbeit realisiert im laufenden Haushaltsjahr (2006) voraussichtlich einen Überschuss von etwa 10 Milliarden Euro. Die Bundesagentur für Arbeit erwartet, dass im Haushaltsjahr 2006 lediglich 2,63 Milliarden (79,7%) der im Eingliederungstitel veranschlagten 3,3 Milliarden Euro ausgegeben werden und dementsprechend 670 Millionen der Eingliederungsrücklage zugeführt werden können. Die Ausgaben in diesem Haushaltsjahr (2006) dürften sogar noch unter diesen 2,63 Milliarden Euro liegen, denn von Januar bis Oktober 2006 wurden im Rahmen des Eingliederungstitels lediglich 1,93 Milliarden Euro ausgegeben. Die Eingliederungsrücklage würde dann entsprechend – vermutlich um bis zu 170 Millionen Euro – höher ausfallen. Gleichzeitig würde der Ansatz beim Eingliederungstitel um eben diesen Betrag vermindert. Die Kürzung des Ansatzes beim Eingliederungstitel 2007 um genau den Betrag, der im Eingliederungstitel 2006 nicht ausgeschöpft wurde, könnte für die regionale Verteilung der in Kapitel 2 veranschlagten Mittel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach § 71b SGB IV erhebliche Folgen haben – und zwar negative für die Agenturbezirke, die im Haushaltsjahr 2006 die ihnen zugewiesenen Mittel aus dem Eingliederungstitel mehr als durchschnittlich – also mehr als die bei Feststellung des Haushaltes unterstellten 79,7%7 – ausgeschöpft haben. “

Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. (BIAJ)

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