ERKLÄRUNG DER PARTNER DES NATIONALEN PAKTES FÜR AUSBILDUNG UND FACHKRÄFTENACHWUS IN DEUTSCHLAND DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT DER KULTUSMINISTERKONFERENZ UND DER WIRTSCHAFTSMINISTERKONFERENZ Berufswegeplanung ist Lebensplanung. Unter diesem Motto wollen die Partner des Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Wirtschaftsministerkonferenz (WMK), Jugendliche gezielter und passgenauer als bisher bei der Berufswahl unterstützen. Gemeinsam unterzeichnen sie eine Erklärung mit dem Ziel, die Berufsorientierung der Jugendlichen weiter zu stärken, damit sie eine fundierte Berufswahl treffen können. Sie setzen sich für ein gemeinsames Konzept „Berufswegeplanung ist Lebensplanung“ ein. Ein solches Konzept soll jungen Menschen helfen, eigenverantwortlich und aktiv ihre Lebens- und Berufswegeplanung gestalten zu können. Schulen, Arbeitsagenturen, Wirtschaft und Eltern tragen dafür gemeinsam Verantwortung. Zur konkreten Umsetzung der Berufswegeplanung werden folgende Prioritäten gesetzt, die alle Beteiligten umzusetzen haben: Die Schulen werden – junge Menschen auf den Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt durch individuelle Diagnose und Förderung vorbereiten. – ein über mehrere Schuljahre angelegtes, systematisches Konzept für die Berufsorientierung der Schüler erstellen und umsetzen. – mit außerschulischen Partnern zusammenarbeiten, wie z.B. Unternehmen, Verbänden, Kammern, Jugendhilfe, Arbeitsagenturen und Hochschulen. Die Wirtschaft wird – jeder interessierten Schule Partnerschaften mit Unternehmen vermitteln. – Jugendlichen Einblicke in die betriebliche Praxis ermöglichen, z.B. mit einem umfassenden Angebot an betrieblichen Beratungen, Praktika und Betriebserkundungen. – Mentoren- und Patenschaftsprogramme unterstützen, die insbesondere Jugendlichen mit eingeschränkten Startchancen beim Übergang von der Schule in Ausbildung helfen. – die Weiterbildung von Lehrkräften und Schulleitern durch passende Angebote von Unternehmensseite unterstützen. – Schulen beim Aufbau von Qualitätssicherungssystemen zur Förderung der Berufsorientierung und Ausbildungsreife helfen. Die Arbeitsagentur wird – für jede Schulklasse mindestens eine Orientierungsveranstaltung in der Schule sowie in einem Berufsinformationszentrum durchführen. – mit persönlichen Beratungsgesprächen Jugendliche umfassend über Ausbildungsberufe und Studiengänge sowie über Chancen und Risiken auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt informieren. Der neuen Berufseinstiegsbegleitung wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. – in Kooperation mit den Ländern die Berufsorientierung möglichst flächendeckend an Schulen im Rahmen ihres präventiven Ansatzes systematisch mit modular aufgebauten, nachhaltigen Konzepten vertiefen. Eltern sind besonders aufgerufen, die Berufswahl aktiv zu begleiten. Sie sollten die entsprechenden Informationsangebote der Schulen, der Wirtschaft und der Berufsberatung der Arbeitsagenturen nutzen. Gleichzeitig können sie selbst Auskunft über ihre eigenen Berufe und ihren Arbeitsalltag geben. Bei allen gesellschaftlichen Anstrengungen bleibt die Verantwortung der Jugendlichen, eigenverantwortlich und selbständig ihre berufliche Zukunft zu planen und mit zu gestalten. Berufswegeplanung ist Lebensplanung. Unter diesem Motto bringen die Partner des Ausbildungspaktes gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, der Kultusministerkonferenz (KMK) sowie der Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) zum Ausdruck, wie wichtig es ist, gut beraten und gut vorbereitet Bildungs- und Ausbildungswege zu wählen und zu verfolgen. Sie setzen sich für ein Gesamtkonzept „Berufswegeplanung ist Lebensplanung“ ein. Mit der Verlängerung des „Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland“ im März 2007 wurde vereinbart, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten. Ziel ist, dass alle weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ein über mehrere Schuljahre angelegtes, systematisches Konzept mit konkreten verbindlichen Maßnahmen für die Berufsorientierung der Schüler erstellen und umsetzen sowie mit außerschulischen Partnern zusammenarbeiten, wie z.B. Unternehmen, Verbänden, Kammern, Jugendhilfe, Arbeitsagenturen und Hochschulen. Mit dem Konzept wird an den 2006 gemeinsam erarbeiteten und verabschiedeten Handlungsleitfaden „Schule und Betriebe als Partner – Ein Handlungsleitfaden zur Stärkung von Ausbildungsreife und Berufsorientierung“ angeknüpft. Auszüge aus dem Papier der Paktpartner „Berufswegeplanung ist Lebensplanung“: “ 2. WAS IST BERUFSWEGEPLANUNG? Was will ich? Was kann ich? Das sind zwei grundlegende Fragen, denen sich Jugendliche bei der Entscheidung über Bildungswege und bei der Berufswahl stellen müssen. Sie müssen sich über ihre Wünsche und Ziele, ihre Stärken und Schwächen klar werden, Alternativen abwägen und erste Entscheidungen mit Blick auf ihr Berufsleben treffen. Damit dies gelingt, brauchen sie Unterstützung und Anleitung im Sinne einer Berufswegeplanung. Ziel dieser Berufswegeplanung ist, Ausbildungs- und damit Zukunftschancen für alle zu verbessern. Dies gilt umso mehr, als sich jeder Einzelne, Gesellschaft und Wirtschaft neuen Herausforderungen und Veränderungen zu stellen haben – insbesondere der rückläufigen demographischen Entwicklung, einer stärkeren Internationalisierung sowie der Entwicklung neuer Technologien und einer stärkeren Dienstleistungsorientierung. Berufswegeplanung versteht sich dabei als ein Prozess, den Jugendliche aktiv mitgestalten können und müssen, bei dem sie aber auch verschiedene Formen der Unterstützung, Begleitung und Förderung erhalten müssen. Dabei steht immer der einzelne Jugendliche mit der Frage nach seiner/ihrer individuellen Zukunftsperspektive im Zentrum der Bemühungen. Ein solches Konzept schließt ein, dass Jugendliche immer auch darin unterstützt werden, Brüche in ihrer Bildungsbiographie zu überwinden, um so die Möglichkeit einer „zweiten Chance“ zu erhalten. … Ein solches Gesamtkonzept kann nur in gemeinsamer Anstrengung aller Beteiligten – Schule, Wirtschaft, BA, Eltern – realisiert werden. Hierzu sind verlässliche Formen der Zusammenarbeit aufzubauen und zu pflegen. … 4. BERUFSWEGEPLANUNG ALS KONTINUIERLICHER PROZESS Damit dieses Ziel erreicht wird, ist eine verlässliche und kontinuierliche Berufswegeplanung erforderlich, die nicht an einzelnen Bildungsabschnitten endet. Schulen, Arbeitsagentur, Wirtschaft und Eltern tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, Jugendliche bei diesem Prozess zu unterstützen. Dieser umfassende Prozess zeichnet sich unabhängig von den einzelnen Stufen dadurch aus, dass die Kompetenzen sowie Stärken und Interessen der Schülerinnen und Schüler die Basis für individuelle Unterstützungs- und Förderangebote bilden. Wichtig ist dabei, dass die Kooperation der Schulen und ihrer externen Partner in der unmittelbaren Lebenswelt der Jugendlichen (Wirtschaft, Berufsberatung, Jugendsozialarbeit etc.) über den gesamten Verlauf hinweg stattfindet und sich mit Fortschreiten der Berufswegeplanung intensiviert. … In den weiterführenden Schulen soll die Berufsorientierung – auch fachübergreifend – intensiviert, Bildungs- und Berufswegeplanung immer konkreter werden. Aktivitäten zur Berufsinformation und das Sammeln von Praxiserfahrungen sollen sich verdichten, z.B. durch Teilnahme an einem schulischen Betriebspraktikum, durch Praktika, Betriebserkundungen, Informationsgespräche. Bis zum Schulabschluss wird so systematisch die