AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN WERDEN ENDE AUGUST VERÖFFENTLICHT – RAHMENKONZEPT LIEGT BEREITS VOR Das pädagogische Rahmenkonzept „Berufsbezogene Sprachförderung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Personen mit Migrationshintergrund im Rahmen des Europäischen Sozialfonds“ wurde am 4. August 2008 veröffentlicht. Das Rahmenkonzept soll fachliche Grundlage für das Wettbewerbsverfahren sowie die Durchführung der Maßnahmen des Programms sein. Das Konzept beinhaltet Eckpunkte zu Zielgruppen, Inhalten, Struktur und Anforderungen an Träger und Lehrkräfte. Die Umsetzung des Programms wird in einem mehrstufigen Verfahren erfolgen. In drei Etappen wird das Wettbewerbsverfahren auf der Homepage des BAMF ausgeschrieben. Begonnen wird am 27. August 2008 mit der Ausschreibung für die Bundesländer NRW, RLP, Saarland und Hessen. In der zweiten Etappe folgen die Ausschreibungen für die nördlichen Bundesländer und in der dritten und letzten Etappe die für Bayern und Baden-Württemberg. Bei Redaktionsschluss waren die Termine für die zweite und dritte Etappe noch nicht bekannt. Träger haben ihre Angebote innerhalb von 5 Wochen einzureichen. Es ist damit zu rechnnen, dass die Bewilligungen zuerst für Maßnahmen in städtischen Ballungsräumen und anschließend für Maßnahmen in ländlichen Regionen erteilt werden. Anfragen können über folgende Mail-Adresse gestellt werden: esf-verwaltung@bamf.bund.de Auszüge aus dem Rahmenkonzept: “ 1. Zielgruppen … eine effektive Verbindung von Sprachunterricht mit fachlicher Qualifizierung ist essentiell für den Erfolg einer Maßnahme mit dem Ziel der beruflichen Integration. Dies gilt insbesondere für die Zielgruppe der gering qualifizierten Migrantinnen und Migranten. Aber auch höher Qualifizierte, deren im Ausland erworbene Abschlüsse und Kompetenzen in Deutschland nicht anerkannt werden, sollen von den Maßnahmen im Rahmen des ESF-BAMF-Programms profitieren. Arbeitsmarktbezogen können folgende Zielgruppen identifiziert werden: – Personen mit Migrationshintergrund mit nicht oder nur gering verwertbaren und nicht anerkannten Qualifikationen und Kompetenzen – Personen mit Migrationshintergrund mit grundsätzlich verwertbaren, aber nicht anerkannten Qualifikationen und Kompetenzen – Personen mit Migrationshintergrund mit verwertbaren und anerkannten Qualifikationen und Kompetenzen Alle drei Gruppen weisen neben dem Bedarf an beruflicher in der Regel auch den an sprachlicher Qualifizierung auf. Der potentielle Teilnehmerkreis der Maßnahmen im Rahmen des ESF-BAMF-Programms ist durch große Heterogenität gekennzeichnet. Gleichwohl können einige Personengruppen identifiziert werden, welche voraussichtlich die Mehrheit der Teilnehmenden stellen werden, wobei dieser Einteilung lediglich ein orientierender Charakter zukommen soll. – Jugendliche und junge Erwachsene, welche die Hauptschule in Deutschland vollständig durchlaufen haben, jedoch bisher weder einen Ausbildungsplatz noch eine andere Beschäftigung gefunden haben und somit keine Berufserfahrung aufweisen, sowie Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufserfahrung in Deutschland, die auf Grund ihres Zuwanderungszeitpunktes das deutsche Schulsystem nur teilweise durchlaufen haben, jedoch durch Schulbesuch im Heimatland oder durch einen abgeschlossenen Integrationskurs den Umgang mit Schriftsprache und das Lernen im geregelten Unterrichtskontext gewohnt sind. Angehörige dieser Lernergruppen weisen mündlich in der Regel ein Sprachniveau von B1 oder darüber auf, in der Beherrschung der Schriftsprache kann es auch darunter liegen. Die jungen Erwachsenen können sich im deutschsprachigen Alltag relativ mühelos bewegen, sind