Drohen Bestrebungen der Kultusministerkonferenz die UN-Behindertenkonvention zu unterlaufen?

STÄRKERE UNTERSTÜTZUNG DER KINDER UND JUGENDLICHEN MIT SONDERPÄDAGOGISCHEM FÖRDERBEDARF Viel Diskussion um die Sitzung der Kultusministerkonferenz (KMK) am 5. und 6. März 2009 in Stralsund. Angebliche plane die KMK die Einführung eines neuen Schulabschlusses für Förderschüler/-innen um damit ihr erklärtes Ziel der Reduzierung der Schüler und Schülerinnen ohne Abschluss zu erreichen. Und das ohne wirkliche etwas im System verändern zu müssen. Außerdem würden die Kultusminister versuchen, die UN-Behindertenkonvention zu unterlaufen. Oppositionspolitiker, Vertreter von Gewerkschaften und Menschenrechtsorganisationen haben im Vorfeld der KMK-Sitzung deren Vorhaben vehement kritisiert. Statt Aussonderung von Schülerinnen und Schülern wird Integration gefordert. Die KMK betreibe „Taschenspielertricks mit der Schulabschlussstatistik“ ließ die Gewerkschaft für Bildung und Erziehung (GEW) verlautbaren. Aus welchem Grund schlugen die Wellen im Vorfeld der Sitzung so hoch? Auf der Tagesordnung sollte unter Top 10 die „Reduzierung der Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss, Sicherung der Anschlüsse und Verringerung der Zahl der Ausbildungsabbrecher“ behandelt werden. In ihrer Sitzung am 17./18.10.2007 hatte die KMK einen Handlungsrahmen zur Reduzierung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss verabschiedet. Die jetzige Konferenz sah vor, in diesem Zusammenhang die statistische Erfassung der Abschlüsse von Förderschülerinnen und –schülern zu behandeln. Im Zuge des Handlungsrahmens soll im Jahr 2012 berichtet werden, wie sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss entwickelt hat. Diskutiert werden sollte daher ein Vorschlag, wie Abgänger/-innen verschiedener Förderschularten mit Blick auf die statistische Erhebung eingerechnet werden können. Die GEW befürchtete, dass mit den KMK-Bestrebungen junge Menschen, die in der Schule vom Scheitern bedroht sind, keine wirksame Hilfe erhalten, sondern durch Aufwertung ihres Förderschulabschlusses die Statistik geschönt werde und durch deren Verbleib in der Förderschule das System zementiert werde. Eine Erklärung der KMK hingegen scheint diese Vorwürfe zu entkräften. Die Kultusministerkonferenz bekräftigt ihren Beschluss, die Zahl Derjenigen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, bis 2012 zu reduzieren, wenn möglich zu halbieren. Aber dieses Vorhaben beziehe sich auf den durch nationale Bildungsstandards abgesicherten Hauptschulabschluss und keine Zertifikate oder Abschlüsse darunter. Die Gruppe der Schülerinnen und Schüler „ohne Abschluss“ setzt sich ungefähr hälftig zusammen aus – Abgänger/-innen von allgemeinbildenden Schulen ohne Abschluss und – Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die ihren Bildungsgang auf der Grundlage eines individuellen Förderplans abschließen. Daher erachtet die KMK mit Blick auf den Handlungsrahmen eine differenzierte Darstellung und statistische Erfassung der Zielgruppe als notwendig. Vor allem unter dem zweiten Ziel des Handlungsrahmens „Sicherung der Anschlüsse und Verringerung der Zahl der Ausbildungsabbrecher“. „Uns geht es um eine differenzierte Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Im öffentlichen Bewusstsein ist derzeit leider zu wenig verankert, dass auch diese Schülerinnen und Schüler leistungsbereit und ausbildungsfähig sind. Sie müssen gezielter gefördert werden und bedürfen einer individuellen Lernplanung, um über den Förderschulabschluss hinaus den Hauptschulabschluss zu erwerben. Wir wollen erreichen, dass insbesondere auch Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf �Lernen’ künftig bessere Chancen auf einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz haben als bisher, erklärte der Präsident der KMK, Henry Tesch (CDU). Angesichts des individuellen Förderanspruchs von diesen Schülern und Schülerinnen ist eine Definition eines bundesweit vergleichbaren Abschlusses unterhalb des Hauptschulabschlusses nicht beabsichtigt. Ob damit die im Vorfeld geäußerten Bedenken hinreichend entkräftet wurden, bleibt in der Bewertung jedem selbst überlassen. Was hat diese Diskussion um Anerkennung der Leistungen von Förderschülern/- innen nun aber mit der UN-Behindertenkonvention zu tun? Die Bildungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Priska Hinz, wirft der KMK vor, mit ihrem Vorhaben gegen eben diese Konvention zu verstoßen. Unterstützt wird sie in dieser Hinsicht vom Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Heiner Bielefeldt. Deutschland hat Ende 2008 die UN-Behindertenkonvention ratifiziert. Ende dieses Monats wird die Konvention in Deutschland völkerrechtlich verbindlich. Die Konvention sieht vor, dass behinderte Kinder und Jugendliche ein Recht auf inklusive Bildung haben. Und damit auch ein Recht auf Teilhabe am Schulunterricht im allgemeinbildenden Schulsystem – also der Regelschule. Heiner Bielefeldt hob in einem Interview mit Spiegelonline hervor, dass die Schaffung eines Schulabschlusses oder gesonderte Zertifikate für Förderschüler/-innen das System der Förderschule stabilisiere. Und genau das sollte nach der Behindertenkonvention nicht passieren. Stattdessen müsse überlegt werden, wie Lernbehinderte Schülerinnen und Schüler in die Regelschule integriert werden können. Bielefeldt ist der Meinung, dass es keinen Zwang geben wird von Beeinträchtigung oder Behinderung betroffene Schülerinnen und Schüler an inklusivem Unterricht teilhaben zu lassen. Aber es besteht nach der UN-Konvention ein Rechts darauf. Auftrag der Konvention ist es, die Autonomie der Betroffenen anzuerkennen. Sie selbst sollen entscheiden, wo sie lernen wollen und nicht der Staat. In diesem Sinne könnte die Initiative der KMK, dem System Förderschule im öffentlichen Bewusstsein zu bessern Bewertungen zu verhelfen, kontraproduktiv sein. Daher hat die Ministerrunde den Schulausschuss beauftragt, die Empfehlungen der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen für den Bildungsbereich zu erörtern. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90 /Die Grünen hat ein Gutachten zu Kosten und Erträgen der Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf in die Regelschule in Auftrag gegeben. (Ziel ist es, die Förderschule in ihrer jetzigen Form nicht mehr weiter zu führen.) Auszüge aus den Kernergebnissen des Gutachtens „Kosten und Erträge ausgewählter Reformmaßnahmen: Teilhabe durch qualitativ hochwertige und gut ausgebaute Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sichern“: “ ABSCHÄTZUNG DER KOSTEN DER REFORMVORHABEN * Flächendeckender Ausbau der Ganztagsangebote Im Rahmen dieses Gutachtens wurden zunächst die Kosten eines flächendeckenden Ausbaus der Ganztagsschulangebote beziffert. Zielsetzung dieses Vorhabens ist die vollständige Umwandlung aller Schulen in voll gebundene Ganztagsschulen. … Der Ausbaubedarf ist dabei unterschiedlich, je nachdem ob eine Umstellung von Halbtags- auf Ganztagsschulbetrieb erfolgt oder die Schule bereits heute in offener oder teilweise gebundener Form geführt wird. Unterschieden wird zwischen einmaligen Investitionskosten und laufendem Personalaufwand. In Bezug auf die Investitionskosten wurde von durchschnittlichen Aufwendungen je Umstellung von Halbtags- auf voll gebundene Ganztagsschulbetrieb in Höhe von € 1 