Stellungnahme der BAG EJSA zum EU-Grünbuch „Migration und Mobilität“

GLEICHE BILDUNGSCHANCEN FÜR KINDER UND JUGENDLICHE MIT MIGRATIONSHINTERGRUND Die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA) begrüßt die Initiative der Kommission, im Rahmen des Grünbuches „Migration & Mobilität“ eine Diskussion über eine Verbesserung von Bildungssystemen in Bezug auf die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund anzuregen. Das Grünbuch konzentriert sich aber nahezu ausschließlich auf den schulischen Kontext (formales Bildungssystem) und weist den Schulen eine Schlüsselrolle bei der Schaffung einer integrativen Gesellschaft zu. Dabei zeigen Erfahrungen aus Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern, dass es den heutigen Schulsystemen nicht gelingt als integrierende Kraft zu wirken und dass Bildungsunterschiede und Ausgrenzung weiter zunehmen. In erster Linie bedarf es also grundlegender Veränderungen und Verbesserungen innerhalb der Schule selbst. Darüber hinaus ist ein ganzheitliches Bildungsverständnis erforderlich, das zu einer Verzahnung unterschiedlichen Bildungsorte und Lernwelten führt und die Einbindung verschiedener gesellschaftlicher Akteure und deren gezielte Zusammenarbeit berücksichtigt. Mit einer Stellungnahme hat die evangelische Jugendsozialarbeit sich am Konsultationsprozeß beteiligt. Auszüge aus der Stellungnahme: “ POLITISCHE HERAUSFORDERUNGEN UND LÖSUNGSANSÄTZE AUS DEUTSCHER SICHT * Chancengleichheit im Bildungssystem setzt Chancengerechtigkeit in der Gesellschaft voraus In unserer (deutschen) Gesellschaft gibt es aktuell für viele Menschen mit Migrationshintergrund keine Chancengerechtigkeit. Das ist Alltagserfahrung vor allem für neu zugewanderte Menschen ohne dauerhafte Aufenthaltsperspektive, aber auch für viele MigrantInnen, die schon seit langer Zeit in Deutschland leben. Bei der Diskussion der Frage, wie Schule ihrer Schlüsselrolle bei der Integration von Kindern und Jugendlichen gerecht werden kann, darf deshalb nicht vergessen werden, dass die aktuellen rechtlichen und bildungspolitischen Rahmenbedingungen auch Ausdruck einer „legalen“ (im gesellschaftlichen Konsens stattfindenden) Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund sind. Ein gesellschaftlicher Diskurs darüber, inwieweit sich die Ungleichbehandlung von StaatsbürgerInnen und NichtStaatsbürgerInnen mit unserem Demokratieverständnis und mit menschlichen Grundrechten vereinbaren lässt, findet so gut wie nicht statt. So folgen auch viele Konzepte der interkulturellen Pädagogik der Vorstellung eines grundsätzlich problemlosen, „nur“ durch kulturelle Differenzen sowie individuelle Feindbilder und Vorurteile erschwerten Zusammenlebens von Einheimischen und Zugewanderten. Die Dimension der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen in nationalstaatlich verfassten Einwanderungsgesellschaften (z.B. Kontroversen um die staatliche Regulierung von Zuwanderung, Konflikte um die „doppelte Staatsbürgerschaft“, strukturelle Benachteiligung von MigrantInnen) blenden sie dagegen weitgehend aus. Diese gesellschaftspolitischen Kontroversen können nicht innerhalb des Bildungssystem aufgelöst werden. Die notwendigen umfassenden gesellschaftlichen Veränderungsprozesse sind auch nicht von heute auf morgen zu bewältigen. Schule (und das Bildungssystem insgesamt) muss hierzu aber einen wichtigen Beitrag leisten. Politische Orientierungen, Normen und Werte kann Schule nur dann glaubwürdig vermitteln, wenn sich diese auch in ihrer schulischen Organisationsstruktur und in der Gestaltung des Schulalltags