Bericht der „Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt“

AUSRICHTUNG EINES KOMBILOHNS Die AG „Arbeitsmarkt“ der Koalition hat ihren Zwischenbericht vorgelegt. Auszüge zum geplanten Kombilohnmodell: “ 5. Kombilohn 5.1. Kombilohnmodelle in Deutschland Die klassische Definition des Kombilohns bezieht sich allein auf die Subventionierung des Arbeitnehmers, dessen geringer Lohn durch staatliche Transferleistungen ergänzt wird. Modelle zur Subventionierung niedriger Erwerbseinkommen können im Grundsatz allerdings sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite des Arbeitsmarktes ansetzen oder Elemente beider Ansätze kombinieren. … 5.2 Vorschläge zur Ausrichtung eines Kombilohns ‚Job-Bonus-Modell‘ Der Vorschlag ‚Job-Bonus-Modell‘ der CDU und CSU sieht vor, dass bei der Einstellung eines älteren Langzeitarbeitslosen (über 50 Jahre) oder eines Jugendlichen unter 25 Jahren, der länger weder einen Ausbildungs- noch einen Arbeitsplatz gefunden hat, und bei Vorliegen zusätzlicher Vermittlungshemmnisse, ein Zuschuss von 40% des Bruttolohns gezahlt wird. Der Arbeitgeber erhält zwei Drittel der Förderung, der Arbeitnehmer ein Drittel. Die maximale Förderung des Arbeitgebers liegt bei 440 Euro im Monat und die des Arbeitnehmers bei 220 Euro im Monat. Die Förderung soll als Ermessensleistung für Vollzeitstellen gewährt werden, um zu gewährleisten, dass es zu zusätzlichen Arbeitsplätzen kommt. Bei Jugendlichen ist eine Förderung bis zu einer Einkommensgrenze von 1.300 € Bruttomonatseinkommen und bei Älteren von 1.600 € Bruttomonatseinkommen vorgesehen. Die Förderung soll zunächst auf drei Jahre pro Förderfall begrenzt sein. Länderspezifische Ausgestaltungen sollen innerhalb des Rahmens des Kombilohnmodells möglich sein. Durch den Kombilohn soll nicht nur die Eingliederung in den Arbeitsmarkt gefördert, sondern auch das dauerhafte Verlassen des Transferbezuges ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang wurde von der SPD betont, dass die geringe Qualifikation ein zentrales Arbeitsmarktrisiko darstellt. Um die Perspektiven der Jugendlichen dauerhaft zu verbessern, müsse die Weiterbildung und Qualifizierung systematisch vorangetrieben werden. Die diskutierten Kombilohnmodelle müssten deshalb im Sinne einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt mit Qualifizierungselementen verbunden werden. 5.3 Lösungsvorschläge Die Arbeitsgruppe schlägt vor, für langzeitarbeitslose Jugendliche, die schlechtere Startchancen haben, einen ‚Job-Bonus‘ in Form einer Kombination aus Lohnkostenzuschuss und Qualifizierung zu realisieren. Die Jugendlichen sollen die Chance erhalten, sich am Arbeitsplatz zu bewähren und ihre Qualifikation zu verbessern. Sie sollen von der sozialen Integration im Betrieb profitieren und dadurch auch sonstige eventuell noch bestehende Vermittlungshemmnisse abbauen und damit erneute Arbeitslosigkeit vermeiden. Arbeitslose junge Menschen ohne Berufsabschluss haben besondere Schwierigkeiten, dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Um Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden, soll in den Fällen, in denen eine Integration mit den bestehenden Leistungen nicht möglich ist, der ‚Job-Bonus‘ neue Impulse setzen. Die Förderung wird im SGB II und SGB III als Ermessensleistung auf drei Jahre befristet erprobt. Da auch Jugendliche im Rechtskreis des SGB III von längerer Arbeitslosigkeit und fehlendem Berufsabschluss betroffen sind, werden auch sie einbezogen. Grenze für die Förderung sollte ein Bruttolohn von bis zu 1.000 € pro Monat für eine Vollzeittätigkeit sein. Zielgruppen sind arbeitslose Jugendliche ohne Berufsabschluss mit einer Arbeitslosigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten und arbeitslose Jugendliche mit Berufsabschluss, die 6 Monate arbeitslos sind, wenn deren Integration aufgrund sonstiger Vermittlungshemmnisse erschwert ist. Bei Einstellung eines Jugendlichen ohne Berufsabschluss und mindestens sechsmonatiger Arbeitslosigkeit soll der Arbeitgeber 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts als Lohnkostenzuschuss für bis zu 12 Monate erhalten. Davon sollten 35 Prozentpunkte als echter Lohnkostenzuschuss geleistet und 15 Prozentpunkte für eine Qualifizierung des Arbeitnehmers eingesetzt werden. Im Ergebnis handelt es sich um einen Lohnkostenzuschuss mit teilweiser Zweckbindung. Bei der Qualifizierung sollte es sich um einfache Qualifizierungen handeln, die an betrieblichen Bedürfnissen ausgerichtet sind und auch modular aufgebaut sein können. Denkbar wäre eine Qualifizierung im Betrieb, die durch den Arbeitgeber bescheinigt und möglichst durch die Kammer zertifiziert wird. Ein Rückgriff auf Angebote eines Bildungsträgers wäre auch denkbar, sollte eine Qualifizierung im Betrieb nicht möglich sein. Zu bedenken ist, dass der Arbeitgeber den Jugendlichen ggf. hierfür freistellen muss. Die Qualifizierung soll auch dazu beitragen, das Nachholen des Berufsabschlusses zu erleichtern. Für Jugendliche mit Berufsabschluss, deren Integration aufgrund sonstiger Vermittlungshemmnisse jedoch in den vorangegangenen sechs Monaten nicht gelungen ist, soll der Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss von mindestens 25 % und höchstens 50 % des berücksichtigungs fähigen Arbeitsentgelts für bis zu 12 Monate erhalten. Im Vordergrund steht hierbei die tatsächliche und langfristige Integration in den Arbeitsmarkt. Wie bei der Förderung von Jugendlichen ohne Berufsabschluss zielt auch diese Förderung auf die Vermittlung von Jugendlichen in eine Vollzeittätigkeit. Entscheidendes Ziel für eine Förderung der Jugendlichen ist, dass sie eine Chance erhalten in Arbeit zu kommen, ihre Qualifikation verbessern, um erneute Arbeitslosigkeit vorbeugen zu können und von der sozialen Integration im Betrieb profitieren, um den Abbau von sonstigen Vermittlungshemmnissen voran zu treiben. “

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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