EMPFEHLUNGEN ZUR AUSWAHL DES PERSONENKREISES UND DURCHFÜHRUNG “ Im Laufe der vergangenen Monate hat sich gezeigt, dass bei der Umsetzung des §16a SGB II noch eine Reihe von Fragen bislang unbeantwortet geblieben sind und Konkretisierungen zur Arbeitshilfe „Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach §16a SGB II“ notwendig sind. Aus diesem Grund sah sich die Zentrale veranlasst, · die bisherigen Umsetzungshindernisse aufzugreifen, · dafür Sorge zu tragen, dass nur der vom Gesetz erwünschte Personenkreis tatsächlich nach §16a gefördert wird · Ideen zu entwickeln und Vorschläge zu unterbreiten, wie Arbeitgeber akquiriert werden können. Mittels einer Praxishilfe werden Empfehlungen zur Auswahl des richtigen Personenkreises, Durchführung der Aktivierungsphase, Prognoseentscheidung und Dokumentation sowie zur Zusammenarbeit mit Arbeitgebern gegeben. Um dem Programm zum Erfolg zu verhelfen, schlägt die Praxishilfe sogar eine doppelte Marketingstrategie vor: einerseits ein bewerberorientiertes aktivierendes Vorgehen, andererseits ein arbeitsgeberorientiertes aktivierndes Vorgehen. “ Die Praxishilfe ist in vollem Umfang im Anhang eingestellt.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Dokumente: Par_16a_SGB2_080515_BA_Praxishilfe_Endfassung_final_02062008.pdf