Was tun um lebenslange Hilfebedürftigkeit bildungsarmer Jugendlicher zu verhindern?

SCHULZEIT NICHT LÄNGER ALS VERGEUDETE LEBENSZEIT ERLEIDEN Bildungspolitik und Bildungsungerechtigkeit erfährt gegenwärtig eine Aufmerksamkeit wie selten zuvor: Eine ganze Palette nationaler und internationaler Studien dokumentiert die neue Qualität der Auseinandersetzung und hat die Schwächen des deutschen Bildungssystems unübersehbar auf das politische Tableau gehoben. In Deutschland bilden Bildungsarme Jugendliche ein bildungs-, gesellschafts- und wirtschaftspolitisches Problem von besonderer Brisanz. Die Hälfte bis drei Viertel der deutschen Hauptschulabgänger/- abgängerinnen verlassen die Schule ohne ausreichende berufliche, gesellschaftliche und kulturelle Handlungsfähigkeit. Die beruflichen Perspektiven dieser Jugendlichen sind äußerst schlecht. Das Beschäftigungssystem bietet viel zu wenige Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit derartigen Handicaps. Ein Großteil dieser Jugendlichen wird also vorübergehend oder dauerhaft auf Transferleistungen angewiesen sein. Dass diesen Problemen und dem gesellschaftlichen Stellenwert von Bildung durch die Einberufung eines Bildungsgipfels symbolisch Rechnung getragen wurde und der Strategiewechsel der Kultusministerkonferenz zu mehr Transparenz im Bildungswesen führte, ist im Grunde begrüßenswert. Dennoch besteht ein Unterschied zwischen den getätigten bildungspolitischen Absichtserklärungen und erforderlichen tatkräftigen Initiativen. Auf dem Bildungsgipfel haben Bund und Länder beschlossen, die Zahl der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss zu halbieren. Sie bilden den harten Kern der ca. 170.000 Risikoschüler. Bei der kürzlich erfolgten Veröffentlichung der Pisa-Ergänzungs-Studie (Pisa-E) haben sich die Kultusminister zudem ausdrücklich verpflichtet, die individuelle Förderung der Problemjugendlichen zu verstärken. Die Bildungspolitiker, insbesondere die für die Schulpolitik zuständigen Kultusminister der Länder, haben damit eine gewichtige, zukunftsweisende Selbstverpflichtung auf sich genommen. Sie tragen damit der Tatsache Rechnung, dass sie nach der Aufgabenverteilung des Kulturföderalismus die Hauptverantwortung für den Schulerfolg der ihnen anvertrauten Jungen und Mädchen haben. Erforderliche Reformen in den Ländern werden dennoch bisher zu wenig und inkonsequent umgesetzt. Lösungen für bildungsarme Jugendliche, sprich jenen aus sozioökonomischen und soziokulturellen Problemlagen, die lebenslange Hilfebedürftigkeit verhindern, bleiben bisher auf der Strecke. Die Ungerechtigkeit des deutschen Bildungssystems bleibt so bestehen. Hier setzten zwei Initiativen an, die Vorschläge zur Bildungsgerechtigkeit im Lebenslauf machen: – die Schulkommission der Heinrich-Böll-Stiftung mit ihrer Empfehlung zu „Bildungsgerechtigkeit im Lebenslauf – Damit Bildungsarmut nicht weiter vererbt wird“ und – das Memoranden Forum Bonner Impulse für Gesellschaft und Wirtschaft „Bildungsarme Jugendliche auf dem Weg in die lebenslange Hilfsbedürftigkeit“ Beide Papiere, unabhängig voneinander erstellt, sehen die Einführung von Mindeststandards vor, die jeder Schüler/jede Schülerin erreichen soll. Diese orientieren sich an einem mittleren Schulabschluss. Ebenfalls werden von beiden Autorengruppen gefordert – eine bessere und flexiblere Nutzung der schulisch vorhandenen Zeit. – eine Ausweitung des Ganztagsangebots für Jugendliche der Risikogruppe. – eine verstärkte Nutzung der Lebenszeit für das formale Lernen für Jugendliche