widerspiegeln und wenn auf konkrete Diskriminierungserfahrungen von SchülerInnen und LehrerInnen angemessen reagiert wird. Bei der Auseinandersetzung mit der integrativen Funktion von Schule werden auch die demographischen Entwicklungen noch nicht ausreichend berücksichtigt. Es gibt bisher wenig plausible Antworten darauf, wie Schule ihre integrierende Funktion zukünftig wahrnehmen kann, wenn schon bald – zumindest in Großstädten und bezogen auf die Hauptschulen – die Schulklassen mehrheitlich aus Kindern mit Migrationshintergrund bestehen. Hier muss der Begriff der „Integration“ neu definiert und entsprechend neu mit Inhalt und entsprechenden Konzepten gefüllt werden. … * Frühe Segregation verhindert Chancengleichheit im Bildungssystem. In Deutschland wird trotz zunehmender Kritik bisher am so genannten „dreigliedrigen“ Schulsystem festgehalten. Dabei wird der Bereich der Förderschulen (Sonderschulen) gerne ausgeblendet, der für viele benachteiligte Jugendliche in eine Sackgasse führt. Nur im Ausnahmefall gelingt hier der Übergang in eine Berufsausbildung. In diesen Schulformen sind Kinder aus Migrantenfamilien deutlich überrepräsentiert. Das deutsche Schulsystem ist geprägt von früher Segregation und von mehreren kritischen Übergängen. Wissenschaftliche Studien machen deutlich, dass zum Beispiel am Übergang von der Grundschule zur Sekundarstufe I einerseits Vorurteile von LehrerInnen, andererseits die soziale Prägung der Herkunftsfamilien zu (oft irreversiblen) Fehlentscheidungen führen. … Viele aktuelle Reformen im deutschen Schulsystem (Verkürzung der Schulzeit für die Gymnasien, Straffung der universitären Studienabschlüssen, Einführung von Studiengebühren) stellen für kulturell und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche eher neue Selektionsbarrieren dar und wären deshalb wieder rückgängig zu machen. Untersuchungen der Bildungsforschung zeigen, dass ein gemeinsamer Schulbesuch verschiedener sozialer Schichten nicht zu der befürchteten Abnahme der Leistungen der Kinder aus den oberen Schichten führt, dafür aber insbesondere das untere Leistungsdrittel davon profitiert. Deshalb müssen Schulreformen einen längeren gemeinsamen Schulbesuch aller Schülerinnen und Schüler in einer Schulform anstreben. Individuelle Förderung muss das Ziel haben, Klassenwiederholungen und erst recht den Schulwechsel oder Schulabbruch zu vermeiden. * Das aktuelle Aufenthaltsgesetz schließt Kinder und Jugendliche von Bildung aus. In Deutschland wird aktuell die Frage des Zugangs von Flüchtlingskindern und illegalisierten Kindern zum (weiterführenden) Schulsystem diskutiert. Klar ist, dass Kinder, die verspätet ins Bildungssystem einsteigen, massiv benachteiligt sind. Es zeichnet sich hier auch allmählich eine Teillösung ab (Abschaffung der Meldepflicht der Schulen). Dabei wird aber noch zu wenig berücksichtigt, dass sich eine unklare Bleibeperspektive insgesamt negativ auf die Bildungsmotivation von Kindern auswirkt. Es ist nicht akzeptabel, dass soziale und bildungspolitische Maßnahmen ebenso wie konkrete Integrationsmaßnahmen sich regelmäßig nur auf AusländerInnen mit Bleibeperspektive in Deutschland beziehen, zumal der unsichere Aufenthalt für viel zu viele zugewanderte Menschen zum Dauerzustand wird (ungelöste Problematik der „Dauerduldungen“). Die Grundhaltung, die in der aktuellen Gesetzgebung zum Ausdruck kommt, vermittelt vielen jungen zugewanderten Menschen, dass sie in Deutschland nicht willkommen sind und stellt somit ein massives Integrationshemmnis dar. Versäumnisse bei der Integration und bei der Bildung lassen