Informationen zum neuen Programm „XENOS – Integration und Vielfalt“

Das durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Programm XENOS wird in diesem Jahr mit dem Folgeprogramm ‚XENOS – Integration und Vielfalt‘ in die 1. Förderrunde gehen. Gefördert werden innovative Modellvorhaben, die Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierung nachhaltig entgegenwirken und die Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die Gesellschaft unterstützen. Der besondere Schwerpunkt des Programms soll in der Entwicklung, Erprobung und Implementierung von innovativen Handlungsansätzen zur Verbesserung von beruflichen Schlüsselqualifikationen und interkulturellen Handlungskompetenzen liegen. Diese Qualifikationen sollen benachteiligten und von Ausgrenzung bedrohten Jugendlichen und jungen Erwachsenen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt und bei der Integration in die Gesellschaft unterstützen. Alle Projekte müssen einen starken Arbeitsmarktbezug aufweisen. Im Einzelnen sollen Projekte gegen Rassismus und zur Toleranzförderung in folgenden Schwerpunktbereichen gefördert werden: – Qualifizierung und Weiterbildung in (Berufs-) Schule, Ausbildung und Beruf, – betriebliche Maßnahmen und Bildungsarbeit in Unternehmen, – grenzübergreifende und transnationale Austauschmaßnahmen, – Aufklärung und Sensibilisierung gegen Rechtsextremismus an der Schnittstelle von (Berufs-) Schule, Ausbildung und Betrieb, – Förderung von Zivilcourage und zivilgesellschaftlicher Strukturen in Kommunen und im ländlichen Raum – arbeitsmarktliche Integration von Migranten und Migrantinnen, Strafgefangenen und anderen von Ausgrenzung bedrohten Personengruppen. Zielgruppen sind Jugendliche und junge Erwachsene, vor allem ohne Schulabschluss und mit Migrationshintergrund, junge Menschen an der Schnittstelle von (Berufs-) Schule, Ausbildung und Betrieb mit erschwertem Zugang zur Ausbildung oder zum Arbeitsmarkt, aber auch Ältere, Strafgefangene sowie andere von Ausgrenzung bedrohte Personengruppen. Laufzeit: Mitte 2008 bis Ende 2013 Verfahren: Anfang April 2008 (voraussichtlich 8. April 2008) wird das Interessenbekundungsverfahren eröffnet (Bundesanzeiger). Es besteht eine Frist von vier Wochen, in der max. eine Interessenbekundung pro Träger eingereicht werden kann. Im Juni 2008 ergeht die Auswahlentscheidung, welche Projektvorhaben für das Antragsverfahren zugelassen werden. Die Vorhaben können ab September 2008 starten und haben eine max. Laufzeit von drei Jahren. Die Interessenbekundung muss sich konkret auf einen, der sechs formulierten Schwerpunkte beziehen. Potentielle Antragsteller sind juristische Personen, Personengesellschaften und Bildungsträger, Verbände und Forschungseinrichtungen. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Vorhabens können sich von 100.000 – 1.000.000 € erstrecken. Das Programm wird durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) abgewickelt. Es gibt zwei Zielgebiete: 1) Ziel „Konvergenz“ (Neue Bundesländer ohne Berlin + Regierungsbezirk Lüneburg) – bis zu 75% Förderung aus ESF-Mitteln – bis zu 10% Förderung ergänzend aus Mitteln des BMAS (Kofinanzierung) – mind. 15% eigene Mittel und nationale Kofinanzierung 2) Ziel „regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ (Alte Bundesländer ohne Regierungsbezirk Lüneburg + Berlin) – bis zu 50% Förderung aus ESF-Mitteln – bis zu 20% Förderung ergänzend aus Mitteln des BMAS (Kofinanzierung) – mind. 30% eigene Mittel und nationale Kofinanzierung Kofinanzierung: – sonstige Bundesmittel – Mittel der Bundesagentur für Arbeit – Landesmittel – kommunale Mittel – Mittel privater Dritter – eigene Mittel – [Ehrenamtliche Leistung kann nur in Ausnahmefällen als Kofinanzierung benannt werden.]“ Weitere Infos unter: www.bmas.de www.xenos-de.de Kontakt: Bundesarbeitsgemeinschaft katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V. Carl-Mosterts-Platz 1 40476 Düsseldorf Tel.: 0211 944 85 0 E-Mail: bagkjs@jugendsozialarbeit.de

http://www.bmas.de
http://www.xenos-de.de

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Dokumente: Informationen_zum_XENOS_Programm.pdf

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