der Risikogruppe. – eine flexiblere Handhabung der Schulformfrage vor Ort. Die Schulkommission der Heinrich-Böll-Stiftung sowie das Memoranden-Forum legen den Fokus auf Jugendliche, die in Risikobedingungen leben und aufwachsen. Inwieweit die empfohlene Ausweitung der Zeit des formalen Lernens für diese Jugendlichen sinnvoll ist, ist kritisch zu diskutieren. Diese Ausweitung soll nicht nur in Form von Ganztagsschulen erfolgen sondern auch an Wochenenden und während der Ferien. Zur gezielten, massiven, systematischen und nachhaltigen Förderung der Risiko-Schüler schlägt das Memoranden-Forum im Einzelnen folgendes vor: “ EINSETZUNG EINER TASK-FORCE BEI DER KMK … Notwendig ist … eine gezielte, stark individualisierte, massive und systematische Förderung der Risikoschüler. Diese fokussierte Förderung kann nicht, wie es bisher meist gehandhabt wird, irgendwie neben dem normalen Schulbetrieb her laufen, sondern muss als erkennbar eigener Schwerpunkt des Schullebens organisiert werden. Eine solche organisatorisch sichtbare „neue Förderungskultur“ ist nur mit neuen Ansätzen zu erreichen. Um diese schnell, koordiniert und durchgreifend in Gang zu setzen, wird eine spezielle Arbeitsgruppe der zuständigen Mitarbeiter der Kultusministerien bei der KMK vorgeschlagen, die neue Ideen und bisher nicht realisierte Vorschläge sammelt, bewertet, zusammenbindet und hierzu operative Umsetzungsstrategien entwirft. … STRIKTE ORIENTIERUNG AN MINDESTSTANDARDS Die rudimentären Leistungen der Stufe 1 der jeweiligen PISA-Tests reichen anerkanntermaßen für eine erfolgreiche Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben nicht aus. Wenn also der Status des Einzelnen als Risikoschüler überwunden werden soll, ist das nur dadurch zu schaffen, dass den Schulen bundesweit einheitliche Mindeststandards vorgegeben werden, die oberhalb der Stufe 1 angesiedelt sind. Die Hauptschulabschluss- Standards, die vom Institut für Qualitätssicherung (IQB) entwickelt worden sind, dürften diesen Anforderungen genügen. Die Erreichung dieser Ziele sollte den Schulen verbindlich vorgegeben werden, entweder durch entsprechende Vorschriften oder durch Zielvereinbarungen. … AUSWEITUNG DER LERNZONEN Eine durchgreifende Kompetenzverbesserung wird bei den Risikoschülern nicht zu erreichen sein, wenn die entsprechenden Aktivitäten in den normalen Schulbetrieb integriert werden. Da es sich verbietet, diese Schüler aus dem auch für sie elementaren Normalbetrieb heraus zu nehmen, bleibt nur der Weg, neue Lernzonen an Nachmittagen und Samstagen sowie in den Schulferien zu öffnen. Das ist leichter gesagt als getan. Dies zwingt die Schulen zunächst zu einer bislang nicht gekannten Flexibilität des Personaleinsatzes. … Unter Wahrung der vorgegebenen Stundendeputate muss der Einsatz der an der Schule tätigen Lehrer und sonstigen Experten auch außerhalb der regulären Unterrichtszeiten zur Normalität werden. … Noch schwieriger wird es sein, die Risikoschüler und deren Eltern von der Notwendigkeit zusätzlicher Lernzeiten zu überzeugen und hierfür zu motivieren. Der in anderem Zusammenhang entwickelte Grundsatz „Fördern und Fordern“ muss auch hier mit überzeugenden Inhalten gefüllt werden. NEUE PERSONALSTRUKTUREN Die Situation der Risikoschüler wirft Probleme auf, die von den Lehrkräften als pädagogische Spezialisten allein nicht gelöst werden können. Psychologische, soziale, gesundheitliche und familiäre Probleme müssen mit angegangen werden, wenn die pädagogischen Anstrengungen Erfolg haben sollen. Hierzu bedarf