Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales

ZUKUNFT DER ÖFFENTLICH GEFÖRDERTEN BESCHÄFTIGUNG – Der Deutsche Caraitasverband plädiert dafür, ausnahmsweise auch für Jugendliche dieses Förderinstirument verbunden mit einem individuellen Qualifizierungsplan und sehr engem Fallmanagement zu nutzen – Die Zukunft der öffentlich geförderten Beschäftigung war das Thema einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Am Montag, dem 7. Mai, standen den Abgeordneten dazu unter anderem Sachverständige der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Bundesagentur für Arbeit Rede und Antwort. Der Anhörung lagen zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (16/2504) und Bündnis 90/Die Grünen (16/2652) zu Grunde. Beide wollen die öffentlich geförderte Beschäftigung ausbauen. Die Terminsuche für die Anhörung hatte im Ausschuss im Vorfeld zu Missstimmungen geführt. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten sich mehrfach beklagt, die Koalition verzögere die Behandlung des Themas. Beide Fraktionen vermuteten, dass die Uneinigkeit von Union und SPD zum so genannten zweiten Arbeitsmarkt dafür ausschlaggebend gewesen sei. Auszüge aus Stellungnahmen: * DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND DGB “ 1. Zusammenfassende Bewertung Der DGB teilt die in beiden Anträgen erhobene Forderung nach langfristigen, öffentlich geförderten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen insbesondere im gemeinwohlorientierten Bereich. Der derzeitige Konjunkturaufschwung geht an Langzeitarbeitslosen und speziell an leistungsgeminderten Langzeitarbeitslosen,insbesondere aus dem SGB II-Rechtskreis, weitgehend vorbei. … Die Berichte aus der Praxis der Argen und Optionskommunen zeigen, dass bundesweit ein Personenkreis mit sog. multiplen Vermittlungshemmnissen dauerhaft von Erwerbsarbeit ausgeschlossen ist. … Da der Bedarf an zusätzlichen Arbeitsplätzen für diesen Personenkreis nicht durch private Arbeitgeber gedeckt wird und die öffentliche Hand hierzu nicht ausreichend in der Lage ist, bleibt dauerhafte öffentlich finanzierte Beschäftigung die einzig realistische Alternative. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, aber auch die Nachrangigkeit dauerhafter öffentlich geförderter Beschäftigung. Letztere soll immer dann erfolgen, wenn ansonsten keine Erwerbstätigkeit möglich ist. … 2. Stellungnahme zu Einzelpunkten Personenkreis Die Notwendigkeit einer dauerhaft öffentlich finanzierten Beschäftigung ergibt sich nicht pauschal nach nur einem Merkmal. Neben der Dauer der Arbeitslosigkeit spielen Alter, Bildungsniveau und gesundheitliche Einschränkungen eine entscheidende Rolle. Langzeitarbeitslosigkeit und die anderen genannten Merkmale fallen oft zusammen. … Durch ein qualifiziertes Fallmanagement in Argen bzw. Optionskommunen erfolgt eine Zugangssteuerung in den sozialen Arbeitsmarkt. Die Beschäftigung sollte nachrangig zu ungeförderten oder nur vorübergehend geförderten Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt erfolgen. Ein Handlungsspielraum bei der Zuordnung von Personen und dem Umfang der eingerichteten Beschäftigungsverhältnisse ist auch notwendig, um den regionalen Besonderheiten des Arbeitsmarktes Rechnung zu tragen. … Hingegen sollte bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren keine dauerhafte Beschäftigung über dieses Instrument erfolgen. Hier müssen Qualifizierung, Berufsausbildung und Integration in den ersten Arbeitsmarkt klar im Vordergrund stehen. Eine Beschäftigung im sozialen Arbeitsmarkt sollte nach dem Prinzip der Freiwilligkeit erfolgen. In einer ersten Stufe ist eine Größenordnung von insgesamt 100.000 Arbeitsplätzen sinnvoll. Träger Die Beschäftigung sollte überwiegend im Gemeinwohl orientierten Bereich erfolgen. Geeignete Träger sind die bisherigen Beschäftigungsgesellschaften, aber auch Wohlfahrts- und Sozialverbände oder Vereine. Darüber hinaus sollte auch die Beschäftigung