Jugendliche in Deutschland: Perspektiven durch Zugänge, Teilhabe und Generationsgerechtigkeit

JUGENDLICHE IN DEUTSCHLAND – Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Auf über 200 Seiten und ca. 90 Seiten Tabellenanhang beantwortet die Bundesregierung die 230 Fragen der Bündnis Grünen. Die Regierung nimmt Stellung zur Jugendpolitik, gibt Auskünfte über ihr Einschätzungen und teilt ihre politischen Absichten mit. Beantwortet werden u.a. Fragen zur Bildungsproblematik, zur Situation Jugendlicher mit Migrationshintergrund, zum Jugendschutz, zu deliquentem Verhalten bei Jugendlichen, zur sexuellen Orientierung Jugendlicher, zu Jugendlichen mit Behinderung, zum Medienkonsum Jugendlicher, zur gesundheitlichen Situation Jugendlicher oder zur Zukunft des Kinder- und Jugendplans. Aus Sicht der Jugendsozialarbeit sind besonders folgende Kapitel lesenswert: – II. Jugendliche und Bildung (S.8 – 19) – III. Jugendliche in beruflicher Ausbildung (S.19 – 29) – IV. Jugendliche in Arbeit (S.29 – 37) – VII. Partizipation von Jugendlichen (S.43 – 45) – IX. Jugendliche in Freiwillgendiensten (S.51 – 58) – XII. Zukunft des Kinder- und Jugendplans (S.69 – 71) – XIII. Politik für junge Frauen und junge Männer (S.71 – 76) – XIV. Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund (S.76 – 86) – XX. Jugendliche und Armut (S.119 – 122) – XXI. Jugendliche in ländlichem Raum (S.123 – 126) Auszüge aus der Antwort der Bundesregierung: “ VORBEMERKUNG DER FRAGESTELLER Die Erwachsenen von heute bestimmen über die Lebenschancen nachfolgender Generationen. Daher gehören die Belange, Bedürfnisse und Perspektiven Jugendlicher in den Mittelpunkt einer solidarischen Modernisierung unserer Gesellschaft. Eine Politik, die Jugendliche ernst nimmt, hat ihre zukünftigen Entwicklungschancen im Blick. Sie gewährt den jungen Menschen frühzeitige und direkte Teilhabe an den Entscheidungsprozessen über die Verteilung der gesellschaftlichen Ressourcen zwischen den Generationen. Diese Forderung nach Generationengerechtigkeit gilt umso mehr in Zeiten des demographischen Wandels. Die gegenwärtigen Bedingungen des Aufwachsens entscheiden über die Chancen auf Selbstbestimmung und über die Zukunftsperspektiven Jugendlicher. Jugend ist ein eigenständiger Lebensabschnitt, den junge Menschen in eigener Verantwortung für sich und ihre Umwelt selbstständig und selbstbewusst gestalten. Jugendliche haben dabei ihre eigenen Zukunftsansichten, individuellen Wert-und Lebensvorstellungen und Gestaltungswillen. Dies belegen u. a. die Shell-Jugendstudien und der Zwölfte Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung. Neben der Familie sollen auch in Zukunft Bildungseinrichtungen, Jugendhilfe und ein solidarisches Miteinander die Entwicklung junger Menschen zu eigenständigen und sozialen Persönlichkeiten unterstützen. Eine jugendgerechte Politik muss ihren Fokus auf die Unterschiedlichkeit von Lebensrealitäten, auf differenzierte Lebenswelten von Jugendlichen und die Vielfalt des Jungseins richten. Jugendpolitik muss dabei berücksichtigen, dass sich Jugendliche heute mit vielfältigeren und anderen gesellschaftlichen Anforderungen als in der Vergangenheit konfrontiert sehen. Die Umbrüche der Gesellschaft haben die Jugendphase längst erreicht. Jugendpolitik muss demzufolge Freiräume für individuelle Bewältigungsstrategien schaffen und Chancengleichheit gewährleisten. Faire Entwicklungsperspektiven und mehr Chancengleichheit sind zentrale Ziele einer gerechtigkeitsorientierten Jugendpolitik. Zentrale Voraussetzung dafür ist die größtmögliche gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Teilhabe junger Menschen und die Prävention sozialer Exklusion. Dazu müssen alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen gleiche Zugangschancen in allen Lebensbereichen, insbesondere zu Bildung, Beruf, politischem und zivilgesellschaftlichem