Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Entwicklung des Integrationsprogramms des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

INTEGRATIONSPROGRAMM UND NATIONALER INTEGRATIONSPLAN ERGÄNZEN SICH Auszüge aus der Antwort: “ Vorbmerkung der Fragesteller Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist vom Bundesministerium des Innern beauftragt worden, gemäß § 45 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ein bundesweites Integrationsprogramm zu entwickeln, in dem die bestehenden Angebote von Bund, Ländern, Kommunen und privaten Trägern für Drittstaatsangehörige und Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen festgestellt und Empfehlungen zur Weiterentwicklung vorgelegt werden. Ziel des Integrationsprogramms ist es, „praxisrelevante Strategien für eine bedarfsorientierte, effektive und nachhaltige Integrationsförderung zu erarbeiten und umzusetzen“ (Integrationsaktivitäten des Bundes, Bestandsaufnahme im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe Integration vom 4. August 2005, S. 30). Neben den Ländern, Kommunen und den Ausländerbeauftragten sollen darüber hinaus Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, die Träger der freienWohlfahrtspflege sowie sonstige gesellschaftliche Interessenverbände an der Entwicklung des Integrationsprogramms beteiligt werden (siehe § 45 AufenthG). Es ist vorgesehen, jährlich Schwerpunkte in einzelnen Handlungsfeldern zu setzen. Für das Jahr 2005 haben sich der Bund und die Länder auf die Sprachförderung als erstes Schwerpunkthandlungsfeld geeinigt und dazu Arbeitsgruppen eingerichtet, die Empfehlungen als Basis für das Integrationsprogramm entwickeln sollen. Die Arbeitsgruppen behandeln die Sprachförderung im Kindergarten und in der Schule, beim Übergang zur Berufs- und Hochschulausbildung etc. Parallel dazu hat das BAMF eine Steuerungsgruppe eingerichtet. Im Jahr 2006 sollte nach Auskunft des BAMF mit dem Handlungsfeld der beruflichen Integration als zweiter Schwerpunkt begonnen werden. 1. Welche Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Träger der freien Wohlfahrtspflege und welche gesellschaftlichen Interessenverbände sind bisher an der Entwicklung des bundesweiten Integrationsprogramms beteiligt worden (bitte jeweils die Anzahl der Vertreter/Vertreterinnen mit Funktion bzw. Organisationszugehörigkeit angeben)? Im Rahmen der Entwicklung des bundesweiten Integrationsprogramms sind derzeit eine übergreifende Steuerungsgruppe sowie drei Facharbeitsgruppen im Handlungsfeld Sprachförderung beteiligt (ab 2007 vier Arbeitsgruppen). In der Steuerungsgruppe und in den Arbeitsgruppen sind unter Leitung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vertreten: BMI, BMAS, BMFSFJ, BMV, BMWi, BMF, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtling und Integration, Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Vertreter von Landesministerien aus der Mehrzahl der Länder Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung, Vertreter der Integrationsbeauftragten der Länder, Vertreter aus Städten und Gemeinden, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtpflege – DiakonischesWerk der EKS, Deutscher Caritasverband, Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz –, Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände e. V., Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag, Deutscher Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V., Evangelische Kirche in Deutschland Kirchenamt der EKD, Deutsche Bischofskonferenz Bereich Weltkirche und Migration Zentralrat der Juden in Deutschland, Türkische Gemeinde in Deutschland e. V., Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. Bund der Vertriebenen BdV Vereinigte Landsmannschaften und Landesverbände e. V., Deutsche Jugend aus Russland e. V., Deutscher Volkshochschulverband, Bundesverband Deutscher Privatschulen, Deutsches Jugendinstitut e. V., Deutsches Erwachsenenbildungswerk e. V., Deutsches Institut für Erwachsenbildung, Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e. V., Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder Verband für Bildung und Erziehung Stiftung Mercator GmbH Stiftung Grone-Schule, Ausbildungsring Ausländischer e. V., Berufliche Fortbildungszentren der BayerischenWirtschaft GmbH, Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen Köln e. V., Passage Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit und Integration mbH, Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwanderfamilien NRW, berami – berufliche Integration e. V., Experten zur Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache aus 20 Fachhochschule bzw. Universitäten. … 2. In welcher institutionellen Form (Runder Tisch, Beirat etc.) findet diese Beteiligung statt, und welche Befugnisse haben die Mitglieder? Für die Dauer der Entwicklung und Umsetzung des bundesweiten Integrationsprogramms wurde vom BAMF eine Steuerungsgruppe eingerichtet. … Im ersten Schwerpunkthandlungsfeld Sprachförderung wurden/werden vier Facharbeitsgruppen auf Expertenebene eingesetzt, die sich aus Vertretern der in § 45 Satz 3 und 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) benannten Akteure sowie der Wissenschaft zusammensetzen. Die Mitglieder der Facharbeitsgruppen sprechen für ihre jeweiligen Einrichtungen und beteiligen sich mit ihrem Fachwissen an der Entwicklung von Handlungsempfehlungen, Umsetzungsstrategien und ggf. Modellprojekten. Die