DIE BA WILL ZAHL DER WIDERSPRÜCHE SENKEN In einer e-Mail-Anweisung ruft die Bundesagentur für Arbeit die Grundsicherungsfrager dazu auf, die Anzahl der Widersprüche im Rechtskreis SGB II zu reduzieren, z.B. wird gefordert: „Stattgaben im Klageverfahren sind auf 30% zu reduzieren“ oder „die Grundsicherungsträger verringern die Erfolgsquoten von Klagen.“ Auszüge aud der e-Mail-Info: “ Problematik … Die wachsende Anzahl eingelegter Rechtsmittel bindet erhebliche Ressourcen und macht deshalb eine ganzheitliche Gegensteuerung erforderlich. Ein wesentlicher Anknüpfungspunkt ist die Erfolgsquote von Widersprüchen und Klagen. Widersprüchen wird zu rd. 60% ganz oder teilweise deshalb stattgegeben, weil eine unzureichende Sachverhaltsaufklärung erfolgte oder das Recht nicht richtig angewandt wurde. Die Erfolgsquote bei Klagen beträgt trotz einer hohen Stattgabequote in den Widerspruchsverfahren nahezu 50%. Es ist davon auszugehen, dass die vergleichsweise hohe Wahrscheinlichkeit des Erfolgs eines Rechtsmittels dessen Einlegung begünstigt. Zielsetzung 1. Widersprüche werden im Regelfall … innerhalb von drei Monten abschließend erledigt. … 2. Die Grundsicherungsstellen schaffen die organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen dafür, Hilfebedürftigen nicht (mehr) ohne Anhaltspunkte für eine rechtswidrig ergangene Entscheidung anlässlich von Auskunftsbegehren oder Beschwerden auf die Möglichkeit des Widerspruchs zu verweisen. Dasselbe gilt für die Aufnahme von Widersprüchen in die Widerspruchsstelle. 3. … Der Anteil voller oder teilweiser Stattgaben bei Widersprüchen aufgrund unzureichender Sachverhaltsaufklärung oder fehlerhafter Rechtsanwendung beträgt für Widersprüche, die ab 2009 erhoben werden, maximal 30%. 4. Die Grundsicherung verringert die Erfolgsquoten von Klagen. Sie richten dazu … einen Prozess zur Sicherung der Qualität von Widerspruchsbescheiden ein. … Hinweise zur Qualitätssicherung … Ziel 2 Ein Risiko für überhöhte Eingänge von Widersprüchen ist die unzureichende Qualifikation von Beschäftigten, insbes. in den Auskunfs- und Beratungsbereichen und in der Antragsannahme. Widersprüche sind z.T. vermeidbar, wenn den Antragstellern das Leistungsverfahren, die Entscheidungspraxis und die getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar erklärt werden. … Das Ziel darf nicht zum Anlass genommen werden, erbeten Auskünfte über mögliche Rechtsmittel zu verweigern oder Antragsteller/Leistungsempfänger von dem Willen, Widerspruch einzulegen, abzubringen. Dagegen ist ein Widerspruchsverfahren entbehrlich, wenn im sachbearbeitenden Bereich anlässlich eines Kundenkontaktes ein offensichtlicher Mangel in einem Bescheid erkannt wird. …. Im Übrigen ist unter Wirtschaftlichkeitserwägungen darüber zu befinden, ob zu einem als rechtmäßig erkannten Bescheid ein Widerspruchsbescheid gefertigt oder der Widerspruchsführer eingeladen wird, um ihn unter Darlegung der Sach- und Rechtslage zur Rücknahme des Widerspruches zu bewegen. Hinweise zur Nachhhaltigkeit … Die Nachhaltigkeit hat sich auf die Planung der Maßnahmensets, deren Umsetzung und insbesondere die regelmäßigen systematischen Wirksamkeitskontrollen zu erstrecken. Das schließt eine umfassende Dokumentation ein. Wirksamkeit wird entfaltet, wenn die Anzahl eingelegter Rechtsmittel und –behelfe zurückgeführt wird und diese weniger Erfolg haben. Das bezieht sich bei Widersprüchen auf die vollen und teilweisen Stattgaben wegen unzureichender Sachverhaltsaufklärung und fehlerhafter Rechtsanwendung sowie auf die Erfolgsquote von Klagen. Klagen sind erfolgreich, wenn ihnen durch Urteil ganz oder teilweise entsprochen wird oder sie durch ein Anerkenntnis der Grundsicherungsstelle beendet werden. Die Wirkung der Qualitätssicherungsmaßnahmen ist mindestens monatlich zu dokumentieren und zu analysieren. “ Die Anweisung in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.
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Quelle: Harald Thomé
Dokumente: E_Mail_Info_29_9_08_zu_WS.pdf