FÖRDERUNG VON KURZEN PROJEKTEN MIT MAX. 12 MONATEN LAUFZEIT “ Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fordert zur Einreichung von Anträgen zur Förderung aus dem EIF auf. Förderfähig sind Projekte mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten (Beginn zwischen 01.01.2009 – 31.12.2010) aus den Bereichen: a.) Vorintegration b.) Integration durch Bildung c.) Vorbereitende Maßnahmen zu späteren arbeitsmarktbezogenen Integrationsmaßnahmen d.) Integration durch gesellschaftliche Teilhabe e.) Monitoring, Evaluierung, Indikatoren f.) Zusammenarbeit und Kooperation zwischen den Mitgliedsstaaten Der Einsendeschluss für die Anträge ist der 25. März 2009. Detailinformationen zu den Inhalten und zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Anlage. Zur Zielgruppe des Integrationsfonds und damit zur Zielgruppe möglicher Projektanträge zählen ausschließlich Drittstaatsangehörige mit dauerhaftem und beständigem Aufenthalt (§ 2 Abs. 1 der Übergangsrichtlinie). Drittstaatsangehöriger ist jede Person, die nicht Bürger der Europäischen Union ist. Im Einzelnen fallen darunter: a) Personen, die gem. § 9 AufenthG eine Niederlassungserlaubnis besitzen b) Personen, die eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr erhalten haben oder eine solche Aufenthaltserlaubnis seit über 18 Monaten besitzen – zur Ausübung einer Beschäftigung gem. § 18 AufenthG – zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit gem. § 21 AufenthG – zum Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 28,29,30,32, 36 AufenthG) c) Personen, denen gem. § 23 Abs. 1 oder gem. § 23 Abs. 2 AufenthG oder gem. § 23a AufenthG (Härtefallregelung) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde d) Drittstaatsangehörige, die nach der gesetzlichen Altfallregelung eine Aufenthaltserlaubnis gem. §104 a Abs. 1 Satz 2 und § 104 b AufenthG in Verbindung mit § 23 Abs. 1 AufenthG besitzen. “
http://www.bamf.de/cln_101/nn_967478/DE/Integration/EU-Fonds/EIF/eu-eif-node.html?__nnn=true
Quelle: BAMF
Dokumente: Ausschreibung_EIF_2009.pdf