Qualifizierungs-Kombilohn für arbeitslose junge Menschen unter 25 Jahren

STELLUNGNHAME DER BUNDESARBEITSGMEINSCHAFT KATHOLISCHE JUGENDSOZIALARBEIT (BAG KJS) e.V. Die BAG KJS begrüßt das Vorhaben der vom Bundeskabinett eingesetzten „Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt“, einen Qualifizierungs-Kombilohn für junge Menschen unter 25 Jahren einzuführen. Die BAG KJS freut sich, dass durch den kürzlich veröffentlichten Gesetzentwurf für ein 4. SGB III-Änderungsgesetz bereits die Eingliederung der Überlegungen in das Arbeitsförderungsrecht vorangetrieben wird. Die Stellungnahme gilt hierfür selbstverständlich entsprechend. Die Stellungnahme im Volltext: “ Von den aktuell arbeitslos gemeldeten 375.961 jungen Menschen unter 25 Jahren waren 91.021 von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Diese Situation ist nicht hinnehmbar. Deshalb begrüßt die BAG KJS das Vorhaben der vom Bundeskabinett eingesetzten „Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt‘, durch Lohnkostenzuschuss und einen Qualifizierungsteil junge Arbeitslose unter 25 Jahren in Arbeit einzugliedern. Allerdings ist die Einführung eines Qualifizierungs-Kombilohns „Job-Bonus“ als arbeitsmarktpolitisches Instrument ist nur für eine klar definierte Zielgruppe sinnvoll. Es darf nur für solche Jugendlichen Anwendung finden, die auch mittelfristig (in den nächsten 2 Jahren) keine Ausbildung mehr absolvieren können oder wollen. Außerdem kann dies ein Instrument für Jugendliche sein, die nach erfolgreichem Berufsabschluss den Übergang in Beschäftigung nicht erreicht haben. Als Entscheidungsgrundlage müssen die Träger des SGB II sowie die Arbeitsagenturen fundierte Erkenntnisse von Trägern zum Potential des einzelnen jungen Menschen heranziehen. Die Instrumente des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), SGB III (Arbeitsförderung) und SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) für arbeitslose junge Menschen sind jedoch vorrangig zu nutzen. Die BAG KJS fordert, allen Jugendlichen in erster Linie ein Ausbildungsangebot zu machen und noch nicht ausbildungsreife Jugendliche an eine Ausbildung heranzuführen. Es muss klargestellt werden, dass das Programm nicht für junge Menschen gedacht ist, die lediglich Altbewerber/-innen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind. Für diese Zielgruppe hat eine betriebliche (oder außerbetriebliche) Berufsausbildung Priorität. Die BAG KJS fordert für diese Jugendlichen, dass dem Ausbildungsplatzmangel mit der Bereitstellung zusätzlicher Ausbildungsplätze entgegen gewirkt wird. Mit dem neuen Programm müssen Mitnahmeeffekte verhindert werden. In der Ausgestaltung des Kombilohnmodells „Job-Bonus“ muss die Durchlässigkeit in den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sicher gestellt sein. Die BAG KJS weist darauf hin, dass die im Rahmen des Programms vermittelten Qualifikationen nicht ausschließlich auf die Bedarfe des beschäftigenden Betriebes ausgerichtet sein dürfen. Die Qualifizierung soll vielmehr so angelegt sein, dass die Teilnehmer/-innen anschließend bessere Arbeitsmarktchancen haben. Demzufolge sollten auch arbeitsmarktverwertbare Qualifikationen wie z.B. Führerschein, Flurförderschein oder Schweißerschein zum Qualifizierungsangebot des Kombilohns „Job-Bonus“ zählen. Die Qualifizierung muss an den individuellen Möglichkeiten und Ressourcen der/des einzelnen Jugendlichen ansetzen. Qualifizierte und erfahrene Träger der Jugendberufshilfe stehen bereit, um den erforderlichen Qualifizierungsanteil zu vermitteln. Sie sollten für die Durchführung des Qualifizierungsanteils ausdrücklich vorgesehen werden. Langzeitarbeitslose Jugendliche haben häufig einen hohen Unterstützungsbedarf. In vielen Fällen sind flankierende Maßnahmen wie sozialpädagogische Begleitung, individuelle Förderung und Kompetenzfeststellungsverfahren notwendig. Die BAG KJS schlägt vor, in diesem Zusammenhang das Angebot von sozialpädagogischer Begleitung im Qualifizierungs-Kombilohn „Job-Bonus“ mittels einer Erweiterung des § 421m im SGB III zu ermöglichen. Qualifizierung, individuelle Förderung und Hilfen mit entsprechender sozialpädagogischer Begleitung könnten so sinnvoll kombiniert und auf den individuellen Unterstützungsbedarf der/des einzelnen Jugendlichen abgestimmt werden. Die BAG KJS appelliert für eine flexiblere Ausgestaltung der Förderdauer. Grundsätzlich sollte eine 12-monatige Förderung vorgesehen werden. In begründeten Einzelfällen sollte eine Verlängerung auf zwei Jahre ermöglicht werden. Je nach Qualifizierungsaufwand sollte ein höherer Anteil für die finanzielle Ausstattung der Qualifizierung ermöglicht werden, der über die vorgeschlagenen 15% hinausgeht. Um jungen Menschen ein erfolgreiches Absolvieren des Programms „Job-Bonus“ zu ermöglichen und mittels des Qualifizierungs-Kombilohns eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu verschaffen, benötigt ein Teil der jungen Menschen Sprachförderung und/oder Kinderbetreuung. Diese Leistungen sollten den Teilnehmer/-innen des Programms bei Bedarf zusätzlich gewährt werden. “

Quelle: BAG KJS

Ähnliche Artikel

Verfassungsgericht sieht kein Grundrecht auf BAföG

Studierende haben keinen unmittelbaren verfassungsrechtlichen Anspruch auf staatliche Leistung zur Aufnahme eines Studiums. Weder ein menschenwürdigens Existenzminimum noch das Sozialstaatsprinzip könnten als Begründung für Unterstützung

Ohne sie ist alles nichts

Unter dem Motto „Ohne sie ist alles nichts“ fand der 14. Dialogtag der Katholischen Jugendsozialarbeit (KJS) Bayern Mitte Oktober in Regensburg statt. Im Mittelpunkt der

Skip to content