sich aber nicht ohne weiteres im Nachhinein ausbügeln. * Maßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund können zur Diskriminierung beitragen. Angestoßen durch die Bundesregierung, die zahlreichen öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten ihrer Integrationsbeauftragten und den durch sie initiierten Nationalen Integrationsplan steht das Thema „Integration“ in Deutschland zur Zeit ganz oben auf der Tagesordnung, und es stehen vermehrt Bundesmittel und Europamittel für Maßnahmen der Integration zur Verfügung. Die Kehrseite dieser Entwicklungen ist, dass jede Maßnahme, die sich speziell an MigrantInnen richtet, unterschwellig transportiert, dass es sich bei MigrantInnen um eine Bevölkerungsgruppe handelt, die der besonderen Unterstützung bedarf. Von dort ist es nur ein kleiner Schritt hin zu defizitorientierten Ansätzen und zur Fortschreibung bestehender Stereotypisierungen. Zudem wird regelmäßig übersehen, dass „MigrantInnen“ oder „Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund“ keine homogene Gruppe darstellen. Bei vielen politischen Problemanalysen wird der Migrationshintergrund als Erklärungsvariable überstrapaziert. Die Bedeutung von „Migrationshintergrund“ oder „Staatsangehörigkeit“ ist für die Existenz von sozialen Problemen aber häufig nachrangig. Bildungspolitik sollte nicht zu solchen Kategorisierungen und Zuschreibungen beitragen, sondern sich ausschließlich an konkreten Förderbedarfen von Kindern und Jugendlichen orientieren. Gezielte Förderung setzt die Wahrnehmung und Akzeptanz von Heterogenität innerhalb der Gruppen mit Migrationshintergrund wie innerhalb der Aufnahmegesellschaft voraus. „Interkulturelle Öffnung“ von Einrichtungen und Angeboten bedeutet in diesem Kontext, dass Unterstützungssysteme allen Kindern und Jugendlichen mit konkretem Förderbedarf offen stehen und so gestaltet sind, dass sie ihre Zielgruppen auch erreichen (niedrigschwellige Angebote). Maßnahmen „für MigrantInnen“ oder „für AusländerInnen“ sollten zunehmend die Ausnahme sein. … * Bildung ist mehr als Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt. Schulen müssen ihrer Verantwortung bei der Vorbereitung junger Menschen für den Übergang in Ausbildung und Berufstätigkeit wesentlich stärker nachkommen und allen SchülerInnen die dafür notwendigen formalen Qualifikationen (Schulabschlüsse) sowie entsprechende Schlüsselkompetenzen (Ausbildungsreife) mit auf den Weg geben. Zur Unterstützung erfolgreicher Schullaufbahnen ist die Kooperation von Schulen mit Jugendsozialarbeit und Jugendhilfe unabdingbar, um geeignete Präventionsangebote zu verankern. Es gilt außerdem, bereits in der Schule aktiv den Übergang vorzubereiten, z. B. durch frühzeitige Berufsorientierung, durch die Herstellung von Kontakten zu Unternehmen und Möglichkeiten der Berufseinstiegsbegleitung für junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Der Bildungsauftrag darf aber nicht auf die Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt reduziert werden, und Bildungspolitik muss dafür Sorge tragen, dass sich Bildung nicht den Prinzipien des freien Marktes unterordnet. Individuelle Förderung von SchülerInnen und Konkurrenzprinzip lassen sich letztlich nicht miteinander vereinbaren. Schule darf sich auch schon deshalb nicht einseitig als auf den Arbeitsmarkt vorbereitende Institution verstehen, weil heutige Berufskarrieren selten lückenlos funktionieren und junge Menschen genauso auf ein Leben ohne durchgehende Erwerbstätigkeit vorbereitet werden müssen. … DIE ROLLE DER EUROPÄISCHEN UNION … * Wir brauchen den Austausch von Erfahrungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Indikatoren für bessere Ergebnisse. Zur Weiterentwicklung einer kohärenten und sozialintegrativen Migrationspolitik ist der Austausch über gute Verfahren und die Festlegung von Indikatoren eine wichtige Aufgabe der EU. Allerdings bleiben bei vielen Monitoringverfahren wichtige Dimensionen unberücksichtigt. Wichtig wäre zum Beispiel ein Monitoring zur Bildungsinklusion, das die Zusammensetzung der Schüler- und Lehrerschaft sowie ihre Verteilung auf verschiedene Schultypen differenziert erfasst und damit eine Grundlage für bildungspolitische Auseinandersetzungen bereitstellt. Darüber hinausgehend ist auch die Repräsentanz von MigrantInnen innerhalb der Schulbehörden und -verwaltungen, also auf der Entscheidungsebene, von Bedeutung. Bei der Beurteilung erfolgreicher Maßnahmen und Modelle sollte auch die Frage der Kosten offen diskutiert werden, denn auf politischer Ebene geht es auch um die Entscheidung, was wir uns denn eine optimale Integration kosten lassen wollen, oder umgekehrt, was es uns kostet, wenn Integration nicht optimal verläuft. Viele Systeme zum Integrationsmonitoring beziehen sich im Schwerpunkt auf die Aspekte der Kulturation (Sprachkenntnisse und Kenntnis der Aufnahmegesellschaft) und Platzierung (hier v.a. Bildungsniveau und Teilnahme am Arbeitsmarkt). Gelungene Integration von Kindern und Jugendlichen sollte aber auch an Aspekten der Interaktion (z.B. Mitgliedschaft in Vereinen, informelle Kontakte) und der Identifikation (z.B. Selbstwertgefühl und Einschätzung der eigenen Chancen in der Aufnahmegesellschaft) „gemessen“ werden. * Wir brauchen einen umfassenden Diskurs über grundsätzliche politische Ziele. Ein integriertes Schul- und Bildungskonzept, wie es vorab beschrieben wurde, grenzt nicht aus und fördert individuelle Begabungen und Kompetenzen, auch in der Mehrsprachigkeit. Dieses Bildungskonzept bildet bereits die Grundlage für die Erreichung grundsätzlicher Ziele, die auf EU-Ebene beschlossen und für alle Mitgliedsstaaten gültig sind. Dazu gehören die umfassenden Lissabonziele mit der Initiative zur Verbesserung der Bildungssysteme. Auch die Ziele der erneuerten Sozialagenda oder die Anstrengungen zur Förderung eines allgemeinen Demokratieverständnisses in der EU würden durch die Umsetzung eines integrierten Schul- und Bildungskonzeptes deutlich unterstützt. Wenn es der EU zudem ernsthaft um die Entwicklung der Zivilgesellschaft geht und das Gebot der Antidiskriminierung hohe Priorität genießt, ist es auch auf der Ebene der europäischen Politik dringend erforderlich, die bislang getrennt geführten Debatten über die Bildungsbenachteiligung von MigrantInnen und andere Aspekte der Migrations- und Integrationspolitik sowie der Sozialpolitik zusammenzuführen. Die deutsche Politik unterscheidet deutlich zwischen erwünschter und unerwünschter Einwanderung. Fachkräfte, die unsere Wirtschaft benötigt, sind willkommen, Flüchtlinge, die die Staatskasse belasten könnten, nicht. Innerhalb der EU gibt es zusätzlich die Kategorisierung in EU-BürgerInnen und Drittstaatangehörige. Auch diese Kategorisierungen sind in höchstem Maße diskriminierend und tragen dazu bei, dass die Politik im Umgang mit MigrantInnen als höchst widersprüchlich erlebt wird. * Wir brauchen rechtliche Rahmenbedingungen, die Chancengerechtigkeit ermöglichen. Die Rolle der EU in Bezug auf Fragen der Bildung sollte sich nicht zu sehr auf die Details der Bildungspolitik beziehen, sondern auf die wesentlichen Rahmenbedingungen. Die EU muss zum Beispiel sicherstellen, dass