‚Hartz I bis III‘ mit Licht und Schatten

EIN DURCHWACHSENES ZEUGNIS STELLEN WISSENSCHAFTLER DEN ARBEITSMARKTREFORMEN ‚HARZT I BIS III‘ AUS “ Im ‚Bericht 2006 der Bundesregierung zur Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt‘ werden etwa die Sperrzeitenregelungen beim Arbeitslosengeldbezug und der Existenzgründungszuschuss positiv bewertet. Schlechte Noten erhalten in dem 200-seitigen Bericht, den die Bundesregierung als Unterrichtung (16/3982) vorgelegt hat, dagegen unter anderem die so genannten Personal-Service-Agenturen (PSA). Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (‚Hartz IV‘) ist nicht Gegenstand des Berichts, das Arbeitslosengeld II (Alg II) soll gesondert evaluiert werden. Verknüpft mit dem Bericht sind Handlungsempfehlungen der Forscher. Diese sollen nach Darstellung der Bundesregierung Ausgangspunkt sein für die im Koalitionsvertrag für 2007 anberaumte Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Anders als noch im Zwischenbericht von Anfang 2006 (16/505) kommen die Wissenschaftler nun zu dem Schluss, dass sich die Integrationschancen von Arbeitslosen mit Vermittlungsgutscheinen für private Arbeitsvermittler verbessern lassen. Weiterhin heißt es in dem Bericht, die Zahl der Teilnehmer an einer geförderten beruflichen Weiterbildung sei stark gesunken: von 523.000 neuen Maßnahmen im Jahr 2000 auf 132.000 im Jahr 2005 – mithin ein Rückgang von gut 75 Prozent. Zurückgeführt wird dies vor allem auf das ‚Creaming‘ – nur solche Arbeitslose erhalten eine Weiterbildung, die eine möglichst hohe Eingliederungswahrscheinlichkeit haben. Dieses Vorgehen sei ’nicht aussichtsreich, solange die methodische Basis hierfür unzulänglich ist‘, kritisieren die Wissenschaftler. Der Umbau der BA verlaufe ‚in die richtige Richtung‘, heißt es in dem Bericht. Genannt werden etwa der Aufbau von Kundenzentren und die systematische Steuerung des Kundenstroms in den Arbeitsagenturen. Die Fachkräfte in den Agenturen würden etwa dadurch entlastet, dass eine Vielzahl von Anfragen bereits in Eingangszone abschließend bearbeitet werden könne. Im März 2006 habe dies auf etwa 50 bis 70 Prozent der Anliegen zugetroffen. Den Angaben zufolge hat sich die Kundenzufriedenheit von Alg-I-Beziehern vom Frühjahr 2004 bis zum Frühjahr 2006 ‚insgesamt leicht verbessert‘. Am öffentlichen Bild der BA habe sich dagegen ‚wenig geändert‘. Die Wissenschaftler weisen daraufhin, dass die Trennung der Trägerschaft arbeitsmarktpolitischer Leistungen für Alg I und II ‚eine der größten Achillesfersen der deutschen Arbeitsmarktpolitik‘ darstelle. So genannte Betreuungskunden, also Arbeitslose mit großen Vermittlungshemmnissen, seien von aktiven Leistungen weitgehend ausgeschlossen, da die BA erwarte, dass sie erst dann Wirkung zeigten, wenn der Betroffene nach einem Jahr vom Alg I ins Alg II gerutscht sei – sich der Einsatz also nicht mehr rechne. Die Forscher schlagen als eine Möglichkeit vor, die Kosten aktiver Leistungen für Alg-I-Bezieher mit dem so genannten Aussteuerungsbetrag zu verrechnen, wenn der Integrationserfolg erst nach Eintritt in den Alg-II-Bezug eintritt. Der Aussteuerungsbetrag von rund 10.000 Euro muss von der BA für jeden Arbeitslosen bezahlt werden, der vom Alg I ins Alg II wechselt. “

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Dokumente: 1600505.pdf

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