EINE CHANCE AUCH FÜR JUGENDLICHE MIT MIGRATIONSHINTERGRUND “ Der Bundestag hat am 6. März eine Reform der Jugendfreiwilligendienste beschlossen. Die Novelle bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrates, danach soll das Gesetz zum 1. Juni 2008 in Kraft treten. In dem neuen ‚Jugendfreiwilligendienstegesetz‘ werden die bislang getrennten Gesetze zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) zusammengeführt. Jugendfreiwilligendienste sind Lernorte für bürgerschaftliches Engagement. Sie dienen der beruflichen Orientierung und der Ausbildung sozialer, kultureller und interkultureller Kompetenzen junger Menschen. Der Bildungsaspekt der Freiwilligendienste wird im neuen Gesetz stärker hervorgehoben, in dem in Zukunft Lernziele vereinbart werden sollen. Das Ziel, die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern, ist ausdrücklich im Gesetzestext festgehalten. Jugendfreiwilligendienste sind bei jungen Menschen sehr beliebt, etwa 30.000 Teilnehmer(innen) haben sich im letzten Jahr in solch einem Dienst engagiert. Vor dem Hintergrund des Integrationsplans will die Politik, dass künftig mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund einen Jugendfreiwilligendienst leisten können. In einem Entschließungsantrag fordert der Deutsche Bundestag die Regierung auf, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund für einen Jugendfreiwilligendienst zu gewinnen. Durch den Zuwachs an sozialen Kompetenzen und durch ihr Engagement in den Freiwilligendiensten können diese Jugendliche erheblich profitieren. Darüber hinaus stellt diese Form der Integration einen Gewinn für die gesamte Gesellschaft dar. Mit einer gezielten Ansprache sollen zudem mehr Migrantenselbsthilfeorganisationen ermuntert werden, als Träger oder als Einsatzstellen an der Durchführung der Jugendfreiwilligendienste mitzuwirken. Eine zentrale Veränderung für die Freiwilligendienste-Träger sind Neuregelungen zur Vertragsgestaltung. Diese bewirken, dass die Umsatzsteuer weitgehend vermieden werden kann. Aus Sicht der jungen Menschen, die einen Freiwilligendienst leisten, sind die neuen Möglichkeiten der zeitlichen Flexibilisierung Kernstück der Novelle. Damit trägt der Gesetzgeber der sich wandelnden Lebenswelt junger Menschen Rechnung. Zwar bleibt die Regelzeit von 12 Monaten erhalten. Die Jugendlichen können aber künftig einen kürzeren Dienst von 6 Monaten in zwei Blöcke von je 3 Monaten bei einem Träger aufteilen oder den Freiwilligendienst auf 18 Monate verlängern. Wenn ein besonderes pädagogisches Konzept vorliegt, kann der Dienst auch auf 24 Monate verlängert werden. Interessant sind darüber hinaus neue Kombinationsmöglichkeiten. An einen Dienst im Inland kann man in Zukunft einen Dienst im Ausland anschließen. Im Anschluss an einen Einsatz im sozialen Bereich kann ein Einsatz zum Beispiel im Bereich Umweltschutz geleistet werden.“
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Quelle: Katholische Arbeitsgemeinschaft Migration – KAM