Menschenrechte, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten sind, innerhalb der EU verbindlich umgesetzt werden. Hierzu gehören das Recht auf Bildung für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, und das Recht auf Förderung der Herkunftskultur, insbesondere auch der Muttersprache. Dass der Artikel 10 der so genannten Flüchtlingsaufnahmerichtlinie der EU, in dem u.a. die Gewährleistung des Rechts auf Schulbildung für Flüchtlingskinder verbindlich festgelegt ist, nicht in allen Mitgliedsstaaten der EU und auch in Deutschland nicht in allen Bundesländern umgesetzt wird, bleibt ein Kritikpunkt. Die Vorstellungen über die Reichweite und über die Umsetzungsschwierigkeiten der Richtlinie 77/486/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern werden voll geteilt: „Es ist wichtig, dass diesen Kindern geeigneter Unterricht, der auch die Unterweisung in der Sprache des Aufnahmestaats umfasst, erteilt wird, damit sie in das schulische Milieu bzw. das Berufsausbildungssystem des Aufnahmestaats eingegliedert werden können. Ferner ist es wichtig, dass die Aufnahmemitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit den Herkunftsmitgliedstaaten geeignete Maßnahmen treffen, um die Unterweisung der genannten Kinder in ihrer Muttersprache und in der heimatlichen Landeskunde zu fördern, damit insbesondere ihre etwaige Wiedereingliederung in den Herkunftsmitgliedstaat erleichtert wird.“ Dass sich die Bedingungen zwischen 1977 und der heutigen EU der 27 gänzlich unterscheiden ist offensichtlich, soll aber nicht zur Rücknahme des Anliegens, sondern vielmehr zur Verstärkung der Anstrengungen führen. … * Wir brauchen die Förderung eines erweiterten Bildungsverständnisses. Ein weiteres und nach den Vorstellungen der BAG EJSA sehr zentrales Element für ein integriertes Schul- und Bildungskonzept, ist die Verzahnung von formalen und non-formalen Bildungssystemen und Bildungsangeboten. Hierbei sind die Bestrebungen der EU und der OECD im Rahmen der Anerkennung von non-formalem und informellem Lernen von großer Wichtigkeit. Dieses Bildungskonzept würde auch dazu beitragen, das umfassende Verständnis der EU zum Lebenslangen Lernen einzulösen. Auch die Förderung des freiwilligen Engagements als Unterstützungsinstrument zur Förderung der sozialen (und beruflichen) Integration von jungen Menschen, und hier ganz besonders von jungen Menschen mit Migrationshintergrund, ist ein wichtiger Baustein für die Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses, der Bildung von gemeinsamen Werten und damit des konfliktfreieren Zusammenlebens. Dies wird in der Mitteilung der EU-Kommission Bildung und Kultur vom September 2007 über die „Förderung der umfassenden Beteiligung junger Menschen an Bildung, Beschäftigung und Gesellschaft“ bekräftigt, in dem der Wert non-formaler Lernprozesse betont wird: „Freiwillige Aktivitäten bieten eine wertvolle Möglichkeit zum nichtformalen Lernen, das junge Menschen in die Lage versetzt, Fertigkeiten zu erwerben und ihnen den Übergang von der Bildung ins Erwerbsleben zu erleichtern. Über freiwilliges Engagement entwickeln junge Menschen Werte wie gegenseitiges Verständnis, Dialogfähigkeit und Solidarität.“ Diese Ansicht und die Forderung nach mehr Unterstützung in diesem Bereich wird von Seiten der BAG EJSA uneingeschränkt unterstützt. “ Die Stellungnahme in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.

http://www.bagejsa.de

Quelle: BAG EJSA

Dokumente: 2008_12_17_Beitrag_BAGEJSA_Gruenbuch_Migration_Mobilitaet.pdf

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