durch die Schule in der Regel lerngewohnt, haben jedoch noch Handlungsbedarf in der Bildungssprache, insbesondere was die schriftsprachlichen Fertigkeiten Leseverstehen und Schreiben betrifft. Ein Schwerpunkt im Fachunterricht liegt bei dieser Gruppe auf der beruflichen Orientierung. … 3. Sprachunterricht … 3.2 Sprachunterricht im ESF-BAMF-Programm Der Sprachunterricht im Rahmen des ESF-BAMF-Programms kann abhängig von der jeweiligen Teilnehmergruppe sowohl berufsbezogenen Deutschunterricht als auch Fachsprachenunterricht beinhalten. Er kann sowohl mit einer Qualifizierung verbunden werden, die im Rahmen des ESF-BAMF-Programms stattfindet, als auch Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung von Migrantinnen und Migranten anderer Institutionen begleiten und unterstützen. Die zu trainierenden Sprachhandlungen sind dabei so unterschiedlich, dass sie von keinem allgemeinen Sprachstandsraster erfasst werden können. … 4. Qualifizierung Die Qualifizierung von Personen mit Migrationshintergrund kann in zwei Bereiche eingeteilt werden: * Qualifizierung im Rahmen des ESF-BAMF-Programms * Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Anpassungsqualifizierungen, die von anderen Institutionen, vorwiegend von der Bundesagentur für Arbeit sowie den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen angeboten werden. Je nach Bedarf und Lernergruppe besteht eine Qualifizierung im Rahmen des ESF-BAMF-Programms aus drei miteinander eng verbundenen Teilen: 1. Theoretischer Unterricht, in dem Sach- und Fachwissen – auch Berufskunde – vermittelt werden 2. Praktikum in einem Betrieb oder einer Lehrwerkstatt 3. Besichtigungen von Betrieben und Institutionen zum Zweck der Berufsorientierung Ein Praktikum muss nicht absolviert werden, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies nicht zulassen oder wenn dies nicht sinnvoll erscheint, wie beispielsweise bei Maßnahmen innerhalb eines Betriebes. Der theoretische Unterricht und die Betriebsbesichtigungen können vom Umfang her variieren. Alle drei Komponenten müssen sinnvoll untereinander und mit dem Sprachunterricht verbunden sein. 5. Umfang und Struktur Damit ergibt sich für die Maßnahmen im Rahmen des ESF-BAMF-Programms folgende Struktur: * Der Sprachunterricht ist eng verbunden mit der Qualifizierung im Rahmen des ESF-BAMF-Programms oder Qualifizierungsmaßnahmen anderer Institutionen, trägt aber auch zur Entwicklung von Kompetenzen bei, die im Berufsleben allgemein von Nutzen sind. … * Theoretischer Unterricht Im theoretischen Unterricht erwerben die Teilnehmenden berufs(feld)spezifische Theorie und die entsprechenden Lernstrategien sowie mathematische und EDV-Kenntnisse. Weitere Bestandteile des theoretischen Unterrichts sind allgemeine und spezielle Berufskunde sowie gegebenenfalls Bewerbungstraining. Der theoretische Unterricht soll insbesondere Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten vermitteln bzw. wieder auffrischen, die für das Arbeitsleben unabdingbar sind. Er findet in enger Verbindung zum Sprachunterricht statt. * Praktikum Durch ein Praktikum in einem Betrieb oder einer Lehrwerkstatt lernen die Teilnehmenden die Arbeitswelt als selbstständig Handelnde kennen. Sie haben dort die Möglichkeit, die im Sprach- und im theoretischen Unterricht erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen zu erproben, Sprachhandlungen zu trainieren, weitere arbeitsplatzbezogene Kommunikationsstrukturen zu erwerben sowie sich über ihren weiteren beruflichen Werdegang Klarheit zu verschaffen. Das Praktikum kann darüber hinaus jedoch schon Teil einer beruflichen Qualifizierung sein. Ebenso wie der theoretische Unterricht sollte auch das Praktikum in