Informations-/ Orientierungs-/ Entscheidungskompetenz der Jugendlichen gestärkt. Durch die intensivere Berufsorientierung und die entsprechende individuelle Begleitung haben die Jugendlichen einen guten Überblick über ihre Stärken und Schwächen, über ihre Interessen und die Anforderungen und Möglichkeiten der verschiedenen Ausbildungswege. Sie haben realistischere Bildungs-, Ausbildungs- oder Studienwünsche und engagieren sich – mit einer zielgerichteten Unterstützung – für deren Realisierung. Mit dem Übergang von der Schule in die Ausbildung kommen neue Herausforderungen auf die Jugendlichen zu. Ein Ziel der Berufsausbildung ist die Entwicklung von Kompetenzen, die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit erforderlich sind. Die Berufsausbildung ermöglicht darüber hinaus den Erwerb der notwendigen Berufserfahrung. Insbesondere Jugendliche mit Schwierigkeiten beim Übergang in Ausbildung werden gezielt auf Basis der bisherigen Lernerfahrungen und -leistungen begleitet und unterstützt, damit ihre dauerhafte Integration in Ausbildung gelingt und Ausbildungsabbrüche reduziert werden. Daraus folgt, dass auch im Bereich der dualen Ausbildung der verstärkte Einsatz ausbildungsbegleitender Hilfen sinnvoll und notwendig ist. In der nicht-dualen Ausbildung (schulische Berufsausbildung, Hochschulstudium) wird der Bezug und Kontakt zur Arbeitswelt konsequent hergestellt, über künftige Berufsmöglichkeiten informiert und eine individuelle Begleitung und Beratung der Lernenden vorgenommen. 5. BERUFSWEGEPLANUNG – EINE VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABE FÜR VIELE Die Umsetzung der Berufswegeplanung setzt eine zuverlässige Zusammenarbeit unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteure wie Schule und Schulträger, Eltern, Unternehmen, Berufsberatung, berufsbildende Schulen und Jugendsozialarbeit voraus. Erst in der gemeinsamen Verantwortung für die Gestaltung, die Durchführung und die Abstimmung der Übergänge kann Berufswegeplanung erfolgreich umgesetzt werden. 5.1 Eltern und Jugendliche – Verantwortung für Bildungs- und Berufsweg Eltern haben von allen an der Berufsfindung und Berufswahl Beteiligten den größten Einfluss auf die Entscheidungen ihrer Kinder. Deshalb sind besonders die Eltern aufgerufen, die Berufswahl aktiv zu begleiten. Sie sind die wichtigsten Berater ihrer Kinder. Sie können sie unterstützen, indem sie sich regelmäßig mit ihnen über ihre Interessen und Stärken austauschen, ihnen Rückmeldungen über beobachtbare Stärken geben und sie ermutigen. … Jugendliche und Eltern müssen ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass der Einstieg in den Beruf heute keine vorgefertigte Laufbahn ist, die nur abgeschritten werden müsste. Übergänge von der Schule in die Berufs- und Arbeitswelt sind vielfältig und müssen aktiv mitgestaltet und bewusst wahrgenommen werden. Eine umfassende Information und Beratung über die verschiedenen Möglichkeiten ist daher wichtiger denn je. 5.2 Die Schule – Bildungsauftrag Berufswegeplanung Um Bildungs- und Ausbildungschancen für alle zu erhöhen und die Übergänge erfolgreich zu gestalten werden die Schulen Berufsorientierung in der Sekundarstufe I und II verbindlich und mit konkreten Maßnahmen gemeinsam mit den Partnern der Schule durchführen. Den Schulen stehen hierfür zuverlässige Partner … zur Seite. Dies beinhaltet die Zusammenarbeit im Rahmen von Veranstaltungen und Projekten, zum Beispiel bei der gezielten Vorbereitung von Schülerinnen und Schülern auf Betriebspraktika und der diesbezüglichen Unterstützung von Lehrkräften und Schulleitung. Entsprechend den jeweiligen Möglichkeiten und Herausforderungen der einzelnen Schule können zum Beispiel folgende Instrumente die systematische und