SO STELLT SICH DIE BUNDESREGIERUNG DAS WEITERE VERFAHREN VOR Wie das Büro der Abgeordenten Nahles gegenüber den Jugendsozialarbeit News bestätigte, sieht die Bundesregierung folgenden Zeitplan zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs ‚Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente‘ vor: – Die Zuleitung an den Bundsrat gem. Art. 76 Abs. 2 GG (mit der Bitte um Fristverkürzung) erfolgte am 17.10.2008. – Die Zuleitung an den Bundestag ist für 10.11.2008 vorgesehen. – Geplant ist die Erste Beratung im Bundestag am 13.11.2008. – Die Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales soll in der Woche vom 24.11. bis 28.11.2008 erfolgen. – Die Stellungnahme des Bundesrates (Art. 76 Abs. 2 GG) wird für den 28.11.2008 erwartet. – Die Beschlussempfehlung des Ausschusses Arbeit und Soziales soll in der ersten Dezemberwoche erfolgen. – Die Zweite und Dritte Beratung im Bundestag (Gesetzesbeschluss) ist für Ende der ersten Dezemberwoche vorgesehen (5.12.2008). – Unter Berücksichtigung einer notwendigen Fristverkürzung soll die Behandlung im Bundesrat noch vor Weihnachten erfolgen. – Geplantes Inkrafttreten des Gesetzes 1.1.2009 (vgl. Art. 8 des Gesetzentwurfs). Der Gesetzentwurf steht für Sie zu Download in einer Meldung der News vom 15.09.2008 zur Verfügung ‚Neuer Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente‘. In dieser Variante wurde er vom Kabinett beschlossen. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit bewertet das Gesetzesvorhaben zusammenfassend wie folgt: “ Die Ziele der Reform werden mit diesem Gesetzentwurf verfehlt. Aus Sicht des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit werden die Anliegen der Bundesregierung, durch eine Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu mehr Übersichtlichkeit, Eindeutigkeit und Effizienz auf dem Arbeitsmarkt beizutragen, nicht erreicht. Vielmehr zeichnet sich deutlich ab, dass die Förderung benachteiligter und arbeitmarktferner junger Menschen zukünftig in wesentlichen Punkten weder einfacher noch passgenauer erfolgen wird. Das gilt auch für den bereits öffentlich diskutierten Rechtsanspruch auf Förderung zu einem Hauptschulabschluss. So sehr wir dieses Anliegen grundsätzlich unterstützen, wird in der vorliegenden Form – ausschließlich im Rahmen einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme – für viele bildungsferne Jugendliche der Schulabschluss unerreichbar bleiben. Aus Sicht des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit ist es ebenso deutlich zu kritisieren, dass die wesentlichen neuen Instrumente sowie die Neuregelung zur Erprobung innovativer Ansätze im Rechtskreis SGB III und die Regelung zur freien Förderung im SGB II völlig unzureichend sind, um die notwendigen dezentralen Handlungsspielräume für eine effektive Arbeitsmarktpolitik zu schaffen. Gerade für benachteiligte Jugendliche ist eine ausschließliche Förderung über die Regelinstrumente des SGB III oft nicht zielführend. Die Grundsicherungsträger müssen die Möglichkeit erhalten, im Bedarfsfall alternative Förderangebote zu den Regelangeboten des SGB III bereitstellen zu können. Durch den Wegfall der sonstigen weiteren Leistungen ist hier eine schwerwiegende Förderlücke entstanden, die durch den Gesetzentwurf – anders als vielfach angekündigt – weder finanziell noch konzeptionell geschlossen wird. Es ist daher aus Sicht des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit unbedingt nötig, das Budget für die freie Förderung gem. § 10 SGB II neu wesentlich zu erhöhen und die rechtlichen Voraussetzungen für ihre Anwendung großzügiger zu gestalten. Insgesamt wird eine zentrale Zielsetzung des Gesetzentwurfs, den ganzheitlichen Ansatz der Arbeitsmarktpolitik durch die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zu stärken, durch den Wegfall der sonstigen weiteren Leistungen und der Aktivierungshilfen konterkariert, denn somit wird der notwendigen Zusammenarbeit der Agenturen für Arbeit bzw. der Grundsicherungsträger mit der Jugendhilfe die gesetzliche Grundlage entzogen. Da diese Kooperation für die Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen unerlässlich ist, fordert der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit, dafür geeignete gesetzliche Anschlussregelungen zu schaffen. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit kritisiert darüber hinaus, dass wichtige Instrumente, wie die Förderung des Jugendwohnens, im Gesetzentwurf ersatzlos entfallen. Außerdem wendet sich der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit vehement gegen die durchgängig vorgesehene, zwingende Einhaltung des Vergaberechts. Die damit verbundenen öffentlichen Ausschreibungen verhindern verlässlich bereitgestellte, kontinuierliche und sozialpädagogisch hochwertige Angebote. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit schließt sich der Begründung zum Gesetzentwurf an, „dass eine gute Ausbildung der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit ist, Aus- und Weiterbildung Schlüssel für eine erfolgreiche Integration in Beschäftigung ist“. In den Detailregelungen kommt man diesen Zielen jedoch nicht nach. Aus Sicht des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit bleiben zentrale Aspekte für eine arbeitsmarktpolitische Neuausrichtung unberücksichtigt. So sollte für das SGB II eine rechtliche Klarstellung erfolgen, wonach Jugendliche ohne Berufsabschluss vorrangig in eine Ausbildung zu vermitteln sind. Statt Jugendlichen, bei denen dies nicht sofort gelingt – wie bislang üblich – quasi automatisch eine Arbeitsgelegenheit zuzuweisen, ist zu gewährleisten, dass sie Zugang zu bedarfsgerechten, weiterführenden Eingliederungsleistungen erhalten. Um auch benachteiligten Jugendlichen eine betriebliche Ausbildung zu ermöglichen, müssen Qualität und Stetigkeit der ausbildungsbegleitenden Hilfen dringend verbessert werden. Dies gilt auch in Hinblick auf die gewünschte Einbeziehung der Altenpflegeausbildung in die Benachteiligtenförderung. Umfassende und flexible, außerdem verlässliche Dienstleistungsangebote für Arbeitgeber sind dringend erforderlich. “ Die detaillierte Stellungnahme entnehmen Sie bitte dem Anhang.
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Quelle: SPD Büro Nahles Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit
Dokumente: Stellungnahme_KV_JSA_Neuausrichtung_arbeitsmarktpolitischer_Inst.pdf