der Regel möglichst intensiv durch Sprachunterricht begleitet werden. * Betriebsbesichtigungen Durch Besuche bei verschiedenen Betrieben und Institutionen – immer verbunden mit intensiver Vorbereitung und konkreten Aufgabenstellungen – erfahren die Teilnehmenden aus eigener Anschauung etwas über die vielfältigen Arbeitsabläufe und Kommunikationsstrukturen in der Arbeitswelt. Diese Komponente dient vor allem der beruflichen Orientierung und trägt zu steigenden Kenntnissen über den regionalen Arbeitsmarkt bei. 5.3 Auswertung und Evaluation Am Ende der Maßnahme werten Lehrkraft und Teilnehmende diese intensiv aus. Die hierbei gewonnenen Ergebnisse müssen aufgehoben und dem Bundesamt bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. … Die Maßnahme kann einschließlich Sprachunterricht, Qualifizierungsmodul und Praktikum bis zu 730 UE umfassen … 6. Rahmenbedingungen Die maximale Zahl der Teilnehmenden zu Beginn der Maßnahme beträgt 20. Die optimale Teilnehmerzahl liegt bei 18. In begründeten Ausnahmefällen sind Maßnahmen mit bis zu 22 Teilnehmenden möglich. … Der Kursträger stellt den Teilnehmenden die erforderlichen Lernmittel kostenlos zur Verfügung. Die vom Kursträger angebotenen Räumlichkeiten müssen bezüglich Größe und Raumaufteilung für einen Unterricht mit 20 Personen geeignet und technisch angemessen ausgestattet sein (Tafel, Flipchart, Overhead-Projektor, CD-Spieler oder Kassettenrekorder, DVD-Spieler oder Videoabspielgerät, Fernseher für den Sprachunterricht, geeignete Vorrichtungen für die geplanten Qualifizierungsmaßnahmen). Darüber hinaus sollte jeder/m Teilnehmenden bei Bedarf ein PC mit Internet-Zugang zur Verfügung stehen. Der Kursträger kümmert sich um Kontakte zu Einrichtungen, Institutionen, Betrieben und überbetrieblichen Ausbildungsstätten vor Ort, um eine ordnungsgemäße Organisation von Betriebsbesichtigungen und Praktika sicherzustellen. 7. Teilnehmende 7.1 Merkmale Potentielle Teilnehmende … sind im Wesentlichen: – Leistungsempfänger nach SGB II und III – Personen mit Migrationshintergrund, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen – Personen mit Migrationshintergrund, die von der Bleiberechtsregelung profitieren, welche die Innenminister der Länder am 17.11.2006 beschlossen haben. Auch Personen, die nicht beschäftigt sind, jedoch keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, können an einer Maßnahme im Rahmen des ESF-BAMF-Programms teilnehmen, wenn die Kofinanzierung des gesamten Kurses dadurch nicht gefährdet ist. Falls während der Maßnahme eine erfolgreiche Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt stattfindet, hat die Annahme dieser Stelle Vorrang. Bei einer möglichen Vermittlung in andere Maßnahmen der Agenturen für Arbeit oder ARGEn bzw. Optionskommunen sollten die planmäßige Absolvierung und der Abschluss der Maßnahme im Rahmen des ESF-BAMF-Programms Vorrang haben. … 7.2 Voraussetzungen für die Teilnahme am ESF-BAMF-Programm Voraussetzung für eine Teilnahme … ist neben der eigenen Bereitschaft der potentiell Teilnehmenden der sprachliche und fachliche Qualifizierungsbedarf, den der Kursträger in Zusammenarbeit mit den zuständigen Arbeitsagenturen, den Job-Centern der Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) bzw. den Optionskommunen oder Arbeitgebern feststellt. … 9. Sprachunterricht 9.1 Lernziele … im berufsbezogenen Sprachunterricht werden Lernziele je nach Teilnehmerkreis in unterschiedlicher Gewichtung angestrebt: Vermittlung und Training allgemeiner Kompetenzen … – Analysefähigkeit – Lernbereitschaft – Abstraktes und vernetztes Denken – Leistungsbereitschaft – Flexibilität – Ausdauer – Zuverlässigkeit – Selbstständigkeit Schriftsprachliche