es der Fach- und Sachkunde entsprechender Spezialisten wie Psychologen, Sozialarbeiter und Gesundheitsexperten. Der Ruf nach mehr Lehrern greift zu kurz. Effektiv wird der Einsatz dieser Experten aber nur, wenn sie zu einer Kultur des Teamworks zusammenfinden. … Das Personal-Tableau der „Schule von morgen“ wird und muss bunter gestaltet sein als das schlichte Lehrer-Schüler-Bild der heutigen Schulen. … PRAGMATISCHER UMGANG MIT DEM SCHUL-STRUKTUR-PROBLEM … Risikoschüler konzentrieren sich, sieht man einmal von den Förderschulen ab, in den Hauptschulen. Wenn, wie dies in den meisten Hauptschulen der Fall ist, der Anteil der Risikoschüler auf über 50 % steigt, dann mutieren diese Schulen – nach dem Prinzip des Umschlags einer veränderten Quantität in eine neue Qualität – zu Problem oder gar Risikoschulen. Damit werden Gefahren für die Schüler dieser Schulen insgesamt heraufbeschworen. Hinzukommt der demographisch bedingte Schülerschwund, der die Aufrechterhaltung des bisherigen mehrgliedrigen Schulsystems „mangels Masse“ vielerorts in Frage stellt. Aus diesen Gründen scheint – jenseits aller ideologischen und politischen Meinungsunterschiede – eine pragmatische Einstellung in der Schul-Struktur-Frage unausweichlich zu werden. Entscheidend muss sein, welche Schulstruktur den Schülern den bestmöglichen Unterricht garantiert. Deswegen wird auch in den Ländern, die heute noch eine mehrgliedrige Schul-Struktur festgeschrieben haben, die Öffnung hin auf ein zweigliedriges System mit Gymnasium und einer Art Mittelschule erfolgen müssen. Den Schulträgern müssen hierbei Gestaltungsspielräume zugestanden werden, die es ihnen erlauben, die für ihre lokalen oder regionalen Verhältnisse angemessenen Schulformen zu wählen. … KONSEQUENTE AUSFORMUNG DER FINANZVERANTWORTUNG DER LÄNDER… – Wenn die Kultushoheit exklusiv den Ländern zusteht, dann ist es nicht in deren Belieben gestellt, wie viele Finanzmittel sie hierfür bereitstellen. Der entscheidende Maßstab ist vielmehr der sachlich begründete Bedarf. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Länder bzw. die im Landeskontext zuständigen Schulträger diesem Anspruch gerecht werden. Hinweise auf eine finanzielle Unterdeckung ergeben sich nicht nur aus der Notsituation der Schulen hinsichtlich der notwendigen Personal-, Sach- und Bauaufwendungen, sondern vor allem aus internationalen Vergleichen. Deutschland liegt bei den Gesamtleistungen für das Bildungssystem mit 5,7 % des Bruttosozialproduktes noch unter dem OECD Durchschnitt. – Der durchschnittliche Anteil der Risikoschüler von 20 % verteilt sich sehr unterschiedlich auf die einzelnen Bundesländer. Die Gründe für diese eklatanten Unterschiede mögen vielschichtig sein. Ein Grund ist aber jedenfalls auch die unterschiedliche Zahl von Schülern mit Migrationshintergrund. Die hieraus resultierende Belastung ist von den betroffenen Ländern nicht allein zu verantworten. Es stellt sich deshalb die Frage, ob nicht diese unterschiedliche Belastungssituation Ausgleichszahlungen zwischen den Ländern auslösen sollte, die dem Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Zumindest sollte dieser Tatbestand als ein Faktor in den Länderfinanzausgleich eingehen. – Die Sach- und Finanzverantwortung der Länder endet, wenn die Schüler die allgemeinbildenden Schulen verlassen und in andere Bildungssysteme oder in das Beschäftigungssystem eintreten. … Risikoschüler, die wegen ihrer defizitären Kompetenzen keine Ausbildungsstelle erhalten haben, gehen zur „Reparatur“ ihrer Defizite