Mio. ausgegangen. Bei der Umstellung aus einer offenen oder teilweise gebundenen Ganztagsschule sowie bei Umstellung von einer teilweise auf eine voll gebundene Ganztagsschule wird der Betrag jeweils anteilt angesetzt. Zusätzlich wurden Kosten für die Einrichtung zusätzlicher Arbeitsplätze berücksichtigt. Hieraus und bei gleichmäßiger Verteilung der Umstellungen über die Jahre ergeben sich zwischen 2009 und 2020 jährliche Kosten in Höhe von € 1,64 Mrd. Die Investitionskosten sind primär von den Kommunen zu tragen, wo sie in diesem Gutachten auch zu 100% veranschlagt wurden. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass sich auch das Land bzw. der Bund anteilig an den Kosten einer so umfangreichen Umstrukturierung beteiligen würden. Neben den Investitionskosten sind auch laufende Kosten für zusätzlich benötigtes Personal in die Betrachtung einzubeziehen. … Die Zuweisung des Mehrbedarfs an die verschiedenen Berufsgruppen erfolgt dabei je nach Art der Umstellung wieder anteilig. Bei der Berechnung der Zahl der Lerngruppen wurden zwei Varianten berechnet. Die unter Variante geht von durchschnittlich 25 Schüler/innen je Klasse aus, woraus sich durchschnittlich 11 Lerngruppen je Schule ergeben. Hierdurch ergibt sich ein jährlicher Anstieg der Personalkosten um rund € 0.49 Mrd. Bei der oberen Variante wird von 22 Schüler/innen je Klasse ausgegangen, woraus sich durchschnittlich 12 Lerngruppen je Schule und damit eine jährliche Zunahme der Personalkosten um € 0,55 Mrd. ergeben. Die Personalkosten sind – sofern es sich um Leher/innen handelt – vom Land zu übernehmen für anderes Personal sind die Kommunen zuständig. Angesichts der zugrunde gelegten Stundenkontingente und -löhne kann geschlussfolgert werden, dass bei dieser Verteilung etwa 80% der Personalmehrkosten vom Land und 20% von den Kommunen zu tragen sind. * Integration der Förderschüler/innen in den Regelbetrieb Angestrebt wird mit diesem Reformprojekt der schrittweise Übergang der Förderschüler/innen in den Regelschulbetrieb durch einen sofortigen Einschulungsstop in Förderschulen. Zur Berechnung der Zahl der betroffenen Schüler/innen wurde auf Basis der Prognosen der KMK angenommen, dass etwa 8% aller Förderschüler/innen Schulanfänger/innen sind und sich somit die Zahl der separat unterrichteten Schüler/innen jedes Jahr um etwas ein Zwölftes reduziert. Hinsichtlich der Zuweisung der Förderschüler/innen zu den verschiedenen Schularten des Regelschulbetriebs wurde in den ersten Jahren ein 100%iger Übergang in den Primarbereich unterstellt. 2020 sollen sich dann 65% der ehemaligen Förderschüler/innen in der Sekundarstufe I und 35% im Primarbereich befinden, was in etwa der heutigen Verteilung von Förderschüler/innen auf die Bildungsstufen entspricht. Dabei wird angenommen, dass die Schüler/innen im Sekundarbereich in der Regel nur an Integrierte Gesamtschulen, Hauptschulen und Schularten mit mehreren Bildungsgängen übergehen ein Übergang auf das Gymnasium oder auf die Realschule erscheint eher unwahrscheinlich. Zur Anpassung der räumlichen Gegebenheiten an die Bedürfnisse der ehemaligen Förderschüler/innen sind eventuell bei einem Teil der Schulen Um- und Ausbauarbeiten erforderlich. Unterstellt wird, dass diese sich je betroffene Schule auf € 250.000 belaufen. In einer unteren Variante wurde unterstellt, dass an 15% der aufnehmenden Schulen Umbauarbeiten erforderlich sind. Hieraus ergeben sich Investitionskosten von jeweils € 73,7 Mio. In der oberen Variante wird ein Ausbaubedarf an 40% der Schulen unterstellt entsprechend ergeben sich jährliche Kosten von etwa € 196 Mio. Die Um- und Ausbaukosten sind zunächst wieder auf Kommunaler Ebene anzusiedeln, eine Beteiligung