Entwicklung des bundesweiten Integrationsprogramms soll in Form eines offenen Dialogs organisiert werden. Hierzu existieren neben den Arbeitsgruppen weitere Beteiligungsformen. Dies sind insbesondere die schriftliche Beteiligung ausgewählter Akteure an der Entwicklung der Handlungsempfehlungen parallel zu den Arbeitsgruppen, … 2. Wie werden die Länder und die Kommunen in die Entwicklung des Integrationsprogramms einbezogen? Die Länder werden über die Länderarbeitsgemeinschaft für Integration und Flüchtlingsfragen, die Ausländer- und Integrationsbeauftragten der Länder sowie über die Kultusministerkonferenz als Fachministerkonferenz beteiligt. Die Beteiligung der Kommunen erfolgt in der Steuerungsgruppe über die drei kommunalen Spitzenverbände Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund. In den Facharbeitsebenen sind kommunale Praktiker/innen ausgewählter Kommunen mit einem Schwerpunkt im Bereich der Sprachförderung von Migrant/innen vertreten. … 5. Wer entscheidet nach welchen Kriterien über die Einbindung von Verbänden und Organisationen in die Steuerungsgruppe und in die einzelnen Arbeitsgruppen zur Sprachförderung bzw. zum Schwerpunktthema „Berufliche Integration“? Die Beteiligung der unterschiedlichen Akteure in der Steuerungsgruppe und den Facharbeitsgruppen erfolgt gemäß den Vorgaben des § 45 Satz 3 und 4 AufenthG. Die Steuerungsgruppe wird auf Verbandsebene besetzt, die Facharbeitsgruppen auf Arbeits- bzw. Expertenebene. In den Arbeitsgruppen wechseln die beteiligten Akteure je nach Handlungsfeld. Die endgültige Entscheidung über die teilnehmenden Verbände und Organisationen trifft das BAMF, die Besetzung der Arbeitsgruppen erfolgt unter Einbeziehung der Steuerungsgruppe. … 7. Welche konkreten Arbeitsschritte hat das BAMF im Jahr 2006 in Bezug auf das zweite Schwerpunkthandlungsfeld der beruflichen Integration unternommen? Wurden Arbeitsgruppen dazu gegründet? Wenn ja, welche und welche Teilnehmer/Teilnehmerinnen sind daran beteiligt (bitte jeweils die Anzahl der Vertreter/Vertreterinnen mit Funktion bzw. Organisationszugehörigkeit angeben)? In ihrer Sitzung vom 21. September 2006 hat die Steuerungsgruppe zugestimmt, das Handlungsfeld der beruflichen Integration als nächsten Schwerpunkt zu bearbeiten. Das BAMF führt gegenwärtig eine Recherche des Handlungsfelds durch, an die sich die Feststellung der Angebote auf der Ebene des Bundes, der Länder, der Kommunen und der privaten Träger anschließen wird. Die Steuerungsgruppe wird sich in ihrer nächsten Sitzung am 10. Januar 2007 erstmalig mit dem Feld der beruflichen Integration beschäftigen. 8. Welche Ziele und Empfehlungen wurden bisher zu den jeweiligen Schwerpunktthemen erarbeitet? Wann sind erste Zwischenberichte der Arbeitsgruppen zu den beiden Schwerpunktthemen zu erwarten und werden sie veröffentlicht? Wenn nicht, warum nicht? Im Rahmen des ersten Schwerpunkthandlungsfelds Sprachförderung sind auf Vorschlag von Bund und Ländern die folgenden Facharbeitsgruppen auf Expertenebene eingesetzt worden: – AG 1: Sprachförderung in Kindergarten/Kindertagesstätten/Vorschule und Schule – AG 2: (Sprach)Förderung am Übergang Schule – Beruf(sausbildung) sowie berufsbezogene Sprachförderung – AG 3: Sprachförderung zur Vorbereitung auf und in der Hochschule (einschließlich Lehre und Forschung in Deutsch als Zweitsprache) – AG 4: Evaluation der Integrationsförderung Die Arbeitsgruppe 1 hat ihre Arbeit am 25. September 2006, die Arbeitsgruppe 2 am 26. September 2006 aufgenommen. Die Arbeitsgruppe 3 wird als Fachveranstaltung Anfang 2007 stattfinden. Die Arbeitgruppe 4, die sich in einem ersten Schwerpunkt mit der Sprachförderung befassen wird, wird als kontinuierliche Arbeitsgruppe eingerichtet. Sie wird im Dezember 2006 das erste Mal zusammentreffen. Handlungsempfehlungen für den Bereich Sprachförderung werden voraussichtlich bis Ende des 1. Quartals 2007 entwickelt. Sie werden im Anschluss veröffentlicht. … 9. Worin unterscheidet sich nach Ansicht der Bundesregierung die Erarbeitung eines bundesweiten Integrationsprogramms von der Entwicklung eines „Nationalen Aktionsplan Integration“, der infolge des Integrationsgipfels durch sechs Arbeitsgruppen erarbeitet werden soll, in denen ebenfalls Vertreter/Vertreterinnen der Länder, der Gewerkschaften und anderer gesellschaftlicher Gruppen gleiche Themen wie frühe Sprachförderung und Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt beraten? Das bundesweite Integrationsprogramm nach § 45 AufenthG und der Nationale Integrationsplan ergänzen einander. Der Nationale Integrationsplan hat das Ziel, auf politischer Ebene zentrale Integrationsdefizite und -potentiale zu identifizieren, konkrete Lösungen zu entwickeln und Kriterien für deren Evaluierung zu erarbeiten. Alle beteiligten Akteure sind zudem aufgefordert, zusätzliche Integrationsleistungen bereit zu stellen. Das bundesweite Integrationsprogramm konzentriert sich darauf, bestehende Integrationsangebote von Bund, Ländern, Kommunen und freien Trägern zu erfassen, durch eine bessere Koordinierung dieser Angebote Synergien zu nutzen und weitere Angebote zur Deckung ggf. bestehender Lücken zu entwickeln. Mit dieser Aufgabenteilung ist sichergestellt, dass keine unnötigen Parallelstrukturen und -arbeiten entstehen. “

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages Nr. 373

Dokumente: 1603411.pdf

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