Engagement, haben. Dies erfordert neben optimalen Rahmenbedingungen im Bildungsbereich sowie auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt auch wirksame politische Mitspracherechte für Jugendliche. Schließlich sind sie Expertinnen und Experten in eigener Sache und Träger eigener Rechte. Um Jugendliche in ihrer Selbstbestimmung weiter zu stärken, brauchen wir auch ein jugendfreundlicheres Klima in unserem Land. Chancen- und Perspektivlosigkeit von Jugendlichen ist ein gesellschaftliches Armutszeugnis. Auf Jugendliche aus bildungsfernen und sozial prekären Schichten muss Jugendpolitik daher ein besonderes Augenmerk legen. Keine Jugendliche und kein Jugendlicher darf der Gesellschaft verloren gehen. Dieser Maßgabe folgend setzt eine präventive Jugendpolitik auf Integration, Befähigung, Chancengerechtigkeit und Teilhabe aller in Deutschland lebenden Jugendlichen. Alle jungen Menschen brauchen optimale Chancen und individuelle Förderung, um ihre jeweils eigenen Potenziale voll zu entfalten. Dies bedeutet auch, die Frage der Geschlechtergerechtigkeit in allen Bereichen der Jugendpolitik konsequent mitzudenken. Stereotype, geschlechterspezifische Barrieren und Benachteiligungen müssen überwunden werden, um allen jungen Frauen und Männern die gleichen Teilhabechancen zu gewährleisten. Politik für künftige Generationen braucht ambitionierte Ideen, eine klare Orientierung an den Lebenswelten der Jugendlichen und einen weiterhin hohen Stellenwert. Die Jugendpolitik der jetzigen Bundesregierung darf daher nicht ein bloßes Lippenbekenntnis bleiben, sondern erfordert konkretes und konsistentes Handeln. Es muss endlich deutlich werden, welche Bedeutung die Bundesregierung der Jugendpolitik geben will, welche Ziele sie damit verfolgt und welche Schlussfolgerungen sie daraus zieht. Die Forderung nach einer umfassenden Teilhabe von Jugendlichen macht deutlich, dass Jugendpolitik nur als langfristige Querschnittsaufgabe und nachhaltige Zukunftspolitik verstanden werden kann. Politik und Gesellschaft müssen vom Jugendlichen aus denken und Partizipation ermöglichen. In allen Politikfeldern sind Entscheidungen, Ressourcen und Strukturen konsequent auch an den Rechten, Möglichkeiten, Ansprüchen und Interessen von Jugendlichen zu orientieren. Eine moderne Jugendpolitik verwirklicht gleiche Chancen und faire Entwicklungsperspektiven und setzt dabei auf umfassende Teilhabe, Integration, Inklusion und Gerechtigkeit zwischen den Generationen. I. STELLENWERT, BEDEUTUNG UND ZIELE VON JUGENDPOLITIK … 4. Welche Bedeutung hat in diesem Rahmen die Schaffung von Perspektiven für besonders benachteiligte Jugendliche? Welche Maßnahmen sind dazu konkret geplant oder bereits durchgeführt? * Die Ermöglichung von Chancengerechtigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen steht – wie in der Antwort zu Fragen 1 bis 3 dargelegt – im Zentrum der Jugendpolitik der Bundesregierung. Ziel ist es, soziale Benachteiligungen soweit als möglich gar nicht erst entstehen zu lassen. Dort, wo sie zu Tage treten, sind sie so weit als möglich auszugleichen. Dies gilt für Benachteiligungen aller Art, also sowohl Benachteiligungen auf Grund sozio-ökonomischer Problemlagen, des Geschlechts, der ethnischen bzw. religiösen Zugehörigkeit, kultureller Besonderheiten wie auch auf Grund von Behinderungen aller Art. Ein wichtiger Schritt zur Erreichung dieses Ziels ist eine frühe Prävention. Die Bundesregierung hat deshalb ein gut ausgestattetes Aktionsprogramm … gestartet. … Die Herstellung eines bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Bildungs- und Betreuungsangebotes für Kinder hat für die Bundesregierung oberste Priorität. Dabei gilt es die Anstrengungen zum Ausbau des Angebots über die im Tagesbetreuungsausbaugesetz festgelegten Ziele hinaus deutlich zu verstärken, um den vorhandenen Bedarf abdecken zu können. Gleichzeitig will die