von Ländern und/oder Bund ist jedoch vorstellbar. Weiterhin sollten die Integrationsklassen deutlich kleiner sein als viele der heutigen Regelklassen. Hieraus ergibt sich ggf. Klassenteilungsbedarf und in der Folge der Bedarf nach Einstellung einer neuen Lehrkraft. In der unteren Variante wurde diesbezüglich unterstellt, dass infolge des Übergangs der Förderschüler/innen 15% der Klassen gteilt werden müssen. Unter Zugrundelegung jährlicher Kosten je Lehrer/in von € 50.000 ergeben sich Gesamtkosten zwischen € 1,51 und 1,57 Mrd. jährlich. In der oberen Variante wird von einem Klassenteilungsbedarf von 40% ausgegangen. Hieraus errechnen sich jährliche Gesamtkosten zwischen € 4,06 und 4,19 Mrd. Die Lehrergehälter sind dabei vom Land zu finanzieren. … * Produktive Lernangebote für die Hälfte der Schüler/innen … Dabei wurde von einer aktuellen Schulabbrecherquote von 8% eines Jahrgangs ausgegangen. Unter Zugrundelegung dieser Quote müssen zur Versorgung von 50% der Schulabgänger/innen mit Produktiven Lernangeboten jährlich rund 34.000 Plätze zur Verfügung gestellt werden. Bei der Berechnung wurde unterstellt, dass die Kosten für ein Produktives Lernangebot die Kosten für einen Hauptschulplatz um 25% übersteigen. Hieraus ergeben sich unter Zugrundelegung der bundesdurchschnittlichen Werte Kosten je Platz von € 7.000. Bei Verknüpfung dieses Wertes mit den Abbrecherzahlen ergeben sich jährliche Gesamtkosten in Höhe von € 0,44 bis € 0,51 Mrd. Die Kosten der Produktiven Lernangebote wurden zu je einem Viertel dem Bund bzw. den Kommunen zugerechnet die Hälfte der Kosten wurde dem Land zugeschrieben. DARSTELLUNG DER EFFIZIENZ- UND EINSPARPOTENTIALE * Einsparpotentiale durch Abschaffung der Förderschule Die Förderschule ist – insbesondere aufgrund der geringen Schüler- Lehrer-Relation – mit etwa € 12.300 je Schüler/in eine ausgesprochen kostenintensive Schule. Im Rahmen dieses Gutachtens wurden anhand des schrittweisen Übergangs der Förderschüler/innen an Regelschulen zwei Varianten betrachtet. Bei der unteren Variante wird davon ausgegangen, dass die Kosten je integrative unterrichteter/m ehemaligem/r Förderschüler/in gegenüber den ursprünglichen Kosten um 25% gesenkt werden können. Dann ergeben sich Einsparungen in Höhe von € 100 Mio bis € 1,09 Mrd. Die obere Variante unterstellt ein Kostensenkungspotential von 50%, woraus sich Einsparungen zwischen € 200 Mio. und € 2,2 Mrd. ergeben. * Einsparpotentiale durch weniger Nachqualifizierung Das erklärte Ziel der Einrichtung Produktiver Lernangebote ist die Senkung der Schulabbrecherquote von derzeit rund 8% auf 4% bis 2014 und auf 2% bis 2020. Dies erfolgt schrittweise. Es wird unterstellt, dass für die „verhinderten“ Schulabbrüche jeweils kein Platz in Nachqualifizierungsmaßnahmen (BVJ/BGJ) zur Verfügung gestellt werden muss. Je eingespartem Platz werden Kosten von € 4.300 unterstellt. Es ergeben sich jährliche Einsparpotentiale zwischen € 8 Mio. und € 200 Mio. * Einsparpotentiale durch weniger Klassenwiederholungen Einsparpotentiale ergeben sich auch, wenn durch eine Maßnahme die Wiederholungsquote gesenkt werden kann und zwar insbesondere dann, wenn durch eine verhinderte Wiederholung eine Klassenteilung und damit die Einstellung einer Lehrkraft verhindert werden kann. Ausgehend von der aktuellen Wiederholungsquote und bei der Unterstellung von Personalkosten von € 50.000 je Lehrkraft und Jahr wurde in der unteren Variante berechnet, welche Einsparungen sich ergeben würden, wenn in 1% der Fälle eine Klassenwiederholung zu einer Klassenteilung führt und damit einen Einstellungsbedarf für zusätzliche Lehrkräfte nach sich zieht. Es ergeben sich hier Einsparpotentiale in Höhe von