Fähigkeiten … Fähigkeit zum effizienten Leseverstehen … Fähigkeit zum strukturierten Schreiben … Fähigkeit zur selbstständigen Weiterbildung … Fähigkeit zur angemessenen Kommunikation am Arbeitsplatz … 10. Qualifizierung – Ziele und Inhalte Ziel des Qualifizierungsmoduls ist es, gemeinsam mit dem Sprachunterricht die Teilnehmenden auf ein Sprach- und Qualifikationsniveau zu bringen, das es ihnen ermöglicht, in den ersten Arbeitsmarkt einzutreten oder gemeinsam mit Deutschen ohne Migrationshintergrund eine weiterqualifizierende Maßnahme zu besuchen. … 13. Anforderungen an die Organisation Der Sprachunterricht und das Qualifizierungsmodul gehören zusammen: Berufsbezogener Sprachunterricht ist seiner Natur nach inhaltlich auf fachliche und arbeitsplatzbezogene Themen ausgerichtet auf der anderen Seite fließen sowohl in den theoretischen Unterricht als auch in die Betriebsbesichtigungen und das Praktikum laufend Aspekte des Spracherwerbs ein. Gleichwohl unterscheiden sich der Sprachunterricht und das Qualifizierungsmodul in wesentlichen Punkten voneinander: Im Sprachunterricht werden Kompetenzen trainiert, welche die Teilnehmenden in die Lage versetzen, sich den vielfältigen und sich ständig wandelnden sprachlichen Anforderungen der Arbeitswelt zu stellen. Zu diesem Zweck werden insbesondere Lern- und Lesestrategien vermittelt, beispielsweise zur effektiven und effizienten Informationsentnahme aus Fachtexten, Mittel zur mündlichen Kommunikation am Arbeitsplatz sowie die Fähigkeit, sich selbstständig Informationen zu beschaffen und diese strukturiert und zielorientiert wiederzugeben. Übungen zu Wortschatz und grammatischen Strukturen dienen dem Ziel des Erwerbs dieser Kompetenzen. Fachsprachlicher Unterricht kann ebenfalls ein Element darstellen. Im Wesentlichen werden mit dem berufsbezogenen Sprachunterricht zwei Ziele verfolgt: Einerseits soll er die Inhalte des Qualifizierungsmoduls begleiten, andererseits aber auch allgemein auf das Arbeitsleben vorbereiten. Das Qualifizierungsmodul wiederum besteht im theoretischen Unterricht in der Regel aus der Vermittlung berufs(feld)spezifischer Theorie und Strategien zu deren Erlernen, allgemeiner und spezieller Berufskunde, der Vermittlung von mathematischen und EDV-Kenntnissen sowie Bewerbungstraining. Im Praktikum sollen neben der Berufsorientierung und dem Erlernen und der Automatisierung von Handgriffen und Arbeitsschritten Kompetenzen weiterentwickelt werden, mit denen den sich ständig wandelnden fachlichen Anforderungen im Betrieb begegnet werden kann. Unbestritten ist, dass nur eine enge Verbindung von sprachlicher und fachlicher Qualifizierung zum gewünschten Erfolg – Integration in den ersten Arbeitsmarkt – führt. Sprachunterricht, theoretischer Unterricht und Praktikum, welche in der Regel von verschiedenen Lehrkräften bzw. Einrichtungen organisiert werden, müssen inhaltlich eng aufeinander abgestimmt sein. Insbesondere die Sprachlehrkraft muss möglichst genau wissen, welche Inhalte im Qualifizierungsmodul behandelt werden und auf welche sprachlichen Probleme die Teilnehmenden dabei stoßen. Die verantwortlichen Lehrkräfte müssen sich intensiv über die Inhalte ihrer Veranstaltungen austauschen. Die Kursträger wiederum sind dazu angehalten, diese Abstimmung zu organisieren und Zeit und Raum dafür bereitzustellen. Für die gesamte Maßnahme ist im Vorfeld eine persönliche Kompetenzfeststellung inklusive Sprachstandsmessung notwendig, um die potentiellen Teilnehmende/n zielgerichtet fördern zu können. Diese Kompetenzfeststellung kann der Träger sowohl in Eigenregie durchführen als auch einer anderen Stelle überlassen. 