von leistungsgeminderten Langzeitarbeitslosen in Integrationsfirmen möglich sein. Das kann analog zur der bereits bestehenden Förderung von schwer behinderten Menschen über einen sog. Nachteilsausgleich geschehen, der einen Ausgleich für ein Minderleistungspotenzial von Arbeitnehmern darstellt. Von den Leistungen für schwer behinderte Menschen dürfen keine Abstriche gemacht werden. Damit können auch Betriebe des ersten Arbeitsmarktes von einer Förderung profitieren, wenn sie Menschen mit nur sehr geringen Chancen einen Arbeitsplatz anbieten. Die grundsätzliche Einbeziehung auch von gewerblichen Unternehmen verhindert, dass ein „abgeschirmter Beschäftigungssektor“ entsteht und begegnet einem pauschalen Verdrängungsargument. Wenn dieses Beschäftigungssegment auch für reguläre Betriebe offen steht, sind sie zur Beteiligung eingeladen. “ * BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT DER FREIEN WOHLFAHRTSPFLEGE BAGFW “ I. Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen 1. Die BAGFW begrüßt die Schaffung dauerhafter öffentlich geförderter Beschäftigung für diejenigen Arbeitslosen, die trotz intensiver Integrationsbemühungen keine Chance auf dem regulären Arbeitsmarkt haben. 2. Nach Auffassung der BAGFW sollten Zielgruppen dauerhafter öffentlich geförderter Beschäftigung vor allem arbeitsmarktferne Personengruppen sein, die trotz dokumentierter Versuche der Arbeitsmarktintegration und aufgrund ihrer persönlichen Situation bzw. aufgrund persönlicher Problemlagen auf längere Sicht nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar sind („ultima ratio“). 3. Vorrangiges Ziel ist die soziale Integration dieses Personenkreises, die durch die Integration in Arbeit bzw. Beschäftigung nachhaltig unterstützt und abgesichert wird. Den Beschäftigten ist zusätzlich zur Beschäftigung eine psychosoziale Betreuung und Begleitung zuzusichern. 4. Beschäftigungsfelder können neben zusätzlichen, gemeinwohlorientierten Tätigkeiten auch Beschäftigungen auf dem ersten Arbeitsmarkt sein (z.B. Beschäftigungsunternehmen). … 5. Aus Sicht der BAGFW ist eine Befristung der Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung nicht sinnvoll. Um den Menschen längerfristig die Perspektive auf eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erhalten, ist indes eine regelmäßige, mindestens jährliche Überprüfung des Förderbedarfs durch das Fallmanagement notwendig. Ferner ist die Beschäftigung sowohl durch Qualifizierungsmaßnahmen als auch durch sozialintegrative Hilfen insbesondere nach § 16 Abs. 2 S. 2 SGB II und § 67 SGB XII zu ergänzen,… 6. Die BAGFW unterstützt das Ziel, im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung in erster Linie sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. Mögliche Drehtüreffekte zur Arbeitslosenversicherung sind möglichst zu vermeiden. 7. Die BAGFW unterstützt das Anliegen, dauerhafte öffentlich geförderte Beschäftigung durch eine Bündelung passiver und aktiver Leistungen zu finanzieren. Darüber hinaus ist eine haushaltsrechtlich verlässliche Gestaltung des Eingliederungstitels unbedingt erforderlich. … 8. Das Angebot einer dauerhaften öffentlich finanzierten Beschäftigung sollten Arbeitssuchende freiwillig und ohne Sanktionsandrohungen annehmen können. … II. … 2. Zielgruppe / Förderfähiger Personenkreis Die Fraktionen definieren die Zielgruppe der dauerhaften öffentlich geförderten Beschäftigung unterschiedlich weit. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlagen einen Kriterienkatalog vor, der sowohl objektive Kriterien (Alter, Ausbildung, regionale Arbeitsmarktlage) als auch subjektive Kriterien (Motivation) enthält. Junge Menschen unter 25 Jahren sollen nicht zur Zielgruppe gehören. Demgegenüber fasst die Fraktion DIE LINKE die Zielgruppe weiter und zählt dazu alle beschäftigungsfähigen und –bereiten Personen, für die auf längere Sicht eine öffentlich geförderte Beschäftigung die einzige Chance bedeutet, die Arbeitslosigkeit zu beenden und die Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Das betreffe vor allem ältere Arbeitnehmer(innen), Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen und Menschen in Regionen mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit. Bewertung: Nach Auffassung der BAGFW zählen zu der Zielgruppe der längerfristigen öffentlich geförderten Beschäftigung vor allem arbeitsmarktferne Personengruppen, die trotz dokumentierter Versuche der Arbeitsmarktintegration und aufgrund ihrer persönlichen Problemlagen (Sucht, Wohnungslosigkeit etc.) auf längere Sicht nicht in den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar sind. Es ist daher regelmäßig eine Kombination von Vermittlungshemmnissen erforderlich. Nicht ausreichend ist demgegenüber, wenn lediglich ein Kriterium vorliegt. … Die BAGFW teilt die Auffassung, dass für Jugendliche ein geschützter Zeitraum bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erhalten bleiben muss, in dem vorrangige Förderleistungen zur Vermittlung in Ausbildung und Arbeit konsequent angewandt werden. Abweichend hiervon plädiert der Deutsche Caritasverband dafür, ausnahmsweise auch für Jugendliche dieses Förderinstrument verbunden mit einem individuellen Qualifizierungsplan und sehr engem Fallmanagement zu nutzen, wenn für sie eine Perspektive einer Berufsausbildung oder einer Integration in Arbeit aktuell nicht erreichbar ist (ultima ratio). Im Übrigen muss nach Ansicht der BAGFW indes auch für bildungsfernere Jugendliche die Heranführung an eine Ausbildung Vorrang erhalten. Die dafür existierenden Instrumente im SGB II, SGB III und SGB VIII werden zurzeit viel zu wenig genutzt. … 3. Vorrangiges Ziel: Soziale Integration … Sie ist durch Integration in Arbeit bzw. Beschäftigung nachhaltig zu unterstützen und abzusichern. Mittelfristig geht es um die Befähigung zur Arbeitsaufnahme in einem ungeförderten Beschäftigungsverhältnis im ersten Arbeitsmarkt. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, dass den Menschen neben ihrer Beschäftigung auch in ihrer persönlichen Situation durch die Gewährung sozialintegrativer Leistungen insbesondere nach § 16 Abs. 2 S.2 SGB II und § 67 SGB XII geholfen wird. … 4. Art der Beschäftigung … Bewertung: Die BAGFW teilt die Einschätzung, dass die öffentlich geförderte Beschäftigung nicht zu einer Verdrängung regulärer Beschäftigungsverhältnisse führen darf. … Darüber hinaus sollen auch marktnahe und marktorientierte Einsatzfelder einbezogen werden. Die Einbindung aller Verantwortlichen über einen örtlichen Beirat und die Abstimmung der Betätigungsfelder unter den Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarkts ist unerlässlich, um die Verdrängung regulärer Beschäftigung zu vermeiden. … Ebenso wichtig wie die Vermeidung der Verdrängung regulärer Beschäftigung ist nach Auffassung der BAGFW, dass die geförderten Personen zwischen verschiedenen Arbeitsplatzangeboten wählen können. Auch für die Träger bzw. die künftigen Arbeitgeber soll eine Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern möglich sein. … 5. Qualifizierung und Befristung … Die BAGFW hält es für unbedingt erforderlich, dass Menschen nicht dauerhaft in Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung „abgeschoben“ werden, sondern dass sie weiterhin eine mittel- bis langfristige Perspektive der schrittweisen Integration in den ersten Arbeitsmarkt haben. Eine generelle Befristung der Maßnahmen ist deshalb nicht sinnvoll. Allerdings sind regelmäßige Überprüfungen …im Abstand von spätestens 12 Monaten unerlässlich. Zudem unterstreicht die BAGFW mit Nachdruck die Forderung der Fraktionen nach einer beschäftigungsbegleitenden Qualifizierung, die es den geförderten Personen ermöglicht, ihre fachlichen Fähigkeiten zu erhalten, und weiterzuentwickeln und dadurch ihre Integrationschancen in den ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen. “ * BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT BA “ … Die Eckpunkte „Alternativer Beschäftigungsformen“ a) Zielgruppe Zielgruppe „Alternativer Beschäftigungsformen“ sind erwerbsfähige, aber nicht marktfähige Hilfebedürftige. Die Erwerbsfähigkeit im Sinne des SGB II muss eindeutig festgestellt sein. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass sämtliche im Einzelfall in Frage kommenden Integrationsinstrumente bereits ohne Erfolg angewandt wurden bzw. absehbar keine Erfolgsaussichten erkennbar sind. Die Festlegung der Zielgruppe und die individuelle Teilnehmerauswahl anhand objektiver und subjektiver Kriterien geschieht vor Ort durch die Integrationsfachkräfte, die sich zur Absicherung ihrer Entscheidung Dritter bedienen können. Profiling und Assessment können die Entscheidung ebenso unterstützen wie ärztliche oder psychologische Fachdienste bzw. vorgeschaltete Auswahlseminare. Langzeitarbeitslosigkeit ist ebenso ein mögliches Indiz für die Zugehörigkeit zur Zielgruppe wie schwerwiegende individuelle Vermittlungshemmnisse (z.B. langjähriges Fehlen von Erwerbstätigkeit, dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen oder soziale Problemlagen, nicht abbaubare Qualifikationsdefizite, Alter…). Aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit gehören erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 Jahren grundsätzlich nicht zur Zielgruppe, da bei ihnen die Integration in Ausbildung oder reguläre Beschäftigung immer im Vordergrund steht. (Dieser Vorschlag wird im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN aufgegriffen, jedoch nicht im Antrag der Fraktion DIE LINKE). “ * PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVERBAND E.V. “ Öffentlich geförderte Beschäftigung muss weiterentwickelt werden Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband fordert, das Potenzial der öffentlich geförderten Beschäftigung zu nutzen, um die Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Auch schwer vermittelbare Arbeitslose, d. h. Personen, die z. B. aufgrund der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit, fehlender Qualifikationen oder/und gesundheitlicher Einschränkungen mehrere Vermittlungshemmnisse aufweisen, können an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt werden, wenn für sie längerfristige und individuell gestaltete Integrationswege beschritten werden. … Der PARITÄTISCHE fordert darüber hinaus, längerfristige Beschäftigungsangebote für diejenigen Arbeitslosen bereitzustellen, die trotz verbesserter Integrationsbemühungen keine Chance auf reguläre Arbeit haben. Öffentlich geförderte Beschäftigung leistet für diese Personengruppen einen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration. … Das o.g. Anliegen des PARITÄTISCHEN weist in eine ähnliche Richtung wie die Forderung der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, „ein verlässliches Segment öffentlich geförderter Beschäftigung“ zu schaffen sowie das Ansinnen der Fraktion DIE LINKE, längerfristige Angebote der öffentlich geförderten Beschäftigung für diejenigen Arbeitslosen einzurichten, die dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt sind. Zielgruppen des Integrationsarbeitsmarkts Nach Auffassung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sind Zielgruppen des Integrationsarbeitsmarkts Arbeitslose, die trotz vorausgegangener intensiver Eingliederungsbemühungen und aufgrund persönlicher oder regionaler Bedingungen in absehbarer Zeit keine Chance darauf haben, einen regulären Arbeitsplatz zu erhalten. Der PARITÄTISCHE spricht sich dafür aus, bei der genaueren Festlegung der Zielgruppen einen weiten lokalen Entscheidungsspielraum zu belassen. Es soll Aufgabe der jeweiligen Träger der Grundsicherung sein, Zielgruppen für ihre Region festzulegen. Hierbei werden sie durch Beiräte, in denen die Beteiligten des lokalen Arbeitsmarkts mitwirken, unterstützt. … Entsprechend der Forderung der Faktion Bündnis 90/die Grünen, plädiert