Bundesregierung an der Qualitätssicherung und -entwicklung im Bereich der Bildung, Erziehung und Betreuung mitwirken und hier deutliche Akzente setzen. … Um benachteiligten Kindern und Jugendlichen zukunftsfähige Perspektive zu eröffnen, hat die Bundesregierung eine Reihe von Programmen auf den Weg gebracht, die in den Antworten zudieser Großen Anfrage in nahezu allen Kapiteln beschrieben sind. Jenseits dieser Einzelprogramme ist es Ziel der Bundesregierung, die Zusammenarbeit der zuständigen Institutionen und das Zusammenspiel der verschiedenen Konzepte, Maßnahmen und Förderangebote für benachteiligte Kinder und Jugendliche zu verbessern. Die Bundesregierung fördert deshalb lokale flexible Netzwerke, Allianzen und die Bündelung von Ressourcen. Die Erfahrungen aus den Programmen „Soziale Stadt“ und „Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten“ (E & C) „LOS – Lokales Kapital für soziale Zwecke“ und haben gezeigt, wie aussichtsreich derartige Strategien sind. … II. JUGENDLICHE UND BILDUNG … 11. Welche Maßnahmen plant oder unterstützt die Bundesregierung im Bereich der Benachteiligtenförderung? * Der Koalitionsvertrag bekräftigt das Ziel, mit erfolgreicher beruflicher Vorbereitung und Qualifizierung die dauerhafte berufliche Integration junger Menschen zu erreichen. Dabei sind junge Menschen, die aufgrund individueller sozialer Problemlagen den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt nicht auf Anhieb schaffen, besonders zu berücksichtigen. Die Bundesagentur für Arbeit leistet mit ihren ausbildungsfördernden Maßnahmen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Chancen benachteiligter Jugendlicher auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Wie im Ausbildungspakt vereinbart setzt sie ihre ausbildungsfördernden und insbesondere die berufsvorbereitenden Maßnahmen mindestens auf gleicher Höhe wie im Jahr 2003 fort. Das Instrument der Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ), das die Paktpartner geschaffen haben, hat sich bewährt. Es wurde auf 40 000 Plätze ausgeweitet und wird über 2007 hinaus fortgeführt. Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat die Bundesregierung den hohen Stellenwert der beruflichen Integration erwerbsfähiger hilfebedürftiger junger Menschen unter 25 Jahren (unverzügliche Vermittlung, intensive Betreuung, umfassende Unterstützung) besonders betont. Davon sollen insbesondere benachteiligte junge Menschen profitieren. Mit dem Programm „Kompetenzen fördern – Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf – BQF – (Laufzeit: 2001 bis 2006, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert) hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung die strukturelle und qualitativ-inhaltliche Weiterentwicklung der beruflichen Benachteiligtenförderung unterstützt. … Die Ergebnisse und Erfahrungen aus den einzelnen Projekten werden gebündelt, ausgewertet und für einen breiteren Transfer aufbereitet. In einer bis zum 31. August 2007 dauernden Transferphase wird das BQF-Programm abgerundet und die Verbreitung sowie strukturelle Verankerung transferfähiger und transferwürdiger Ergebnisse gezielt unterstützt. Nach dem Auslaufen des BQF-Programms wird sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung vor allem zwei Schwerpunktbereichen zuwenden: Erstens der Verbesserung der beruflichen Einstiegs- und Integrationschancen von Jugendlichen mit schlechteren Startchancen: Hierbei geht es insbesondere um die Verbesserung des Übergangsmanagements zwischen Schule und Berufsausbildung. Zweitens dem wichtigen Handlungsfeld der abschlussorientierten Nachqualifizierung an- und ungelernter junger Erwachsener: Ziel der hierzu geplanten Aktivitäten ist es, die Arbeitsmarktchancen dieser jungen Menschen durch die Schaffung individueller, flexibler und modular aufgebauter Qualifizierungswege nachhaltig zu verbessern und ihnen dadurch