Arbeitslose profitieren von Lohnzuschüssen über Jahre

STAATLICHE LOHNZUSCHÜSSE Analyse des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung “ Staatliche Eingliederungszuschüsse (EGZ) erhöhen einer Studie zufolge über Jahre hinweg die Beschäftigungschancen von Arbeitslosen. Eingliederungszuschüsse sollen dazu beitragen, Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen in Beschäftigung zu bringen. Sie werden für eine befristete Zeit als Zuschuss zum Lohn an den Arbeitgeber gezahlt. Das IAB untersuchte die Auswirkungen der Lohnzuschüsse auf die Erwerbsverläufe von Arbeitslosen, die im zweiten Quartal 2002 in eine geförderte Beschäftigung eintraten, und vergleichen sie mit Jobsuchenden ohne diese Unterstützung. Demnach ist drei Jahre nach Förderbeginn der Anteil von Personen in einem regulären Job noch um 26 bis 42 Prozentpunkte höher als in den untersuchten Vergleichsgruppen. Geförderte waren drei Jahre nach Förderbeginn deutlich öfter regulär beschäftigt und seltener arbeitslos gemeldet als vergleichbare andere Arbeitslose. Im Jahr 2006 wurden rund 30.000 Neueingestellte mit einem Eingliederungszuschuss unterstützt. Davor war die Zahl der Förderzugänge von knapp 190.000 im Jahr 2002 auf gut 130.000 im Jahr 2005 gesunken. Von 2000 bis 2006 wurden Ostdeutsche im Vergleich zum Arbeitslosenbestand überproportional mit Eingliederungszuschüssen gefördert. Besonders erfolgreich seien die befristeten Eingliederungszuschüsse bei den geförderten Frauen in Ostdeutschland gewesen. Langzeitarbeitslose und Personen ohne berufliche Ausbildung waren unter den Geförderten hingegen unterrepräsentiert. Der Frauenanteil unter den Geförderten geht seit 2002 zurück. Lohnzuschüsse an Arbeitgeber werden grundsätzlich als geeignet angesehen, »Personen mit Vermittlungshemmnissen in den Arbeitsmarkt zu integrieren«. Zugleich räumen die Autoren aber ein, dass dieses Förderinstrument die Arbeitslosigkeit insgesamt nicht senken könne. Mitnahme- und Substitutionseffekte wurden in der Analyse nicht berücksichtigt. Um diese zu vermeiden, sollten die Fördergelder weiterhin nur zur Integration schwer vermittelbarer Arbeitsloser vergeben werden. “ Die Kurzbericht zur Studie des IAB steht Ihnen im Anhang sowie über die Quellenangabe zur verfügung.

http://www.iab.de

Quelle: http://doku.iab.de/kurzber/2007/kb0907.pdf

Dokumente: kb0907_Eingliederungszuschuesse.pdf

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