nunmehr in andere Systeme über, vorzugsweise in den Bereich der Bundesagentur für Arbeit. Die hierdurch entstehenden „Reparaturkosten“ werden von Fachleuten auf etwa 3 Mrd. Euro je Altersjahrgang, die gesamtgesellschaftlichen Folgekosten für den Zeitraum von 2007 bis 2015 auf insgesamt fast 30 Mrd. geschätzt. An diesem Punkt stellt sich die Frage, ob nicht die Länder, die ihrer Bildungsverantwortung gegenüber den Risikoschülern nicht gerecht geworden sind, den nachgelagerten „Reparaturbetrieben“ die entstehenden Kosten erstatten müssen. Der exklusiven Durchführungszuständigkeit der Länder entspricht nämlich eine Abschluss- und Erfolgsverantwortung, deren Verletzung nicht ohne Folgen bleiben sollte. Ein Vorbild für eine solche Systemhaftung findet sich bei der Bundesagentur für Arbeit. Für Arbeitslose, die die Bundesagentur während ihres Verantwortungszeitraums nicht vermittelt hat und die deshalb nach Erschöpfung des Arbeitslosengeldanspruchs in das steuerfinanzierte Leistungssystem nach SGB II überwechseln, muss die Bundesagentur dem Bund eine gesetzlich festgelegte Ausgleichzahlung leisten. … “ Die Schulkommission der Heinrich-Böll-Stiftung benennt in ihrer Empfehlung fünf Problemlagen, die sie als besonders gravierend erachtet und die Ausgangspunkte für Lösungsansätze sein müssen. Als erstes wird konstatiert, dass die SCHULZEIT VON DER RISIKOGRUPPE IN DER REGEL ALS VERGEUDETE LEBENSZEIT ERLEBT wird. Zweitens rückt die Kommission die derzeitige Konkurrenzsituation der verschiedenen Schulformen zu Lasten der Hauptschulen in den Fokus. Drittens offenbart das Bildungssystem an zwei Stellen fatale ÜBERGANGSPROBLEM, nämlich zwischen Schule und beruflicher Bildung sowie zwischen Berufsbildung und Hochschule. Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher und hier noch einmal besonders (männlichen) Jugendlichen mit Migrationshintergrund misslingt viel zu häufig der Eintritt in den Facharbeitermarkt. Die Kommission beklagt eine FEHLENDE KULTUR DER WERTSCHÄTZUNG VON BILDUNG UND LESITUNG, die sich darin niederschlägt, dass Lehrerinnen und Lehrer von Kindern und Jugendlichen aus den Risikogruppen oft deutlich zu wenig erwarten und sie aus falsch verstandener Nachsicht in die fatale „Exklusionsfalle“ laufen lassen. Außerdem verweist sie auf die ZERSPLITTERUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN FÜR KINDER UND JUGENDLICHE IM LOKALEN UND REGIONALEN UMFELD. Darunter leiden besonders diejenigen, die in prekären Verhältnissen leben und auf Unterstützung angewiesen sind. Aus diesen Beobachtungen leitet die Schulkommission der Heinrich-Böll-Stiftung Handlungsempfehlungen ab: “ (1) Es gilt, ein grundlegendes Konzept der Förderung von Lernen und von Kompetenzentwicklung im Lebenslauf zu realisieren. Da es in jeder Lebensphase bei Entscheidungen über den weiteren Bildungsverlauf zu selektiven Chancenzuweisungen kommt, die nicht durch die Leistung gerechtfertigt sind, müssen vor allem institutionelle Durchlässigkeiten gestärkt werden, die Wiedereinstiege ermöglichen und Bildungsgänge nach dem Prinzip „kein Abschluss ohne Anschluss“ gestaltet werden. (2) Die Kommission spricht sich konsequent für eine Ausrichtung auf systemische Ansätze aus, die sowohl die Unterstützung der Eltern, die Förderung in Kindertageseinrichtungen und Schule als auch die Gestaltung durchlässiger Bildungswege mit flexiblen Übergängen ins Zentrum rücken. In Bezug auf schulische Instrumente hält die Schulkommission mehrere Empfehlungen bereit: – Grundsätzlich ist der mittlere Abschluss