z. B. durch die Vorbereitung auf die Externenprüfung eine „zweite Chance“ zu eröffnen. Die beschriebenen Handlungsfelder gehören auch zu den Themenschwerpunkten der neuen Strukturinitiative für Berufliche Bildung, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung – ergänzend zum „Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland“ – Anfang April 2006 ins Leben gerufen hat. … Hierzu wurde ein Kreis von Beraterinnen und Beratern („Innovationskreis Berufliche Bildung“) einberufen, der mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern aus Unternehmen, Wissenschaft, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Bundesländern besetzt ist. Die Arbeitsergebnisse dieses Innovationskreises sollen bei der Konzeption einschlägiger berufsbildungspolitischer Aktivitäten berücksichtigt werden. Die Arbeiten des Innovationskreises sollen bis Sommer 2007 abgeschlossen sein. Im aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Modellprogramm „Kompetenzagenturen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden besonders benachteiligte Jugendliche, die vom bestehenden System der Hilfsangebote für den Übergang von der Schule in den Beruf nicht mehr erreicht werden, sozial und beruflich integriert. … In einer ersten Ausschreibung 2006 wurden 156 Standorte ausgewählt für die Ausweitung auf 200 Standorte erfolgt im Frühjahr 2007 eine zweite Ausschreibung. Die ersten Kompetenzagenturen haben im Dezember 2006 ihre Arbeit aufgenommen. Das ESF-Modellprogramm „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ wendet sich an Schülerinnen und Schüler in Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII bzw. nach § 13 SGB VIII oder mit entsprechendem erzieherischen Hilfebedarf, die der allgemeinbildenden Schule wiederholt und längere Zeit unentschuldigt fern geblieben sind (Schulverweigerer) und dadurch ihren Schulabschluss gefährden. … III. JUGENDLICHE IN BERUFLICHER AUSBILDUNG … 19. Welche Maßnahmen und Initiativen ergreift die Bundesregierung, um angesichts der weiter abnehmenden Zahl von angebotenen betrieblichen Ausbildungsplätzen einen funktionierenden Übergang zwischen Schule und Beruf sicherzustellen? * Jugendliche mit schlechteren Startchancen, vor allem diejenigen ohne oder mit schwachem Schulabschluss und junge Menschen mit Migrationshintergrund, sind von der angespannten Lage am Ausbildungsmarkt besonders stark betroffen. … Die berufliche Benachteiligtenförderung gehört daher zu den zentralen bildungs- und berufsbildungspolitischen Aufgaben der Bundesregierung. Zur Unterstützung junger Menschen beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf steht ein umfassendes Angebot an schulischen und außerschulischen, vor allem von der Bundesagentur für Arbeit (BA) bereit gestellten Fördermaßnahmen zur Verfügung. … Neben den Regelangeboten gibt es noch eine Reihe von Sonderprogrammen und -projekten, beispielsweise das Bundesprogramm zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ). Angesichts der großen Zahl von Jugendlichen, die den Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf aufgrund persönlicher und/oder sozialer Problemlagen nicht ohne zusätzliche Unterstützung schaffen, sind diese Förderangebote auch künftig von zentraler Bedeutung. Damit jedoch möglichst viele förderbedürftige Jugendliche erreicht und erfolgreich in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integriert werden, müssen die vielfältigen Förderangebote und -instrumente effektiver und effizienter gestaltet und dazu insbesondere stärker miteinander verknüpft und aufeinander abgestimmt werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat zur strukturellen und qualitativ-inhaltlichen Weiterentwicklung der beruflichen Benachteiligtenförderung in den letzten Jahren vor allem mit dem Programm „Kompetenzen fördern – Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf (BQF)“ einen