14. Sozialpädagogische Betreuung Eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt ist nur möglich, wenn auch die Bedingungen beim Zugang gleichwertig sind. Bei vielen insbesondere gering qualifizierten Migrantinnen und Migranten sind jedoch Defizite vorhanden, die ihren Ursprung nicht in mangelnden kognitiven Fähigkeiten haben, sondern vielmehr auf soziale bzw. psychologische Faktoren zurückzuführen sind. Diese können beispielsweise sein: – Misserfolg in der Schule und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz – Mangel an persönlicher und beruflicher Orientierung – Problematische Verhältnisse im persönlichen Umfeld Eine sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmenden kann daher wichtiger Bestandteil einer Maßnahme zur berufsbezogenen Sprachförderung sein. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen fungieren in solchen Maßnahmen als Vertrauenspersonen, koordinieren die Maßnahme mit und können eine Clearing-Funktion an der Schnittstelle zwischen sprachlicher und fachlicher Qualifizierung sowie Betreuung und Vermittlung in Praktika, Ausbildungs- und Arbeitsstellen einnehmen. „Betreuung“ ist zu definieren als Einzelfallhilfe, Krisenintervention und – wenn nötig – Angeboten an eigenen Trainingsmaßnahmen zur Stärkung der sozialen und kommunikativen Kompetenzen der Teilnehmenden. Die Clearing-Funktion kann die Schaffung von Kontakten zu örtlichen Arbeitgebern und die Koordination in Netzwerken zur nachhaltigen Unterstützung des Personen-kreises und zur Vermeidung von Doppelstrukturen beinhalten. 15. Anforderungen an die Kursträger Da das Programm der berufsbezogenen Sprachförderung an die potentiellen Kursträger hohe organisatorische und fachliche Anforderungen stellt, müssen diese folgende Punkte zwingend erfüllen: – Beschäftigung von geeignetem Lehrpersonal sowohl für den Sprachunterricht als auch für das Qualifizierungsmodul – Erfahrung mit Maßnahmen sowohl zur berufsbezogenen Sprachförderung als auch zur fachlichen Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten – Kapazitäten und Kontakte, den Teilnehmenden geeignete Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen sowie Betriebsbesichtigungen zu organisieren – Bereitschaft, mit anderen Trägern zu kooperieren – Bereitstellung einer sozialpädagogischen Betreuung, falls notwendig Darüber hinaus sind wünschenswert: – Erfahrungen mit der Verbindung von Fach- und Sprachunterricht – Erfahrung mit Profilingmaßnahmen, Kompetenzfeststellungsverfahren und Sprachstandsmessungen von Migrantinnen und Migranten – einschlägige intensive Kontakte zu den Trägern der Grundsicherung (Agenturen für Arbeit, Arbeitsgemeinschaften bzw. Optionskommunen) – intensive Kontakte zu Arbeitgebern 16. Auditierung der Kursträger durch das Bundesamt Zur Qualitätskontrolle und -sicherung wird während der Maßnahme einmal eine umfassende und detaillierte Auditierung vorgenommen. Die Auditierung umfasst sämtliche relevanten organisatorischen, finanziellen und fachlichen Aspekte der Maßnahme. Sie wird von einem/r Mitarbeiter/in des Bundesamtes durchgeführt und dient mehreren Zwecken: – Feststellung des effizienten Einsatzes der ESF-Gelder – Bewertung der fachlichen Arbeit des Kursträgers – Gewinnung von Daten zur Weiterentwicklung des vorliegenden Konzepts Eine Auditierung besteht aus zwei Teilen: Der Verwaltungsprüfung und gegebenenfalls einem Kursbesuch mit integrierter Teilnehmerbefragung. – Zu einem vorher vereinbarten Termin wird der/die Mitarbeiter/in des Bundesamtes Gespräche mit den Verantwortlichen der Kursverwaltung führen. “ Das Rahmenkonzept in vollem Textumfang steht Ihnen im Anhang oder über den aufgeführten Link zur Verfügung.
http://www.bamf.de
Quelle: BAMF
Dokumente: ESF_BAMF_Rahmenkonzept.pdf