zielorientierte Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung prägen und unterstützen: – Als Basis der individuellen Förderung die Durchführung von Stärken-/ Schwächenanalysen, auf deren Grundlage für jede Schülerin und jeden Schüler z.B. ein Kompetenzpass/-portfolio, Berufswahlpass, Profilpass erstellt bzw. weiterentwickelt wird. – Die Vorbereitung und Begleitung der Übergänge von der Schule in die Berufsausbildung bzw. in die Hochschule, speziell für besondere Zielgruppen, durch geeignete Maßnahmen. – Die Erstellung eines die Bereiche Diagnostik, Profilanalyse, Förderung, Beratung und Beurteilung sowie die Elternarbeit umfassenden Konzepts zur Berufswegeplanung als Bestandteil des Schulprogramms. – Der Abschluss von Vereinbarungen auf der Grundlage des Schulprogramms mit Schülerinnen und Schülern und Eltern, um sich der aktiven Unterstützung der Eltern und der Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler in der schulischen Bildung und Erziehung zu vergewissern. – Die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer, so dass sie diesen Aufgaben (Diagnostik, individuelle Förderung, Berufsorientierung etc.) gewachsen sind und sie professionell erledigen können. Diese Fortbildung kann auch Betriebspraktika beinhalten. – Die Einbeziehung von nicht-lehrendem Personal (z.B. Sozialpädagogen/ Sozialpädagoginnen) zur Beratung und gezielten Förderung der Schülerinnen und Schüler und zur Unterstützung von Schulleitung und Lehrkräften auch bei der Kooperation mit externen Partnern (z.B. Akquise von Partnerbetrieben). – Die Einführung eines systematischen Qualitätsmanagements zur Überprüfung der angestrebten Ziele, zur Dokumentation und zur Rückmeldung für Schule und Eltern. 5.3 Die Wirtschaft – Partner der Schule … Die Wirtschaft wird im Rahmen der Berufswegeplanung intensiv mit Schulen kooperieren. Ihr Beitrag umfasst: – Ein umfassendes Angebot an Betriebspraktika. Diese bieten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Einblicke in die Praxis zu erhalten und sich in konkreten betrieblichen Situationen zu bewähren sowie ein Feedback hierüber zu bekommen. Für Unternehmen sind sie eine Möglichkeit, potenziellen Nachwuchs kennen zu lernen. Praktika werden auch für Lehrerinnen und Lehrer angeboten. Im Rahmen der MINT-Initiative bietet die Wirtschaft jedem Schüler ab Klasse 10 die Möglichkeit, eine MINT-Orientierung (z.B. Beratung, Praktikum) durch ein Unternehmen zu erhalten. – Eine Beteiligung an einer engeren Verzahnung von schulischer und beruflicher Praxis etwa im Rahmen von Praxis- bzw. Kooperationsklassen. Z. B. spätestens in Jahrgangsstufe 9 werden Schülerinnen und Schülern systematisch und mit schulischem Alltag verknüpft Praxisplätze zur Verfügung gestellt (duales Lernen). – Einen kontinuierlichen Informationsaustausch mit den Schulen. Unternehmen können die Schulleitung und die Lehrkräfte dabei unterstützen, die veränderten Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt in ihren Unterricht zu integrieren und die Schülerinnen und Schüler entsprechend vorzubereiten. Dies beinhaltet auch eine Rückmeldung über die Erwartungen an künftige Auszubildende und Informationen über die Berufswelt, (Ausbildungs-) Berufe, Anforderungen, Qualifizierungswege und Beschäftigungsmöglichkeiten. – Den Einsatz von Mentorinnen und Mentoren oder Übernahme von Patenschaften. Sie tragen dazu bei, dass vor allem die Übergänge von Schülerinnen und Schülern zwischen einzelnen Bildungsabschnitten gelingen, und bringen externes Feedback ein. Damit unterstützen sie die Schule, mehr Schülerinnen und Schüler zu einem Schulabschluss zu führen, in Ausbildung zu bringen und die Abbruchquote während der Ausbildung zu reduzieren. – Gemeinsame Projekte und Veranstaltungen mit Schulen. Hierzu gehören auch Informationsveranstaltungen