wichtigen Beitrag geleistet. Die Strukturverbesserung der beruflichen Benachteiligtenförderung im Sinne einer besseren Verzahnung und Effizienzsteigerung der verschiedenen Förderinstrumente ist auch eines der Themenfelder der neuen Strukturinitiative zur beruflichen Bildung. … 28. Welche konkreten Maßnahmen plant oder unterstützt die Bundesregierung, um die Benachteiligung bei der Ausbildungsplatzsuche für Jugendliche mit Migrationshintergrund im Vergleich zu Jugendlichen ohne Migrationshintergrund mit vergleichbaren Qualifikationen zu beseitigen? * Die erfolgreiche Integration junger Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gehört zu den wichtigsten bildungs-, sozial-und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Die Begleitforschung zum Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher hat gezeigt, dass junge Menschen mit Migrationshintergrund überproportional berücksichtigt werden (34,5 Prozent) und beim anschließenden Übergang in eine berufliche Ausbildung keine Unterschiede im Vergleich zu Personen ohne Migrationshintergrund besteht. Die Bundesregierung wird einen Nationalen Aktionsplan für Integration entwickeln. Den Auftakt hierzu bildete der Integrationsgipfel im Juli 2006. Ein wichtiges Thema wird die Verbesserung der Ausbildungssituation von Jugendlichen mit Migrationshintergrund sein. Auch der Innovationskreis Berufliche Bildung wird beraten, wie die Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund gesteigert werden kann und hierzu konkrete Handlungsempfehlungen vorlegen. … Darüber hinaus hat die Bundesagentur für Arbeit für jugendliche Migrantinnen und Migranten 4 100 zusätzliche Plätze für die außerbetriebliche Ausbildung in 2006 und weitere 2 500 Plätze Anfang 2007 eingerichtet, die sich bereits in früheren Jahren erfolglos um einen Ausbildungsplatz bemüht haben und ohne zusätzliche Hilfe kaum eine Chance auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz hätten. … IV. JUGENDLICHE IN ARBEIT 31. Welche Initiativen, Maßnahmen und Projekte plant die Bundesregierung, um die Jugendarbeitslosigkeit zu senken und den Zugang von Jugendlichen zum Arbeitsmarkt zu verbessern? * Gegenüber Februar 2005 konnte die Arbeitslosigkeit junger Menschen bis Januar 2007 um rund 261 716 abgebaut werden. Damit lag die Zahl der Arbeitslosen unter 25 Jahren im Januar 2007 mit 442 595 um 23,3 Prozent niedriger als im Januar des Vorjahres (alle Arbeitslosen: –15,2 Prozent). … Kein Jugendlicher soll in Zukunft länger als drei Monate arbeitslos sein. Das soll durch die Nutzung der im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorgesehenen Möglichkeiten sowie durch den Einsatz der Mittel des Arbeitsförderungsrechts nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) erreicht werden. Die Bundesagentur für Arbeit wird ihre ausbildungsfördernden Leistungen auf dem Niveau von 2003 fortsetzen. Erfolge der in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)vorgesehenen unverzüglichen Vermittlung … für … junge Menschen sind erkennbar. … Hilfebedürftige ohne Berufsabschluss sind vorrangig in Ausbildung zu vermitteln. Der Ausbildungspakt wird fortgeführt und weiterentwickelt. … Die Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ), die durch ein Sonderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finanziell unterstützt wird, hat sich bewährt. … Die Umsetzung des „Europäischen Paktes für die Jugend“ in den Mitgliedstaaten, der auch in die Integrierten Leitlinien für Beschäftigung einbezogen wurde, wird einen zusätzlichen Impuls zur Intensivierung der Maßnahmen für junge Menschen geben. … VII. PARTIZIPATION VON JUGENDLICHEN … 56. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, diese Stärkung von Jugendbeteiligung auch auf der Ebene des Bundes dauerhaft zu verankern? Welche dieser Maßnahmen gehen über befristete Modellprojekte und Beispiele der guten Praxis hinaus? * Die Bundesregierung misst der Stärkung der Jugendbeteiligung auch auf der Ebene des Bundes große Bedeutung bei. Dies ist einer der Handlungsschwerpunkte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sieht eine wichtige Aufgabe darin, die Beteiligung in vorhandenen Regelsystemen zu stärken, statt Parallelstrukturen aufzubauen. Aus diesem Grund beabsichtigt es im Rahmen der von den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zu erstellenden Sachberichte künftig auch eine Berichtspflicht – ähnlich der Berücksichtigung von Genderaspekten – zur Qualitätssteigerung der innerverbandlichen Jugendbeteiligung einzuführen. 57. Welche politischen Beteiligungsmöglichkeiten für Jugendliche existieren im Rahmen von Programmen und Projekten der Bundesregierung? * Obwohl Jugendbeteiligung primär auf kommunaler Ebene stattfindet, setzt sich die Bundesregierung ausdrücklich für die Beteiligung von Jugendlichen ein. Die Bedeutung und Wichtigkeit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auch und gerade in politischen Prozessen zeigt sich z. B. speziell am Beispiel der Mitwirkung von jungen Menschen im Rahmen des im Frühjahr 2005 von der Bundesregierung beschlossene Nationale Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005 bis 2010 (NAP)“ dar. … Die Beiträge der Kinder und Jugendlichen sind direkt übernommen, da diese Anregungen und Vorschläge eine hohe Priorität haben. Die Bundesregierung sieht darin einen wichtigen Beitrag zu ihrer Kinder- und Jugendpolitik. … Mehrere hundert Kinder und Jugendliche hatten seit August 2005 bundesweit an einem Report zur Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplanes gearbeitet. … Am 24. April 2006 haben sie den von ihnen erstellten „Kinder- und Jugendreport“ dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellvertretend für die Bundesregierung übergeben. … Eine kontinuierliche Beteiligung junger Menschen wird gesichert. Die Jugendlichen, die diesen Kinder- und Jugendreport erarbeitet haben, wünschen sich mehr Chancen zur politischen und gesellschaftlichen Partizipation, Freiräume zur eigenen Gestaltung – und sie wollen ernst genommen werden. … Der Kinder- und Jugendreport ist ein wesentlicher Baustein der notwendigen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am Nationalen Aktionsplan. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat zusammen mit den Projektpartnern Bundeszentrale für politische Bildung und Deutscher Bundesjugendring ein dreijähriges Aktionsprogramm für mehr Jugendbeteiligung aufgelegt, das sich an verbandlich und nicht verbandlich organisierte Kinder und Jugendliche der Altersgruppe ab ca. 6 bis ca. 24 Jahren wendet. … Mit dem Modellvorhaben „Junge Menschen gestalten ländliche Räume“ förderte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Entwicklung eines regionalen Jugendbüros in Mecklenburg-Vorpommern. Dort werden Jugendliche in die Gestaltung ländlicher Räume, in Dorfentwicklungsprozesse und in die Kommunalpolitik eingebunden, Handlungsansätze erprobt, Perspektiven und Angebote der Berufsorientierung erarbeitet, Freizeitangebote verbessert sowie Jugendarbeit und Jugendverbandsstrukturen aufgebaut. Auch auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Jugendliche in altersgerechter Weise in der Gestaltung der Europäischen Union einbezogen werden, z. B. durch die Beteiligung bei der Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend oder im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung. … “ Den Volltext der Antwort der Bundesregierung erhalten Sie im Anhang in der elektronischen Vorabfassung oder nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung über aufgeführten Link.

http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm

Quelle: Deutsche Bundesregierung

Dokumente: 1604818_Antwort_der_Bundesregierung.pdf

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