Handreichung: Drogenkonsum im Arbeitsleben – Rechtliche Aspekte und Handlungsempfehlungen

Anlässlich des »Internationalen Tags gegen Drogenmissbrauch und unerlaubten Suchtstoffverkehr« am 26. Juni veröffentlichte der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) seine neue Handreichung »Drogenkonsum im Arbeitsleben: Rechtliche Aspekte und Handlungsempfehlungen«. “ Der Konsum von Drogen und die Folgen für die Betroffenen, deren privates und geschäftliches Umfeld sind ein bedeutendes Problem in der Gesellschaft. Besorgnis erregend ist, dass gerade Jugendliche und junge Erwachsene besonders leichtfertig mit den berauschenden Stoffen umgehen. Wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mitteilte, ist der Alkoholkonsum bei Jugendlichen – nach einem Rückgang zwischen 2004 und 2005 – jetzt wieder deutlich angestiegen. Der übermäßige Alkohol- und Drogenkonsum stellt auch für die Unternehmen eine besondere Herausforderung dar, da immer häufiger Probleme mit Auszubildenden und jungen Facharbeitern auftreten, die auf missbräuchlichen Drogenkonsum oder Suchterkrankungen zurückzuführen sind. … Oft bestehen bei den Unternehmen Unsicherheiten darüber, was zu tun ist, wenn der Verdacht aufkommt, dass Mitarbeiter unter Drogeneinfluss stehen. Gerade bei so konkreten Fragen wie »Wer entscheidet, ob der Mitarbeiter unter Drogen steht?«, »Muss ich den Mitarbeiter nach Hause schicken?«, »Wer haftet, wenn der Mitarbeiter im Drogenrausch jemanden verletzt oder etwas beschädigt?« fehlen oft die Antworten. Der WHKT hat eine Broschüre entwickelt, in der am Beispiel Alkohol ein kurzer Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die konkreten Möglichkeiten des Unternehmens und Handlungsempfehlungen gegeben werden Die Handreichung ist im Anhang als Datenbood für Sie bereit gestellt. – whkt-handreichung_drogenkonsum-2007.pdf

http://www.handwerk-nrw.de

Quelle: Westdeutscher Handwerkskammertag

Ähnliche Artikel

Gemeinsam für Demokratie & Vielfalt

Im Rahmen des Erasmus-Plus-Projekts „WAVE II – What About Democracy Education, Participation and the Transfer of European Values in the Context of Intercultural Youth Social Work“

Projekte für Teilhabe: Inklusionscheck

Mithilfe des Programms „Inklusionscheck NRW“ können Vereine und Organisationen in Nordrhein-Westfalen auch im Jahr 2025 Unterstützung für Maßnahmen im Bereich Inklusion beantragen. Mit insgesamt 500.000

Skip to content