der PARITÄTISCHE dafür, dass Jugendliche grundsätzlich nicht in längerfristige Beschäftigungsangebote des Integrationsarbeitsmarktes vermittelt werden. Für Jugendliche soll der bedingte Rechtsanspruch auf unverzügliche Vermittlung konsequent umgesetzt werden und hierbei der Heranführung und Vermittlung in eine Ausbildung höchste Priorität eingeräumt werden. Für behinderte Menschen sollen die speziellen Förderangebote etwa zur Teilhabe am Arbeitsleben und beruflichen Rehabilitation unangetastet bleiben. Präferenz für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Integrationsarbeitsmarkt Öffentlich geförderte Beschäftigung im Integrationsarbeitmarkt soll, so die Position des PARITÄTISCHEN, in sozialversicherungspflichtiger Form geschaffen werden. … Hinsichtlich des Vorschlags im Antrag der LINKSFraktion Stundenlöhne von nicht unter 8 Euro zu zahlen, stellt sich für uns die Frage nach der Realisierbarkeit. Wir vermuten, dass insb. im Osten Deutschlands die in Frage kommenden öffentlichen Einrichtungen und sozialen Dienste häufig keine entsprechende Vergütungsstruktur für ihre regulär Beschäftigten aufweisen. “ * BUNDESVEREINIGUNG DER DEUTSCHEN ARBEITGEBERVERBÄNDE BDA “ I. Zusammenfassung Die BDA lehnt eine Ausweitung der öffentlichen Beschäftigung in Form sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse entschieden ab. Vor dem Hintergrund der erfreulichen wirtschaftlichen Entwicklung müssen vielmehr alle Möglichkeiten genutzt werden, jetzt gerade auch Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die bisherige Aktivierung im Sinne des Grundsatzes vom „Fördern und Fordern“ für „Arbeitslosengeld II“-Bezieher ist bislang noch völlig unzureichend. Schuld daran sind allerdings auch strukturelle Probleme und Fehlanreize im SGB II-Bereich, die umgehend beseitigt werden müssen. Es wäre ein untauglicher und verhängnisvoller Schritt zurück in vergangene und erfolglose Zeiten einer teuren Arbeitsmarktpolitik, wenn nun erneut in großem Stil Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) eingerichtet würden. Die umfangreichen Erfahrungen mit ABM haben gezeigt, dass durch massive öffentliche Beschäftigungsprogramme Arbeitslosigkeit nicht nur nicht verringert, sondern sogar weiter verfestigt und auf Grund der damit verbundenen Kosten und Verdrängungsgefahren sogar Arbeitsplätze an anderer Stelle vernichtet würden. … Die Schaffung von einer halben Million zusätzlicher öffentlich geförderter Beschäftigungen würde einen Flurschaden am Arbeitsmarkt anrichten und vor allem auch dazu führen, dass gerade Beschäftigungsfähige und motivierte Langzeitarbeitslose in solche öffentliche Beschäftigungsverhältnisse statt in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt einmünden. … Absolut abzulehnen ist die vorgesehen Verwischung der Grenzen zwischen öffentlicher Beschäftigung und Privatwirtschaft durch den Einsatz öffentlich Beschäftigter in privaten Wirtschaftsunternehmen, weil dies schon angesichts der vorgeschlagenen Größenordnung zu unabsehbaren Verdrängungseffekten und Wettbewerbsbeeinträchtigungen führen würde. Die geforderte massive Ausweitung öffentlicher Beschäftigung ist aber auch angesichts der derzeitigen erheblichen Mängel bei der Durchführung von rund 300.000 Arbeitsgelegenheiten („Ein- Euro-Jobs“) nicht zu verantworten. … Statt neue künstliche Beschäftigungsgelegenheiten zu schaffen, müssen jetzt die Reformansätze konsequent vorangebracht werden, um eine positivere Wirkung für mehr Beschäftigung auch für Langzeitarbeitslose zu entfalten. “ Den Volltext der Stellugnahmen entnehmen Sie bitte angegebenem Link oder dem Anahng. Die Anträge der Linksfraktion und der BündnisGrünen entnehmen Sie bitte dem Anhang.

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a11/anhoerungen/mmAusweitung_Fin_Beschft_/index.html

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Dokumente: 1602652.pdf

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