SO KANN KOOPERATION GELINGEN “ Im Rahmen von Projekten der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit sind vor Ort Kooperationen zwischen Freien Trägern, öffentlichen Trägern, der Arbeitsagentur und/ oder den Jobcentern erforderlich. Die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Bayern hat eine Checkliste für Kooperationsvereinbarungen, die im Rahmen der AJS-Förderung geschlossen werden sollen, erarbeitet. Die Checkliste hilft, das gemeinsame Ziel (die Förderung des jungen Menschen), die Art der Zusammenarbeit sowie konkrete Maßnahmen der Zusammenarbeit zu beschreiben. Die Checkliste entnehmen Sie bitte aufgeführtem Link oder dem Anhang. “
http://www.lvbayern.caritas.de/aspe_shared/form/download.asp?nr=235893&form_typ=115&ag_id=6865
Quelle: LAG KJS BAyern
Dokumente: Checkliste_Kooperationsvereinbarung_03_04_09_1_.doc