rund € 100 Mio. im Jahr. Werden Klassenteilungen in 10% der Fälle erforderlich, dann liegen die Einsparungen bei rund € 1,1 Mrd. jährlich. * Effizienzpotentiale durch geringere Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe Laut Kinder- und Jugendhilfestatistik betrugen die öffentlichen Ausgaben für Maßnahmen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Jahr 2006 über € 1,64 Mrd. Für Hilfen zur Erziehung wurden im selben Jahr rund € 5,65 Mrd. ausgegeben. Gelänge es, die Ausgaben im genannten Bereich mittels einer besseren Bildung nur um 2% zu senken, so ergäben sich Effizienzgewinne von rund € 146 Mio. (Variante 1), gelänge eine Senkung um 5%, so ließen sich Effizienzpotentiale in Höhe von € 365 Mio. realisieren (Variante 2). Die Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe verteilen sich, nach Angaben der Kinder- und Jugendhilfestatistik zu rund 60% auf die Kommunen, zu 35% auf das Land und zu 5% auf den Bund. Nach diesem Schlüssel sind demnach auch die Effizienzgewinne zu verteilen. Inwieweit bessere Bildung zur Senkung dieser Ausgaben beitragen kann, lässt sich nur schwer abschätzen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Einsatz der Kinder- und Jugendhilfe bei besser ausgebildeten, motivierteren und verantwortungsbewussteren jungen Menschen im Bereich Schule weniger gefordert ist, als dies ansonsten der Fall ist. SCHLUSSFOLGERUNGEN UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN … angestrebte Reformvorhaben sind zwar einerseits mit teils erheblichen Kosten verbunden, diesen stehen jedoch auch beträchtliche Erträge gegenüber. Neben den näherungsweise bezifferten Erträgen sind dabei insbesondere auch die positiven Auswirkungen zu bedenken, die ein erhöhtes Bildungsniveau der Bevölkerung auf Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand einer Gesellschaft haben können. Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass die getätigten Investitionen sich rasch amortisieren und in deutlich positiven Effekten – auch und gerade in finanzieller Hinsicht – führen werden. Dabei gilt grundsätzlich, dass sich eine Investition im Bildungsbereich umso schneller amortisiert, je früher sie getätigt wird. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels gilt es, zielgerichtet in die Bildung vor allem junger Menschen zu investieren, um einerseits die vorhandenen Ressourcen optimal ausschöpfen zu können und andererseits zu verhindern, dass vorhandenes Humankapital aufgrund unzureichender Qualifikation nicht bzw. erst nach aufwändigen und teuren Nachqualifizierungsmaßnahmen am Arbeitsmarkt eingesetzt werden kann. Vor dem Hintergrund dieser Tatsache erscheinen alle hier skizzierten Reformvorhaben sinnvoll und unbedingt notwendig. Dabei sollte die Politik nicht vor den zunächst hohen Kosten zurückschrecken, sondern diese vielmehr als Investition sehen, mit denen bedeutend höhere Kosten in Zukunft vermieden werden können. Auch muss es das Ziel jeder zukunftsorientierten Bildungspolitik sein, mögliche Einsparpotentiale durch den demografischen Wandel zur größtmöglichen Verbesserung der Bedingungen im Bildungssystem zu nutzen und freiwerdende Ressourcen optimal einzusetzen. … “ Die Studie im Volltext mit allen Details und ausführlichen tabellarischen Übersichten über Kosten und Einsparpotentiale entnehmen Sie bitte aufgeführtem Link.

http://www.gruene-bundestag.de/cms/bildung/dokbin/273/273242.bildungsgutachten.pdf
http://www.kmk.org
http://www.gew.de/Presse_6.html
http://www.spiegel.de

Quelle: KMK Bildungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen GEW Deutsches Institut für Menschenrechte Spiegel Online

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