nach dem 10. Schuljahr als angestrebte Grundqualifikation für alle auszubauen. Er sollte mit unterschiedlichen Profilen ausgestattet und auf verschiedenen Wegen auch im 11. und 12. Schuljahr nachgeholt werden können. Um aussagekräftige Abschlussprofile zu entwickeln, müssen Basiskompetenzen definiert werden, die als „Bringschuld“ staatlicher Schulsysteme gegenüber keiner Gruppe von Jugendlichen verfehlt werden dürfen. – Damit Schulzeit nicht länger als vergeudete Lebenszeit erlitten wird, insistiert die Schulkommission auf motivierender gestalteten Lern- und Bildungszeiten verbunden mit besserer und flexibler Nutzung der schulisch vorhandenen Zeit. Für die Kinder und Jugendlichen der Risikogruppe muss durch Ausweitung des Ganztagsangebots, durch Angebote an Wochenenden oder in den Ferien zusätzlich mehr Lebenszeit für das formelle Lernen genutzt werden. – Die demographische Entwicklung und die Stärkung verschiedener Wege zu Ausbildung und Hochschule erfordern eine flexiblere Handhabung der Schulformfragen vor Ort, die eine größere Integration der bestehenden Schulformen erlauben. Hauptschulen sollten durch inklusivere Schulformen ersetzt werden. Die Schulkommission unterstützt diese Entwicklungen in den Ländern und legt Wert auf pragmatische Lösungen und die Akzeptanz im regionalen und lokalen Umfeld. Die zur Verringerung der Risikogruppe erforderlichen qualitativen Veränderungen der Lern- und Lehrkulturen lassen sich in Verbindung mit derartigen flächendeckenden Schulstrukturreformen deutlich beschleunigen. … (4) Bildungsgerechtigkeit für die Kinder und Jugendlichen der Risikogruppe kann nur in Verbindung mit einer hohen Leistungsorientierung erreicht werden. Die Schulkommission hält daran fest, dass Leistung und nicht Herkunft über soziale Chancen entscheiden soll. Dazu braucht es die Unterstützung durch ein leistungs- und lernfreundliches Klima in und außerhalb der Schule, welches den Kindern und Jugendlichen keine falsche Nachsicht entgegenbringt, sondern sie an konsistenten Leistungsanforderungen die Erfahrung ihrer Selbstwirksamkeit machen lässt. (5) Da sich die Umsetzung dieser Empfehlungen nicht aus dem luftleeren Raum heraus realisieren lässt, muss eine angemessene Finanzierung bereitgestellt werden. Die Schulkommission empfiehlt ein zusätzliches Förderprogramm des Bundes und der Länder für die Entwicklung lokaler und regionaler Verantwortungsgemeinschaften für Kindheit und Jugend. Die Mittel hierfür könnten bundesseitig aus einer progressiven Umwidmung des Solidaritätszuschlags in einen Bildungssoli und von Seiten der Länder aus der „demographischen Rendite“ stammen. … “ Die Empfehlungen der Heinrich-Böll-Stiftung in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang. Die Schulkommission der Heinrich-Böll-Stiftung setzt sich zusammen aus Hans-Jürgen Kuhn (Vorsitz), Prof. Dr. Martin Baethge, Prof. Dr. Dr. Helmut Fend, Priska Hinz – MdB, Sylvia Löhrmann – MdL, Dr. Andreas Poltermann, Cornelia Stern, Prof. Dr. Heinz-Elmar Tenorth und Sybille Volkholz. Das Memoranden Forum „Bonner Impulse für Gesellschaft und Wirtschaft“ setzt sich zusammen aus Mag. Herbert Böhm, Dr. Herbert Bruch, Wolfgang Gärthe, Berhard Jagoda, Karsten Koppe, Ilse Lang, Prof. Dr. Winfried Schlaffke, Dr. Josef Siegers, Dr. Horst Tippkötter, Dr. Richard Wanka.

http://www.boell.de/bildung
http://www.memoranden-forum.de

Quelle: Heinrich-Böll-Stiftung Memoranden-Forum

Dokumente: Bildungsgerechtigkeit_im_Lebenslauf_Boell.pdf

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