für Eltern über die Arbeitswelt, Ausbildungsberufe, Anforderungen, Betriebserkundungen, gemeinsame Projektarbeit, die Unterstützung von Schülerfirmen und Wirtschaftsplanspielen etc.. – Fortbildung von Lehrkräften und Schulleitern durch passende Angebote von Unternehmensseite (z.B. Lehrerfortbildungsangebote durch SCHULEWIRTSCHAFT, „Praktika“ in Unternehmen, Beteiligung an unternehmensinternen Führungskräfteschulungen zum Aufbau von Personal- und Führungskompetenz eigenverantwortlich handelnder Schulleiter). – Die Unterstützung von Schulen beim Aufbau von Qualitätssicherungssystemen und konkreten Standards zur Förderung der Berufsorientierung und Ausbildungsreife. Die Paktpartner aus der Wirtschaft stehen für die Zusage, jeder interessierten Schule Partnerschaften mit Unternehmen zu vermitteln. 5.4 Die Bundesagentur für Arbeit – Berufsberatung, Orientierung und Ausbildungsvermittlung Auf der Grundlage ihres gesetzlichen Auftrags gem. §§ 29 und 33 SGB III und der Rahmenvereinbarung mit der Kultusministerkonferenz über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung aus dem Jahre 2004 bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) allen Jugendlichen die für ihre Berufswahlentscheidung und Integration in Ausbildung und Studium notwendige Unterstützung an. Das Angebot der BA im Berufswahlprozess umfasst: – Selbstinformationen: Die Berufsinformationszentren (BIZ) stellen ein vielfältiges Medienangebot zur Verfügung. Mit der Durchführung von Schulbesprechungen im BIZ wird die persönliche Ansprache der Schülerinnen und Schüler durch die Berufsberater mit einer angeleiteten Nutzung der Medien verbunden. Dadurch wird der Berufswahlprozess angeregt und durch zusätzliche Informationen qualifiziert – gleichzeitig werden Kompetenzen für eigenständige Informations- und Suchprozesse erworben. Die Berufsinformations-zentren sind mit ihrem Ausstellungs- und Veranstaltungsbereich zudem Kommunikations- und Durchführungsort für unterschiedliche Veranstaltungen zur Berufswahlvorbereitung. … Darüber hinaus fördert die BA präventive Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung nach § 33 Satz 3 bis 5 SGB III, die jedoch einer mindestens 50%-igen Kofinanzierung durch Dritte bedürfen. Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des SGB III vom 10. Oktober 2007 wurden diese Möglichkeiten – befristet bis zum 31. Dezember 2010 – erweitert. Damit können Berufsorientierungsmaßnahmen auch über einen Zeitraum von vier Wochen hinaus und außerhalb der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden. Von dieser Möglichkeit wird im Rahmen des Programms zur Verbesserung der Ausbildungschancen Jugendlicher Gebrauch gemacht, für das im Haushaltsjahr 2008 insgesamt 70 Mio. Euro für präventive Maßnahmen zur Verfügung stehen. Die Kooperationen zur Förderung von Maßnahmen der vertieften BO sollen weiter ausgebaut werden. Insbesondere soll – gemeinsam mit den Ländern – ein systematisiertes bedarfsgerechtes Angebot von Maßnahmen der vertieften BO zur Verfügung gestellt werden. Berücksichtigt werden dabei auch zielgruppenspezifische Bedarfe, z.B. Jugendlicher mit Migrationshintergrund. – Berufseinstiegsbegleitung: Die BA erprobt an 1.000 Schulen bundesweit modellhaft die Durchführung einer professionellen Berufseinstiegsbegleitung. Jugendliche, die einen Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Anschluss anstreben oder eine Förderschule besuchen und denen der Übergang in eine Berufsausbildung voraussichtlich schwer fallen wird, sollen über einen längeren Zeitraum individuell beim Einstieg in Berufsausbildung begleitet werden. Die Begleitung soll vier Jahre in Folge in den Vorabgangsklassen beginnen. … – Eine effektive Ausbildungsvermittlung: Bei der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit berücksichtigen die Berufsberaterinnen und Berufsberater sowohl die Eignung und Neigung der Jugendlichen, die Bedarfe des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes als auch die Anforderungen der Arbeitgeber bezüglich der angebotenen Stelle. Sie unterstützen aktiv insbesondere die Integration leistungsschwächerer oder benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener. – Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen: Die BA bietet zur Integration von noch nicht ausbildungsreifen oder schwächeren Jugendlichen berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen an, die der Unterstützung bei der Berufswahlentscheidung, der Stärkung der beruflichen und sozialen Handlungskompetenz oder der Erweiterung des Berufswahlspektrums dienen. Hier sind betriebliche oder betriebsnahe Angebote zu stärken. 5.5 Jugendsozialarbeit – gezielte Hilfe für Jugendliche Schule und Jugendhilfe können sich in der Zusammenarbeit durch ihre jeweiligen Kenntnisse und Kompetenzen wirkungsvoll ergänzen. Zur Unterstützung der Berufswege- und Lebensplanung ist eine verstärkte Kooperation von Schule und Jugendhilfe erforderlich. In ihren jeweiligen Aufgabenbereichen und insbesondere in ihrer Zusammenarbeit verfolgen Schule und Jugendhilfe das gemeinsame Ziel, die Persönlichkeit junger Menschen zu stärken, sie zu eigenverantwortlichem Handeln und zur Wahrnehmung von Aufgaben in der Gemeinschaft zu befähigen und sie auf die berufliche Qualifizierung und das Leben in der Erwachsenenwelt vorzubereiten. Nicht zuletzt kommt dieser Kooperation in Bezug auf den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler eine unverzichtbare Rolle zu. Gerade die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe kann präventiv Hilfestellung geben, um Schulversagen zu vermeiden, Konflikte auszuräumen und zu helfen, den Übergang von Schule zu Beruf zu sichern. Jugendsozialarbeit an Schulen stellt die intensivste Form der Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe dar. Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII soll vor allem sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten Jugendlichen Hilfestellungen beim Übergang von der Schule in den Beruf bieten. Die Jugendberufshilfe als Teil der Jugendsozialarbeit bietet daher bei der Berufswege- und Lebensplanung Maßnahmen der beruflichen Orientierung für diese Zielgruppe an. Durch Einrichtungen wie zum Beispiel Jugendberatungshäuser und Kompetenzzentren, durch Schulsozialarbeit und die Einbindung von Schoolworkern wird das Übergangssystem Schule-Beruf passgenau ergänzt. Dabei soll sie für ihre Zielgruppe spezifische Angebotsformen entwickeln, die schulisches und praktisches Lernen, sozialpädagogische Einzelbetreuung und freizeitbezogene Gruppenarbeit kombinieren. Eine wichtige Aufgabe von Angeboten im Rahmen der Jugendsozialarbeit ist es, die Handlungsfähigkeit der Jugendlichen dahingehend zu unterstützen und zu fördern, dass sie ihren Alltag besser bewältigen können. Als präventive Hilfen werden Angebote der Jugendsozialarbeit in Schulen und die Schulsozialarbeit zunehmend wichtig, die unter anderem eine frühzeitige Auseinandersetzung mit Fragen der Berufswege- und Lebensplanung fördern sollen hierzu gehört z.B. auch die Sucht-, Drogen- sowie Schuldenberatung. “ Den Vorschlag Zur berufswegeplanung der Paktpartner in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang oder der Homepage des BMAS.
http://www.bmas.de/coremedia/generator/31006/2009_02_02_pakt_lenkungsausschuss_berufswegeplanung.html
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/ausbildung-und-beruf.html
http://www.bmas.de/coremedia/generator/13148/ausbildungspakt.html
Quelle: BMAS
Dokumente: 2009__02__02__pakt__lenkungsausschuss__berufswegeplanung.pdf